... oder mittlerweile auch Dekra und GTÜ/KÜS? Ich denke die Frage erklärt schon alles. Muss ich deswegen immer noch NUR zum TÜV oder können es mittlerweile auch die anderen machen? Für alle diejenigen die jetzt wieder kommen, mit bla bla bla den §21 gibt es nicht mehr, es gibt nur noch den §29, denen sei gesagt, das ist nicht ganz korrekt! Richtig ist das der §21 weggefallen, ist bei Autos die länger als 18 Monate stillgelegt waren, die mussten früher auch eine Vollabnahme machen, heute reicht eine normale HU/AU also §29 um den Wagen wieder in Betrieb zu nehmen! Autos aus dem Ausland jedoch, die eine Deutsche Zulassung benötigen und ggf. umgebaut werden müssen, brauchen nach wie vor einen §21! (In meinem Fall geht es auch darum)