Genau, und zwar kann er dann, wenn die Versicherung sich weigert, besser artikulieren oder argumentieren. Nicht vorher, ohne Gutachten oder überhaupt irgendwas. Das und nichts anderes versuche ich zu sagen. Aber entweder wollt oder könnt ihr beiden es nicht verstehen:-D Aufhören werde ich sicher nicht, schon allein um evtl. zu verhindern, daß auf nichts fußende Ratschläge ohne jedwede eigene Erfahrung als brauchbare Tips hingeworfen werden. Kostet meist nur unnütz Geld, bringt aber nichts. Klassische Verfechter der Unabdingbarkeit des Mahnbescheids.