Ich habe aktuell einen E30 Touring V8 bei mir, der Teilrestauriert wird. Fahrzeug ist umgebaut auf 4L V8 und es ist alles eingetragen.
Im Zuge des Umbaues wurde das ABS zum Großteil entfernt, lediglich an den Schwingen befinden sich noch die ABS-Fühler.
Offensichtlich wollte man sich die Mehrarbeit nicht antun um das ABS vernünftig zu versetzen.
Mir kommt dies nun sehr komisch vor, dass der Wagen so TÜV bekam, ABS still zu legen, bzw. einfach aus zu bauen? Kann man legal doch gar nicht so umsetzen?
Eure Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.