wenn du nicht gegen Entgelt oder gewerblich Personen beförderst, gilt das alles nicht, wenn du auch nicht mehr Personen mitnimmst, wie Sitze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind. Auch ein reiner Beckengurt gilt als Sicherheitsgurt! Ausnahmen gibt es allerdings auch, wenn das Fahrzeug ein Oldtimer mit H-Kennzeichen ist und gar keine Sicherheitsgurte hat. In unserem Betrieb werden auch Mitarbeiter mit Bussen (T2 und T3) zu ihren Arbeitseinsätzen transportiert. Der Fahrer braucht deswegen aber keinen P-Schein, da er das weder gewerblich noch gegen Entgelt macht! Lohn/Gehalt bezieht sich ja nicht auf die reinen Fahrtätigkeiten und von den transportierten Personen bekommt er auch nix. Und wer sich einen Kleintransporter samt Hänger für den Umzug gemietet hat, tut das ja nicht gewerblich, sondern privat und ist damit auch vom Sonntagsfahrverbot befreit. Gleiches gilt dann, wenn ich mir privat ein Auto gekauft habe und das auf dem Trailer nach Hause transportieren will. Sind der Trailer oder sogar die Zugmaschine gemietet oder ausgeliehen, wird es auch bei einer Kontrolle keine Beanstandung geben. Ist das Gespann aber Eigentum des Fahrers oder eines Transportunternehmens, wird der kleine Ärger des gewerblichen Transportes schon beginnen. Es sind halt in beiden Fällen die kleinen Unterschiede, was erlaubt ist und was nicht! Gruß Jochen PS: ich werde Ende August/Anfang September umziehen! Unser Unternehmen macht auch Umzüge gegen Entgelt; also gewerblich. Wenn ich diesen Dienst in Anspruch nehmen will, geht das nur unter der Woche, evtl. auch am Samstag. Am Sonntag geht aber gar nix und auch am Samstag werden die Kollegen sagen; niet, nicht mit uns. Wir haben Arbeitsverträge Mo-Fr und nicht mehr! Sage ich aber meinem Chef, dass ich den Transporter am WE für meinen Umzug bräuchte, drückt er mir die Schlüssel in die Hand mit dem Hinweis, dass ich für Schäden am Fahrzeug, welche außerhalb der Dienstzeit entstanden sind, persönlich haften muss! Vollkasko hin oder her, es wird mein ganz privates Risiko und damit ist alles was gewerblich ist, bereits ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die sonst gewerblichen Helfer; in ihrer Freizeit tun sie das privat und sind damit nicht versichert, sollte etwas passieren.