hm, ich denke, wenn der Parkplatz nicht entsprechend beschildert ist (dass eben dann und dann abgeschlossen wird bzw. widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt und/oder eingeschlossen werden), ist so eine "willkürliche" Aktion eine Nötigung, da halt nicht nötig. Das ist ja so, als wenn man einen "Falschparker" absichtlich so zuparkt, dass er keine Chance hat, wieder aus der Parklücke heraus zu kommen. Gruß Jochen