Wenn Du ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV kaufst, das auch stillgelegt war, dann kann es seit kurzer Zeit mit weniger Problemen neu zugelassen werden, weil die Fristen verlängert wurden. Einfach neu TÜV machen und zulassen. Wenn der Motor in den alten Papieren eingetragen war dann gilt diese Eintragung, so lange niemand anzweifelt, dass da was nicht koscher gewesen ist. Das dürfte aber eher sein, wenn bei der fälligen HU der Prüfer Dinge sieht, die nicht sein dürfen, also z.B. einen M30 in nem Ex-316 mit hinten Trommeln. Da dürfte dann klar sein, dass der Motor durch "Hand auflegen" eingetragen wurde. Diese Aussage ist leider nicht völlig richtig.Der Motor hat die Euro 2 nur in Verbindung mit einer ganz bestimmten Abgasanlage die dann auch komplett so verbaut worden sein müßte, genau wie der Ansaugtrakt. Das ist genau wie mit einer geänderten Übersetzung. Ich darf ein Diff maximal 7% ändern weil sich ansonsten die Drehzahl bei der das Fahrgeräusch ermittelt wird zu sehr ändert und damit dieses neu ermittelt werden müßte. Beispiel: Bei einem E30 mit 3,64er Diff kann ich problemlos ein 3,91er montieren. Da ist das Verhältnis 0,931 - also gerade noch unter 7% Georg