Bei allen Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 1.1.1990 war eine LWR gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen gab es nur wenige z.B. beim Z1 BMW hat damals sogar die Händler angeschrieben, dass Lagerfahrzeuge nachgerüstet werden müssen. Da es selbst dem *** Prüfer bekannt ist, dass die LWR beim E30 schon ab Werk eine Fehlkonstruktion ist und eine defekte LWR mittlerweile ein gravierender Mangel ist, wird er es sicher NICHT versäumen, diese zu prüfen. Und ganz ehrlich: Wenn mir als Prüfer jemand ankäme, bei dessen Fahrzeug die LWR nicht nur defekt ist, sondern diese sogar ausgebaut wurde und der Besitzer mir dann auch noch weismachen will, dass da nie was war, dem würde ich das Auto so genau filzen und jeden halben Mangel bei dem man sonst vielleicht ein Auge zudrücken würde weil es noch nicht ganz kaputt ist, sofort vermerken. Da für eine Nachprüfung alle Mängel behoben werden müssen kannst Du Dir sicher vorstellen, dass man dann seines Lebens nicht mehr froh wird. Prüfer bei TÜV, Dekra und Co sind auch nur Menschen und wenn die sich verar*cht vorkommen, gibt's mit Sicherheit ne Reaktion. Ergo: Rüste um auf elektrisch - alles andere ist kalter Kaffee Georg Georg