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KDFi? ´n Käfer mit Einspritzmotor? Das sollte dann nach OT.
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Der läuft, wirst sehen. Ich habe noch nicht einen davon im Service wieder gesehen und die 4 Jahre Garantie geben die ja nicht aus Daffke.
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Mein Beileid. Staubsauger unter 100 Euro gibt es nicht (nicht nur mein, sondern Testfazit), das sind maximal Staubgebläse mit Sandfangfunktion. ....und beutellose Patronenstaubsauger kannst du knicken (genause wie dir Geschichte von der auswaschbaren und "ewig" haltbaren Patrone). Wenn es schon beutellos sein muß, dann liegen gute in Preisregionen in denen man auch für den Preisunterschied zu guten Beutelsaugern für die nächsten 20 Jahre Beutel kaufen kann. ...und ja, ich verhöker sowas.
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Beim 4türer wäre die Sitzfläche anders. Die ist dort an den Ecken passend zum Unterbau abgerundet, während die vom 2türer/M3 gerade ist, also in den Einstieg rein steht.
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Ja, allerdings muß du die Gurtschlösser anders befestigen, den Beckengurt entfernen und die Zahl der Sitzplätze in der Zulassung ändern lassen. Im übrigen sollten aus optischen Gründen auch passende Vordersitze besorgt werden, da normale Limositze anders gesteppt sind als 99% der M3 Teile.
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...du weißt schon das auf der BAB Richtgeschwindigkeit 130 ist und alles was schneller fährt das eh auf "eigene Kappe" tut.....und das es einen Grund hat, warum auf unbegrenzten Stecken bei einer radikalen Einbremsung sogar meist noch ein "Geschwindigkeitstrichter" gebaut wird? Wenn du nicht bei Erreichen des Schilds die Geschwindigkeit erreicht hast (und genau das haben sie dir in der Fahrschule mal beigebracht, oder den anderen aus deinem Kurs, falls du gerade Kreide holen warst ) bist du vorher mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Wenn du nich mal schaffst bis auf Begrenzungstempo runter zu bremsen, mit wieviel km/h würdest du in ein Stauende bügeln? Wir haben meiner Meinung nach immer noch ein Sichtfahrgebot. Ich kenne keine StvO die aussagt "123,7 Meter hinter der Begrenzung gilt... ). Genauso gibt es auch kein Gesetz wie weit hinter dem Schild gemessen werden darf. (wenn doch, würde ich es gerne schwarz auf weiß sehen) Gerade kurze 70er Zonen die auf Landstraßen vor Kreuzungen sind (ich denke sowas ist dem TE zum "Verhängnis" geworden) oder kurze 30er Zonen vor Schulen dürften nach deiner Theorie ja nie "bearbeitet" werden. Bei einer "punktgenauen" Messung wird ein Einspruch aus diesem Grund wohl eher nur verteuernde Wirkung haben. Du kannst es ja gerne mal drauf ankommen lassen und uns von deinem Erfolg berrichten. Eine mobile "nicht punktgenaue" Messung, die in den "schnellen Bereich" rein messen könnte, ist anfechtbar. Wie soll der Beweis erbracht werden das sie dich nicht schon vor´m Schild kassiert haben? Daher wird sich mit solchen Geräten natürlich "sinnvollerweise" mindestens "in Schußweite" hinter´m Schild gearbeitet, die Polizei weiß das und stellt sich so auf. Solche internen, nach außen nicht bindenden und von Bundesland zu Bundesland und sogar von Behörde zu Behörde auch noch unterschiedlichen Richtlinien werden dann in "sie dürfen nicht hinter´m Schild...." umgemünzt. Zum Thema "was habt ihr mit 18". Bei "uns" gab es Stempelkarten, und da gingen ganze 5! Stempel drauf. Wenn man da drüber war (und das war bei Bedarf in einer Aktion zu schaffen, in 2 Vorgängen war es so gut wie sicher) war die Pappe weg. Nichts mit "Nachschulung" oder "Probezeitverlängerung", der Möglichkeit zig Punkte zusammeln und andere "Härten" . Klar ärgert es einen, wenn man kassiert wurde und klar ist es blöd seine Kohle der Polizei zu überweisen. ....und klar ist das wohl jedem schon mal oder eher mehrmals passiert. Ich glaube aber kaum das das was an den Regeln ändert oder einer hier je zu Unrecht verdonnert wurde, genauso wie es auch beim TE alles rechtens ist. Bis jetzt sehe ich nichts was gegen sein Verwarngeld spricht und seine Hoffnung auf "nicht zu erkennen" und "Frist überschritten" ist vergebens. Da muß er jetzt halt durch. Natürlich freue ich mich wenn sich nach 3 Monaten noch keiner gemeldet hat und ich raus bin, natürlich fechte ich eine falsche Messung oder ein zugewachsenes / nicht vorhandenes Schild an (habe ich beides schon gemacht), ist ja schließlich mein gutes Recht.
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Das kannst du im Oktober abgeben wenn alle Bilder drinne und die Hochladephase vorbei ist, wie jedes Jahr und wie vom Hausmeister im passenden Thread auch geschrieben.
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ACHTUNG ABZOCKE!! ->Gut erhaltene e30 cabrio rückbank mit sitzfläche
bastelbert antwortete auf OllyK's Thema in Ausstattung
Das ist ´ne ganz frühe Cabriorückbank. Die ersten Modelle (in den ersten Tests von 86 zu sehen) wurden teilweise noch längsgesteppt ausgeliefert. Kann heute kein Mensch brauchen, da es wohl kaum jemand mit passenden Vordersitzen geben wird. @ TE, warum hast du ihn nicht einfach angezeigt? "Anprangerthreads" sind hier nicht erwünscht, abgesehen davon das das hier der Technikbereich ist. -
Das würde nur bei ´ner mobilen Messung per Radar/Laser gelten, da dort nicht gewährleistet werden kann, das nicht in den Bereich hinein gemessen wurde in dem eine höhere Geschwindigkeit erlaubt war. Bei Lichtschranke oder Induktionsschleife können sie auch gleich hinter´m Schild stehen.
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Stimmt, wenn der Befragungszettel eine Zeugenbefragung ist, darf ich keinen Mist erzählen oder verweigern wenn es mich oder Verwante belastet.
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Das sie meist nicht so ´ne Welle machen, heißt ja nicht das sie es nicht könnten/dürften. ...und ich denke spätestens wenn man mit solchen Anzeigen kommt, wachen die Beamten dann auch auf.
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4 Liter Öl unten raus? Sowas kenne ich nur vom Öl einfüllen ohne vorher die Ablassschraube wieder rein zu drehen.
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"Wehren" auf die von dir genannte Art kann er sich wenn ihm nach Fristablauf (und da sollt er gaaanz genau wissen das sie abgelaufen ist. ) ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Ansonsten ist er weder unschuldig verdächtigt, noch liegt ein Grund vor der vermuten lässt das er "willkürlich verdächtigt" wird.
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Warum sollen sie nicht jemanden per Zeugenfragebogen befragen können? (Wie schonmal geschrieben, Anschreiben ist nicht gleich Anschreiben. Ein Zeugenfragebogen ist z.B. keine Unterbrechung der Frist, dann ist nach 3 Monaten Pumpe.) Wird er als Beschuldigter angeschrieben, unterbricht das die Frist, hat aber für die Behörden den Nachteil das sie ihn damit von seiner "Zeugnispflicht" entbinden. Wenn bei dir "ihnen wird zu Last gelegt" im Anschreiben stand, dann hat es unterbrechende Wirkung, für dich aber den "Vorteil" das du überhaupt keine Aussage machen mußt. Gleiches gilt, wenn sie den TE als Beschuldigten angeschrieben/ihn vorgeladen haben Leute wie der TE, sind natürlich ganz "clever". Die sagen einfach unwahrheitsgemäß "ich war es nicht" und wundern sich dann, wenn sie auch noch wegen Falschaussage drann genommen werden können, falls man ihnen doch nachweisen kann/will das sie es waren. Man hat ein Zeugnissverweigerungsrecht wenn man sich oder nahe Verwante belasten würde aber nicht das Recht zur Falschaussage!
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@Harakiri Wir haben hier auf dem Board die Möglichkeit Beiträge zu editieren. ....und was dein Anwalt sagt, muß deshalb noch lange nicht stimmen. Was in deinem Fall vielleicht so war, muß hier noch lange nicht der Fall sein. Spätestens mit der Befragung des TE (oder auch von dir) als "Tatverdächtigen" wird die Verjährung unterbrochen (falls sie es nicht schon beim ersten Anschreiben wurde, was von der Art des Anschreibens abhängt). Alleine die Art des Anschreibens an den Halter kann schon entscheidend für die weiteren Aussagen sein. Bei kurzen Verjährungsfristen wie im vorliegenden Fall tritt die "absolute Verjährung" (also die Verjährung die auch durch Unterbrechungshandlungen nicht mehr verlängert werden kann) auch nicht spätestens bei der doppelten Verjährungsfrist, sondern erst nach 2 Jahren! ein, wenn sie immer wieder unterbrochen wurde.
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In dem Fall könnte man von der Wirkung auf durchgefaulte "Wagenheberaufnahmen" schließen.
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Wo liegt das Problem. Selbst bei noch nicht erfolgter Befragung wäre die Frist bis heute nicht abgelaufen und das deine Mutter schon Tage später Nachricht bekam und du später auch noch befragt wurdest, ist die "Hoffnung" eh gegessen. Hätte deine Mutter sich gleich für deine Geschichte "geständig gezeigt" anstatt das Anschreiben "zu vergessen", wär das Ding gegessen gewesen. Jetzt wird ermittelt, die haben dich bereits auf´m Zettel und das mit entsprechenden Folgen für dich, die mit jeder Aktion deinerseits steigen. Bei deiner Rechnung fehlen nähmlich noch die Bearbeitungsgebühren.
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NFL gibt´s nicht mit Vergaser.
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Leder, Stoff, Farbe, Zustand, mit oder ohne KS.......? ...abgesehen davon das das hier nicht der Marktplatz ist.
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http://wp1016621.wp027.webpack.hosteurope.de/fotost/f01758/f01758.htm So sieht originales Leder auf´m E30 Armaturenbrett aus. @Laafer Was spricht bei einem Auto das für den Einsatz auf öffentlichen Straßen gedacht ist gegen einen Tempomat wenn der Kunde ihn wünscht?
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Die Fondraumheizung (also die von Divo gezeigten Ausströmer für hinten) war bei Zweitürern und Cabrio (im Gegensatz zum 2. Außenspiegel) bis zum Schluss ein aufpreispflichtiges Extra. Viertürer und Touring hatten sie ab Werk. Die Anschlüsse am Heizungskasten sind immer vorhanden, aber bei Zeitürern/Cab mit Deckeln verschlossen.
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Hmm, zumindest der Link bei den E30 SA-Codes geht. http://e30-talk.com/e30-wikipedia/t-polster-farbcodes-e30-53115.html#post530276
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Ich habe ja nur aus "Das standesgemäße Extra für den BMW-Fahrer" (Eichborn Verlag 1989) zitiert.
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Naja, da schon zu Zeiten unserer Autos die Geschichte "90% aller Beifahrer im BMW glauben das alle Knöpfe und Anzeigen irgend eine sinnvolle Fonktion haben" ging, gehört sowas beim "richtigen" BMW dazu. Ich erinnere mich noch an den ersten Audibild Test vom Bangle7er, als sie mit dem tollen neuen Eidreiv (dürfen die den Buchstaben I überhaupt einfach so verwenden oder hat den gar die Jobs-Gang geklaut? ) in den Tiefen der Untermenüs versuchten die Kindersicherung der hinteren Türen zu entriegeln, bis dann festgestellt wurde, das es genau der selbe kleine Hebel in der Tür ist, wie seit "1871".