Diese "Versicherungströster" (mehr waren die Dinger nicht) wurden in den 90ern in Unmengen nachgerüstet um bei Diebstahl den vollen Zeitwert zurück zu bekommen, nicht um die Prämien zu senken. Die Versicherungen hatten sich damals ausgedacht, das ohne eine "anerkannte 3 Punkt-Wegfahrsperre" (Zündung, Benzinpumpe, Starter) man bei Diebstahl nur noch 90% vom Zeitwert wieder bekommen würde. Mit flächendeckender Einführung von in die Motorelektronik integrierter EWS hate sich das dann erledigt. Mit der "Werksalarmanlage" (nicht Wegfahrsperre) die als SA orderbar war und deren Blinklichtanzeige sinnvollerweise prophylaktisch beim NFL eingetragen wurde, hat das nichts zu tun. Eine Wegfahrsperrenfunktion gab es beim E30 ab Werk nur mit der Order eines BC2 und diese war nie eine "anerkannte Wegfahrsperre", schon weil der Besitzer ihre Funktion deaktivieren konnte. Abgesehen davon erfüllte sie auch die sonstigen Kriterien nicht. Zum Thema: Diese Nachrüsttransponderwegfahrsperre saugt eine Batterie nicht in wenigen Tagen aus. Bei einen Auto was nach 5 Tagen (oder meinetwegen auch nach 5 Wochen) stromlos ist, ist etwas defekt/falsch verkabelt oder die Batterie tot. Als erstes Amperemeter zwischen klemmen, Ruhestrom messen. Ist der hoch, nach und nach Sicherungen ziehen und schauen was passiert. Geht der Verbrauch nach entfernen einer Sicherung runter, hat man den (einen) Übeltäterstromkreis und grenzt das dann weiter ein.