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bastelbert

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Alle erstellten Inhalte von bastelbert

  1. Dein Verdeck wird dir das öffnen bei den aktuellen Temperaturen "danken".
  2. Hier auch. Der Vorteil ist das bunte Ostereier im Schnee besser auffallen als auf grüner Wiese.
  3. Heute wieder schön frühlingshaft Schnee vom Auto geräumt. Mitte März 2stellige Minusgrade und solche solche Schneemassen das ich früh begonnen habe das falsche Auto aus zu graben. Bloß gut das ich meine Winterkarre inzwischen Ganzjährig zugelassen habe. Wochenende sind auch schon wieder 2stellige Minusgrade angekündigt. Vielleicht sollten die V8 Fahrer mal ein paar Runden um dem Block fahren um die Klimaerwärmung was an zu heizen.
  4. Den alten Gong oder das neue Geräusch was sich passend zu dem was BMW aktuell als Design anbietet wie ein Unfall anhört?
  5. Klar, ist bei vielen Versicherern die Regel. Mein Kisten sind alle bei der Allianz, die machen solche Faxen nicht. .... das die HUK gut ist höre ich außerhalb der Werbespotts auch zum ersten Mal.
  6. ...in meinem auch.
  7. Zur Rückbank passende originale Sporthocker besorgen und gut.
  8. ... oder z.B. der Fall Werkskreuzer die wiederum ausdrücklich nur mit Gummiventil gefahren werden dürfen.
  9. Ich fand es gut das der Kimi gewonnen hat. Ein brauner Lotos in Front erinnert mich immer an die wilden Senna Jahre, auch ohne Jonny Player Aufkleber.
  10. Ich erzähl ja nicht von "hätte und könnte" sondern davon das ich das ganze Spiel vor einem guten Jahr genauso durch habe. Die Versicherung akzeptiert das Ganze wenn eine Einbruchdiebstahlanzeige vorliegt. Solltest du bei der Anzeige bei der Polizei falsche Angaben über das gestohlene Gut gemacht haben und das kommt raus, bekommst du schon dort richtig Ärger. .... natürlich solltest du das Ganze schon schlüssig erklären können, was in deinem Fall oder auch bei meinem Fahrrad kein Problem darstellt. Bei einem 50" TV in der Waschküche wäre da schon erhöhter Klärungsbedarf , bei einer Miele Waschmaschine die dessen Wert locker übersteigen kann wiederum nicht. Für den Wiederbeschaffungswert einer gebrauchten Rückbank legst du einfach ein Bündel Ausdrucke aus diversen Handelsplattformen vor. Einbruchsspuren müßen dich überhaupt nicht interessieren, abgesehen davon das es in 98% der Fälle bei solchen Bagatellen nicht mal einer vor Ort an sieht. Du bist nicht der Ermittler, du zeigst lediglich an das dein Besitz aus einem verschlossenen Gemeinschaftskeller gestohlen wurde. Wie und von wem ist nicht dein Ding. In meinen Fall habe ich die Anzeige einfach online (Internetwache) aufgegeben. Da hat sich nie einer den "Tatort" angesehen. @Mathes Ja, ein abgeschlossener Gemeinschaftskeller gilt genauso abgeschlossen wie der eigene. Was anderes ist z.B. der Hausflur, auch wenn das Haus wie üblich eine verschlossene Haustür hat. Zum Hausflur haben ja z.B. in meinem Fall trotzdem Fremde (Paketboten, Post, Zeitungszusteller, Putzkolonne, Besucher anderer Mieter u.s.w.) Zugang, zum abgeschlossenen Gemeinschaftsraum nur "Schlüsselberechtigte".
  11. Nochmal zum mit meißeln. Es geht nicht um "auf sich beruhen lassen", sondern darum wie "ich" an eine "neue" Rückbank komme. Irgend welche Waschmaschinen durch die Gegend schleppen (von den anderen vorhin noch vorgeschlagenen "Ideen mal ganz abgesehen) weil ich vermute! das der Besitzer.... bring "mir" keine neue Sitzbank und jede Menge Ärger. Das Ganze bei der Polizei als Einbruchdiebstahl gegen Unbekannt anzeigen bringt hingegen eine Anzeige in den Fingern mit der man zur Versicherung die dann (und nur dann!!! nicht wenn "der Nachbar was rausgestellt hat, weil es dann nur noch einfacher Diebstahl ist) die Kohle für eine neue Sitzbank löhnt. Ich hatte das fast identische Spiel mit einem keinen Monat alten Fahrrad meiner Frau. Das Fahrrad war zusammen gekettet mit dem meiner Tochter in einem Gemeinschaftskeller (ebenfalls viel Platz und wenn es wirklich einen stört brauch er nur zu klingeln, ist ja bekannt wessen Teile das sind) eingeschlossen. Ein als Ar...loch bekannter Nachbar (der nebenbei, wie sich dann raus stellte, noch nicht mal Mieter, sondern nur der "Lustknabe" des Mieters ist) war der Meinung er hätte das Recht die "störenden" Fahrräder aus dem Keller in den Flur zu stellen (ich weiß es in dem Fall sogar zu 100%, weil er es im ersten Affekt zu gegeben hat) wo dann das meiner Frau geklaut wurde. Das meiner Tochter konnten die Diebe offenbar nicht brauchen. Als eine Maßnahme bin ich zum Anwalt. Gleichzeitig habe ich aber (zum Glück) eine Anzeige gegen unbekannt wegen Einbruchdiebstahl gestellt. Im Endeffekt hat der Knabe natürlich seine erst im "ihr könnt mir gar nichts" Anfall getätigte Aussage in eine eidesstattliche Erklärung gewandelt das er das Fahrrad nie angefasst hätte, als er nach der Anwaltspost gemerkt hat das seine Meinung nicht viel mit der Rechtslage zu tun hat. Jetzt hätte man natürlich wegen der 500,- einen ewigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anzetteln können. Man konnte aber auch einfach die getätigte Anzeige und die Kaufquittung der Versicherung vorlegen (und nebenbei die jetzt sogar hilfreiche schriftliche Erklärung + die der weiteren Nachbarin die Zugang zu dem Raum das sich die Fahrräder immer in dem verschlossenen Raum befanden als "Einbruchsbeweis" in der Hinterhand haben) und 3 Tage später die 500,- auf dem Konto haben. Welche Variante war jetzt die für mich sinnvollere? Klar wäre es mehr Genugtuung gewesen mit dem Kerl die Treppe auf zu wischen, aber von Genugtung kann ich mir nichts kaufen. ... und natürlich bin ich, trotz dem ich schon seeehr viel ruhiger als in meiner wilden Zeit bin, nicht so über den Dingen stehend das ich mir später die Gelegenheit entgehen ließ ihn "aus Versehen" kräftig in eine Tür beißen zu lassen.
  12. blablabla Vielleicht ist der Nachbar nicht so´n Blasenquatscher, sondern einer der kurz und effektiv handelt und du hast dann richtig Ärger am Hacken.
  13. Der Typ der seit 1996 (mit CoModerator Marc Surer) mit einer ganz speziellen Art und viel Leidenschaft bei DF1/Premiere/Sky die Formel1 moderiert und den wohltuenden Unterschied zu den tumben Labertaschen bei RTL ausgemacht hat. Keep Racing
  14. Für die Hausrat ist es eigentlich uninteressant was es für ein Teil ist, sondern das es aus einem verschlossenen Raum gestohlen wurde. Was du im Keller lagerst (kann halt auch mal ´n Autoteil sein) spielt dabei keine Rolle. Anzeige bei der Polizei (Einbruchdiebstahl) und damit zur Versicherung. (für was anderes ist die Anzeige eh nicht gut. ) .... und nicht mit "Nachbar hat es raus gestellt" anfangen, dann ist es kein Einbruch mehr und du müßtest den betreffenden Zivilrechtlich belangen. (was du wiederum vergessen kannst) Das Ding ist aus dem verschlossenen Keller verschwunden, wie weißt du nicht, Punkt.
  15. Ich war ja schwerstens enttäuscht als ich einschalte und erst jetzt mitbekomme das Jaques Schulz nicht mehr moderiert, sondern diese Schnarchnase die sonst immer mit Heidfelds Bruder die Geräuschuntermalung bei GP2 erledigt hat.
  16. Da der Einsatz von D2R Brennern in Reflektorscheinwerfern erheblich diffiziler ist als der von D2S in Linsenscheinwerfern, könnte das mit dem Fernlicht auch sehr kontraproduktiv sein. ... und schlechtes Fernlicht ist wohl eher kein Problem. Im Abblendscheinwerfer bringt das dagegen wirklich Punkte.
  17. Echt, ja. Ein Xenonbrenner verbrät nur 35Watt.
  18. Xenon braucht weniger Energie als H1, kann also keine Energieverschwendung sein.
  19. Wenn du 2 Gasfedern hast gehören die 150er rein. Beim VFL ist aber normalerweise nur einer verbaut, der dann natürlich ein 300er ist.
  20. Kauf dich ´n Sky-Abo Was muß eigentlich auf´s Stichwort über so ein Thema ständig hasserfüllt von Leuten rum lamentiert werden, die das eh "nicht interessiert"? Ich (nein, ich bin kein Katholik, aber man kann sich ja einfach mal benehmen) mache ja auch keinen Thread auf wenn ein neuer Golf vorgestellt wird.
  21. ALWR ist kein Problem, ja. SWRA auch nicht und mit erwähnten Originalteilen auch nicht schwer zu realisieren. (ich habe trotzdem lieber die komplette "Wischerversion" verbaut) Brauchbare E32 Scheinwerfer (die dann auch noch angepasst werden müßen) ohne vergammelte Reflektoren zu bekommen ist, abgesehen von den aufgerufenen Preisen, der Akt. Ich hatte bisher jedenfalls nur Schrott in den Fingern. Wenn man die Dinger wegen defekter Leuchtmittel dann auf D2S umbaut (gut, sieht keiner), sind die theoretisch auch schon wieder ohne Zulassung. ... also 4500er Chinasatz rein und gut. Ist genauso illegal und kost ein Bruchteil der E32 Scheinwerfer.
  22. Eingetragen bekommt er so´m H1 Nachrüstkit legal eh nicht. Spielt also keine Rolle ob die originale oder, wenn man die Wischer nicht mag, eine Hochdruckanlage. Ansonsten wär die automatische Höhenverstellung auch Pflicht, ja. Hochdruckanlage (wobei ich da noch streiten würde ob die originale nicht auch geht, zumal es auch Volvos mit Wischer und Xenon gibt), automatische Höhenverstellung und bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer (in der Größe also nur E32, für die es wiederum keinen Leuchtmittelersatz mehr gibt) sind Voraussetzung für eine stichfeste Eintragung.
  23. Ist aber beim E30 etwas fummelig, da an der Stelle auch die Blinker in der Stoßstange stecken. Für eine solche Waschanlage brauchst du eine Hochdruckpumpe. Mit einer E30 Pumpe (egal ob Scheibe oder Scheinwerferwaschanlage) kommst du da nicht weit. Die originale SWRA greift auch auf den Scheibenwaschbehälter zu, der dann aber auch den Anschluss für die zweite Pumpe hat. Am besten den Waschanlagenbehälter (ein Anschlussloch für die Hochdruckpumpe vergrößern), den Kabelbaum und das Relais von der E30 SWRA besorgen...wobei du dann fast auch gleich die originalen E30 Düsen im Kühlergrill benutzen kannst.
  24. Das würde ich so unterschreiben, ja.
  25. Wieso soll das Verlust sein? Eine Anzeige kostet dich keinen Pfennig und 10 Minuten Zeit. .... und Betrug ist immer noch ein Offizialdelikt was von Amtswegen verfolgt wird.
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