Nochmal zum mit meißeln. Es geht nicht um "auf sich beruhen lassen", sondern darum wie "ich" an eine "neue" Rückbank komme. Irgend welche Waschmaschinen durch die Gegend schleppen (von den anderen vorhin noch vorgeschlagenen "Ideen mal ganz abgesehen) weil ich vermute! das der Besitzer.... bring "mir" keine neue Sitzbank und jede Menge Ärger. Das Ganze bei der Polizei als Einbruchdiebstahl gegen Unbekannt anzeigen bringt hingegen eine Anzeige in den Fingern mit der man zur Versicherung die dann (und nur dann!!! nicht wenn "der Nachbar was rausgestellt hat, weil es dann nur noch einfacher Diebstahl ist) die Kohle für eine neue Sitzbank löhnt. Ich hatte das fast identische Spiel mit einem keinen Monat alten Fahrrad meiner Frau. Das Fahrrad war zusammen gekettet mit dem meiner Tochter in einem Gemeinschaftskeller (ebenfalls viel Platz und wenn es wirklich einen stört brauch er nur zu klingeln, ist ja bekannt wessen Teile das sind) eingeschlossen. Ein als Ar...loch bekannter Nachbar (der nebenbei, wie sich dann raus stellte, noch nicht mal Mieter, sondern nur der "Lustknabe" des Mieters ist) war der Meinung er hätte das Recht die "störenden" Fahrräder aus dem Keller in den Flur zu stellen (ich weiß es in dem Fall sogar zu 100%, weil er es im ersten Affekt zu gegeben hat) wo dann das meiner Frau geklaut wurde. Das meiner Tochter konnten die Diebe offenbar nicht brauchen. Als eine Maßnahme bin ich zum Anwalt. Gleichzeitig habe ich aber (zum Glück) eine Anzeige gegen unbekannt wegen Einbruchdiebstahl gestellt. Im Endeffekt hat der Knabe natürlich seine erst im "ihr könnt mir gar nichts" Anfall getätigte Aussage in eine eidesstattliche Erklärung gewandelt das er das Fahrrad nie angefasst hätte, als er nach der Anwaltspost gemerkt hat das seine Meinung nicht viel mit der Rechtslage zu tun hat. Jetzt hätte man natürlich wegen der 500,- einen ewigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anzetteln können. Man konnte aber auch einfach die getätigte Anzeige und die Kaufquittung der Versicherung vorlegen (und nebenbei die jetzt sogar hilfreiche schriftliche Erklärung + die der weiteren Nachbarin die Zugang zu dem Raum das sich die Fahrräder immer in dem verschlossenen Raum befanden als "Einbruchsbeweis" in der Hinterhand haben) und 3 Tage später die 500,- auf dem Konto haben. Welche Variante war jetzt die für mich sinnvollere? Klar wäre es mehr Genugtuung gewesen mit dem Kerl die Treppe auf zu wischen, aber von Genugtung kann ich mir nichts kaufen. ... und natürlich bin ich, trotz dem ich schon seeehr viel ruhiger als in meiner wilden Zeit bin, nicht so über den Dingen stehend das ich mir später die Gelegenheit entgehen ließ ihn "aus Versehen" kräftig in eine Tür beißen zu lassen.