Ich kann dem so nicht ganz zustimmen. Wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen eine Abnahme nach vorliegendem Teilegutachten oder ABE durchgeführt und diese also i.O. befunden wird, sollte es der Zulassungstelle wurscht sein ob diese Zettel ausgefüllt sind oder nicht, zumindest scheint mir aus dieser Sicht die Glaubhaftigkeit, dass ein solches System auch wirklich eingebaut worden ist, wesentlich höher zu sein, wobei das wiederum mit der hier angeführten Sache eigentlich nix zu tun hat. Die Zettel sind wahrscheinlich auch nur dabei damit eine Werkstatt, die AU`s macht, eine Vorlage hat, die auch letztendlich von der Zulassungstelle anerkannt wird. Vielleicht kann man nun sagen (egal ob gebraucht oder neu), das man ohne Zettel und mit ABE zum Tüv fahren sollte und wenn man im Besitz aller Unterlagen ist fährt man in die Werkstatt. Wie die Preise sich bei den zwei Möglichkeiten verhalten, stehen dabei auch noch zur Diskusion. Dem Prüfingenieur ist es egal wer das Dingens eingebaut hat sofern alles ordnungsgemäß gemacht wurde, bei der Werkstatt ist es fast unmöglich jemanden zu finden der ein selbsteingebautes System abnimmt, da sie ja daran verdienen möchten (so war es bei mir zumindest).