daß daraus hervorgeht wann der Einbau erfolgt ist. ( Beispiel, Einbau festgestellt am xx.xx.xxxx, Einbau erfolgt am xx.xx.xxxx) Problem ist, daß die zuviel entrichtete Steuer an den zurück geht, der die auch gezahlt hat. So war es bei mir mit dem Nachrüstkat, da habe ich die zuviel gezahlte Steuer zurückerhalten. Den Steuerbescheid für die Rückerstattung habe ich heute noch.