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totti

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Alle erstellten Inhalte von totti

  1. Das Baujahr besagt, daß Dein Auto ein M40 sein KANN, ich gehe aber eher von einem M10 aus. So wurden nähmlich die 316er mit dem ehemaligen M10 ausgerüstet, da es a) noch einen Überschuß der M10B18 Maschinen gab und b) der M40B16 im Versuch seinerzeit noch nicht richtig laufen wollte. Selbes Problem gab es übrigens auch beim e87, da wurde der 118i kurz vor Markteinführung zurückgezogen... Schau doch mal in Deinen Fahrzeugschein, wieviel Hubraum der Wagen hat...
  2. Ja, daran liegt´s...
  3. Ja, ist Serie. Und es langt doch ein Signal, oder? Wenn links Licht an, dann in der Regel auch rechts...
  4. Oder er zieht irgendwo Nebenluft... einfach mal mit Bremsenreiniger die Ansaugseite absprühen, wenn sich was an der Drehzahl ändert, haste ein Leck
  5. Dürfte sich um die Steuerleitung für Scheinwerferreinigung handeln. Die funktioniert ja nur bei eingeschaltetem Abblendlicht...
  6. Hab ich grade so beim KBA gefunden Zulassungsdokumente in neuem Layout Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgt definitiv ab 1. Oktober 2005. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die · Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein) · Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief). Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente müssen paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung “neu” mit einem Dokument “alt” wird es nicht geben. Damit ist die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt. Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Bootstrailer, Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Antrag kann für sie aber eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn zum Beispiel die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeugs eine Sicherheit fordert. Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, zum Beispiel mit · einem Wasserzeichen (stilisierter Adler) · diversen sichtbaren und nicht sichtbaren floureszierenden Fasern bzw. Planchetten · Mikroschriften · nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler. Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables Element in Form eines Kinegrams. Es stellt ein weiteres Echtheitsmerkmal dar und kann von den Polizeibehörden maschinell kontrolliert werden. Weitere Absicherungen gegen Missbrauch bilden eindeutige Nummerierungen der Blankovordrucke und die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die sich mit der in den Fahrzeugregistern gespeicherten deckt. Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten überprüft werden. Die EU-Richtlinien geben für die harmonisierten Fahrzeugdokumente lediglich die Rahmenbedingungen vor. Den Mitgliedstaaten wurde die Ausgestaltung unter Beachtung der Rahmenbedingungen überlassen. Deshalb sind die Fahrzeugdokumente der Mitgliedstaaten zwar nicht einheitlich, über ein einheitliches Anforderungsprofil ist eine Nachprüfbarkeit aber gewährleistet. Die in den Dokumenten abgebildeten Einzeldaten werden nicht zu Sprachproblemen führen, weil für bestimmte Angaben EU-einheitliche Nummerierungen (Codes) vergeben wurden. Mit den Codes und den hierzu eingetragenen Fahrzeugdaten werden EU-weite Fahrzeugkontrollen verbessert und neben der Kontrolle der Fahrzeugdaten auch die Prüfung ermöglicht, ob der Fahrer eines Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die in den Dokumenten enthaltenen EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern wie · C.3.1 Name oder Firmenname · C.3.2 Vorname · E Fahrzeug-Identifizierungsnummer · P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle. Angaben, die nur national von Bedeutung sind, werden durch andere, in Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht. Für die deutsche Zulassungsbescheinigung bestehen diese Codes aus Zahlen wie zum Beispiel (9) Anzahl der Antriebsachsen (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse. Zugegeben, ein Gewöhnungsprozess, der überwunden werden muss. Denn insgesamt sind wegen der EU-einheitlichen Angaben in den neuen Fahrzeugdokumenten diverse Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapieren. Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes aufgeführt, die Langtexte dazu befinden sich auf der Rückseite. Diese Aufteilung wird auch in anderen Mitgliedstaaten so vorgenommen und wird für das deutsche Dokument übernommen. Damit kann das bisherige Format (zweimal faltbar auf Personalausweisformat) erhalten bleiben. Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen­kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombi­nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält statt bisher 6 nur noch zwei Haltereintragungen. Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfangs ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen. Weil nur noch zwei Halter- bzw. Zulassungseinträge enthalten sind, muss bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und die “Anzahl” sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen. Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung. Soll das Fahrzeug im EU-Ausland zugelassen werden, müssen – um Probleme zu vermeiden - bei der dort zuständigen Stelle beide Teile des Dokuments vorgelegt werden. Zudem unterrichten sich alle Mitgliedstaaten gegenseitig, wenn ein zugelassenes Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wird. Sie ziehen auch die jeweiligen ausländischen Fahrzeugdokumente ein. Der Fahrzeughalter bzw. -besitzer trägt die Kosten für den Austausch der Dokumente. Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben. Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheins. Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 €. Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 €. Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist. Die Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist mit einem enormen Aufwand und einem nicht zu unterschätzenden Gewöhnungsprozess verbunden. Die Verwaltungen, die mit der Umstellung der Datenbestände und diverser Übermittlungsverfahren betraut sind, sind zwischenzeitlich darauf eingerichtet: · das KBA mit dem Zentralen Fahrzeugregister und dem Auskunftsverfahren erstellt auch zusätzlich Typdaten sowie statistische Aufbereitungen (eine besondere Herausforderung liegt hier in der Umstellung der Altbestände auf die Belange der neuen Dokumente) · die örtlichen Zulassungsbehörden mit ihren Datenbeständen und den Übermittlungsverfahren zum KBA, zu den Finanzämtern und den Versicherungsgesellschaften · die Finanzverwaltungen wegen der geänderten Daten, die bei der maschinellen Erstellung der Kfz-Steuerbescheide berücksichtigt werden müssen. Die Einführung der harmonisierten Fahrzeugdokumente basiert auf der EU-Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG. Die nationalen rechtlichen Voraussetzungen hierfür wurden durch die entsprechenden Rechtsänderungen (z. B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO), Fahrzeugregisterverordnung (FRV)) am 29. September 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet (38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.09.2004, BGBl. 2004 Teil I Nr. 51, Seite 2374 ff, geändert durch die 39. Verordnung, BGBl. Teil I Nr. 68 vom 17.12.2004, S. 3363 f).
  7. totti

    Motor-/Lagerschaden

    Kleiner Brand? Das deutet auf Pleuelabriss mit durchschlagen des Blockes hin. Also wird es am günstigsten sein, den Motor komplett zu tauschen...
  8. Maus(e) - Falle
  9. totti

    320 vis 325

    wie zum Beispiel ein abbrennender Kabelbaum, weil der vom Motor anders belegt ist als der vom Auto! Immer den Kabelbaum vom AUTO beibehalten, da kann man sicher sein, daß es passt....
  10. Buch - Macher
  11. Hatte ich mal bei einem Kundenwagen, ein e28 520i, der nach Motortausch (original AT Maschine) auf einmal das Pendeln angefangen hat. Stellte sich als defekter Luftmengenmesser herraus...
  12. Die Frage kann man eigentlich nicht gänzlich zufrieden stellend beantworten. Das Fahrwerk war zu seiner Zeit spitze, keine Frage. Aber im direkten Vergleich mit den aktuellen e90 kannst Du den e30 natürlich vergessen. Wobei der e90 natürlich ne Menge elektro Schnickschnack hat, ohne diese Gimmicks kann man den e90 mit serien FW mit einem e30 mit Sport FW durchaus vergleichen. Normale Fahrweise vorraus gesetzt!!! Was bezweckst Du mit der Frage?
  13. totti

    M40 Verliert Sprit

    Äh, Tank durchgerostet? Einfüllschlauch am Tank undicht? Ersteres hatte ich letzte Woche bei unserem 318i Touring...
  14. Licht an! Sonst puller ich mir auf die Finger...
  15. Zeiger - lauf .
  16. mehr Licht an.... mit Eurer Funzel sieht man ja nix
  17. Nach der Wende wurde die Berufsschule in den Osten von Berlin verlegt. Also habe ich mir kurz entschlossen nen Trabi für 10DM gekauft. Naja, der Trabiator hat dann auf solch einer Fahrt mit seiner Lichmaschine geworfen, hab ihn dann einem Teileverwerter übergeben...
  18. @ Is Stefan Ich meinte nicht bestromt (von elektrischer Seite), sondern beströmt (von der Wasserseite, von Strömung) @ Mani Nenn mich einfach GOTT...
  19. Auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole: TAUSCHE DIE SCHLÄUCHE VOM HEIZUNGSKÜHLER!!! Das liegt daran daß Du quasi das Ventil verkehrt herum beströmst und es den Druck auf die Dauer nich stand hält. Es schnappt kurz auf, schließt dann wieder und soweiter....
  20. Das Ding heißt "ZARGE" und weglassen ist nicht unbedingt sinnvoll, da es seine Berechtigung in der Luftführung und so mit der Kühlleistung des Systems hat. Ist vielleicht ein Lüfter vom 4 Zylinder montiert? Diese sind im gut einen Zentimeter stärker und reichen somit näher an den Kühler / Zarge...?!
  21. totti

    ABS-Leuchte

    Stimmt, hatte auch schon das Vergnügen... ((
  22. totti

    ABS-Leuchte

    habe nach Motorschaden den M20Motor mitsamt Kabelbaum getauscht... Da liegt der Fehler, Du hättest besser Deinen originalen Kabelbaum beibehalten, da die Belegung der Bäume Modell und Vertigungszeitraum abhängig ist...
  23. Auch wenn es Dir das Herz bricht, meistens kündigt sich ein Motorschaden durch spontanen Leistungszuwachs an. Denn durch die ausgeleierten Lager ist im Motor weniger Reibungsverlust zu verbuchen und der Bock läuft wie ein junger Gott...
  24. Riege® - Tuning
  25. Ja, Du kannst den Touring Himmel einkürzen und die Blende aus der Limo verbauen, habe ich auch gemacht, kein großer Akt...
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