Das steht nicht mehr in der StrVZO, weil das inzwischen Europarecht ist und deswegen gibts eben nur einen Anhang. Nachdem Du zu faul zum selber suchen bist, hier die Vorschrift zur Angleichung der im Anhang 1975-L0443 in Bezug auf die 97/39/EG in der aktuellen Fassung. Trotzdem ist völlig unklar, wie der "IST" Zustand des Autos ist. Auch wenn es nicht für jeden Intellekt zu fassen ist, der Text heißt nicht, bis zu xx% Änderung sind Eintragungen unbesehen vorzunehmen, sondern der Text besagt, dass Autos immer diese Grenzen einhalten müssen. Die meisten Hersteller gehen bei den Toleranzen eher an die obere Grenze. Das heißt, bei einer Änderung von 5% mit kleineren Reifen (heißt Tacho zeigt schneller an als gefahren wird) ist die Chance, die Hürde zu reißen, wahrscheinlich bei 80-90%. Jetzt kann man natürlich wochenlang einen Prüfer suchen, der einem so kleine Reifen unbesehen einträgt. Oder man macht einfach einen Tachotest, kann man zum Beispiel beim ADAC machen und wenn man Glück hat, gibts einen Wisch, der einem eine Freigabe für die Reifen erteilt. Sonst muss man eben Hand anlegen an den Tacho. 01975L0443-19970725-de copy.pdf