Nö Nö Nö man "sollte" nicht überziehen *sfg*. Es wird im Augenblick so gehandhabt wie TipsyTurtle es geschrieben hat. Nur wird der TÜV/AU zurückadiert. Das bedeutet wenn du 08/03 zum TÜV mustest und jetzt gehst, wird der TÜV auf 08/05 zurückgestellt. Gruß Hier nochmal der Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog nur mit Punkten : Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt