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Schwerer Unfall auf A3 - Unfallflucht


M-Tech1
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Ich habe sehr oft solche Fälle gehabt,das sind kaum Sprinter&co aus In oder Ausland sondern rechthaberische Rentner,oder Muttis die hinter dem Lenkrad eingeklemmt sitzen,und der gedanke,,dem zeig ich es jetzt aber,,. Debatten ob nun der schnelle BÖSE oder der langsame Unschuldige schuld haben sind müssig. Das letzte mal fuhr mir eine Hausfrau mit 2 Kindern auf dem Rücksitz bei 240km/h mal kurzfristig mit 100km/h vor die Nase um einen LKW in Schneckentempo zu überholen. Ob es das wert ist evtl. von 2tonnen e34 mit gut 200km/h Restgeschwindigkeit abschiesen zulassen,nur weil der Kopf sagt,, Dem fahre ich mal schön vor die Nase weil er ja mit LICHT fährt,, Und das gefassel von 130km/h(Blaues Schild nur dann) Richtgeschwindigkeit entfällt sobald das Weisse Schild mit den Schwarzen Querstreifen am Rand zusehen ist.RR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Zur Richtgeschwindigkeit
http://www.abc-recht.de/images/pixel.gif
....hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kraftfahrer, der diese Richtgeschwindigkeit überschreitet, im Falle eines Unfalls sich nicht darauf berufen kann, korrekt gefahren zu sein. Er meinte sogar, dass der Nachweis, der Unfall sei trotz überhöhter Geschwindigkeit unvermeidbar gewesen, in diesem Fall versagt sein soll. Dies dann, wenn er nicht nachweisen kann, dass vergleichbare Unfallfolgen auch bei 130 km/h eingetreten wären. Dies entspricht dem Bild des "Idealfahrers", von dem der Bundesgerichtshof ausgeht, dass er sich eben grundsätzlich vorsichtig verhält und deswegen diese empfohlene Richtgeschwindigkeit nicht überschreitet.Das OLG Hamm hat nun in einer neuen Entscheidung festgestellt, dass nicht in jedem Fall die Überschreitung dieser Richtgeschwindigkeit bei Unfall dazu führt, dass man sich seine eigenen Ansprüche kürzen lassen muss. Er beruft sich auf § 17 StVG, der die Haftungsverteilung regelt und stellt fest, dass erst die Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge bei einem Unfall das endgültige Ergebnis bringt.
Wenn nun ein anderer Kraftfahrer einen bedeutenden Fahrfehler begeht und es dadurch zum Unfall kommt, so entfällt jegliche Mithaftung des anderen Fahrers, auch wenn er zu schnell gefahren ist. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass der Unfall sich auch ereignet hätte, wenn die Richtgeschwindigkeit eingehalten worden wäre.
Die Sache ist nicht einfach; man sollte in diesen Fällen unbedingt einen erfahrenen Anwalt einschalten, der die Akte prüft und dann diese komplizierte Frage kompetent beantworten kann.
OLG Hamm, Versicherungsrecht 2002, 1120




Ist also so schon ein extremer Eiertanz, welcher einen guten Anwalt empfielt und auch noch einen entsprechend gelaunten Richter voraussetzt.

Dazu kommt noch das es keinen bekannten "Verursacher" gibt, alles auf Zeugenaussagen beruht und das ja evtl. (entgegen unserer bisherigen Annahme, der TE hat ja nie etwas in der Richtung gesagt) an der Stelle auch noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Dann ist gaanz schlecht.

 


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Ist schon gut dass niemand schwer verletzt wurde, aber gilt dort nicht ein 120 kmh (oder sogar 100 kmh) Limit?

Die meißten Schilder sind nicht ohne Grund aufgestellt...

 

Für den TE hoffe ich, daß dem nicht so ist, ansonsten geht das böse aus.

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soweit es mir im Gedächtnis ist, betrug die Vmax. dort an der A3 130kmh. Nicht nur "Richtgeschwindigkeit"!

 

Aber: an allen Ein- und Ausfahrten von und zu der A3 ging die Begrenzung runter auf 100kmh und evtl. auch auf 80kmh.

 

Gut, das letzte mal war ich 2009 dort unterwegs und kann damit nicht sagen, was genau an eben diesem Streckenabschnitt momentan gilt!

 

Evtl. ja so eine dynamische Begrenzung/Aufhebung, die über das Verkehrsaufkommen geregelt wird. Würde auch die Brücken und Kameras erklären, von denen der @TE geschrieben hat.

 

Gruß Jochen


Bearbeitet: von Jochen318iC

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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RR Die Schilder stehen nur kurz hinter Grenzen , Häfen usw. Die Richtgeschwindigkeit gilt auf allen deutschen Autobahnen und ist nicht bindend.

http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung

 

Allerdings: http://www.kfzversicherungen.org/news/autobahnraser-tragen-teilschuld-im-falle-eines-unfalls_0084.html

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Zitat von ripeete Beitrag anzeigen Ist schon gut dass niemand schwer verletzt wurde, aber gilt dort nicht ein 120 kmh (oder sogar 100 kmh) Limit? Die meißten Schilder sind nicht ohne Grund aufgestellt... Für den TE hoffe ich, daß dem nicht so ist, ansonsten geht das böse aus.

 

soweit es mir im Gedächtnis ist, betrug die Vmax. dort an der A3 130kmh. Nicht nur "Richtgeschwindigkeit"!

 

Ich fahre aber relativ oft dort (einmal im Monat ca.) und ich bin mir ziemlich sicher dass es dort Tempolimit (ausgeschildert) ist. Nur bin mir nicht sicher wie schnell darf man dort.

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kurz vorm wiesbadener kreuz bis weit hinter frankfurt ist max 100 erlaubt. weil da selbst lkws über drei spuren hinweg sich einordnen müssen. weiter hinten nacher (höhe flughafen) wirds über die schilderbrücken angezeigt. aber da ist auch maximal 100.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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das meinte ich ja, dass dort zwischen den Ein- und Ausfahrten für ein paar KM eine ausgeschilderte Limitierung von 130kmh ist/war.

Da ist mir noch sehr im Gedächtnis, dass ich mit Tacho 140kmh einen sehr aufdringlichen AMG-Drängler mit Lichthupe im Rückspiegel hatte.

An den Einordnungsspuren ist natürlich weniger, wie Mathes schreibt; ob 100 oder nur 80kmh weiß ich nimmer.

Gruß Jochen

 

edit: ein ähnlich auf 130kmh ausgeschildertes Teilstück kenne ich nur von der A6 zwischen Ansbach und Herrieden; sonstige Begrenzungen ausgeschildert sind ja 120kmh und weniger.


Bearbeitet: von Jochen318iC

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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Bei der 100km/h Beschränkung bin ich mir auch recht sicher (bei den Einordnungsspuren), da bin ich von einem knappen Jahr dank Elektronikfehler mit dem Focus liegen geblieben, natürlich genau da wo es gerade vierspurig wird... Aber mal schauen was der TE dazu schreibt.

Grüße Fabian

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Ich hatte vor ca. 4 Jahren genau den gleichen Unfall.

 

Ich fuhr auf der linken Spur, ein hinter einem (langsamen) LKW auffahrender PKW zog vom Beschleunigungsstreifen über die rechte direkt auf die linke Spur, ohne zu blinken direkt vor mich.

Vollbremsung eingelegt, vermutlich aufgrund von Unerfahrenheit (hatte da gerade 1 Monat meinen Führerschein :-o) Lenkrad verrissen, in's Schleudern geraten, rechts gegen den LKW gedotzt, links gegen die Betonbegrenzung geknallt, überschlagen und auf der Seite zum Liegen gekommen.

 

Dinge die der Verursacher versucht hat, gegen mich zu verwenden:

- das ist eine Fahranfängerin, sie hat bestimmt falsch reagiert

- er hätte sehr wohl geblinkt

- er wäre nicht komplett auf der linken Spur gewesen

- seine Frau und Beifahrerin als "Mit-Zeugin" (deren Worte am Unfallort übrigens waren: "Was fährst du auch immer ohne zu schauen!")

 

Problematisch war auch, dass ich den PKW nicht von hinten berührt hatte, da er sofort wieder nach rechts geschert ist,

als er mich wohl ziemlich nah - aber zu spät - im Rückspiegel gesehen hatte.

Der Abstand zu ihm war gefühlte 2-3 Meter, v.a. hatte ich vermutlich die doppelte Geschwindigkeit drauf.

 

Mein Glück war jedoch eine Zeugin, die ebenso wie der Unfallverursacher und der touchierte LKW angehalten hat, und ihre Personalien abgegeben hat und eine Aussage gemacht hat.

Sie war direkt hinter dem PKW gefahren, der vor mir auf die linke Spur gezogen ist.

 

Ich habe sofort einen Anwalt genommen, dessen erster Kommentar war:

"Na das ist ja eine ganz klare Sache, machen Sie sich keine Sorgen, die Schuldfrage ist eindeutig."

 

Und nur kurze Zeit später kam ein Brief, dass dem Unfallgegner 100% Schuld gegeben wurde.

 

Als ich übrigens in den Krankenwagen verfrachtet wurde (mir ist seltsamerweise nichts passiert), hab ich als allererstes nach einem Polizisten verlangt und diesem sofort meine Version zum Unfallhergang geschildert.

 

 

Evtl. stimmt dich das etwas zuversichtlicher, zumindest was die Schuldfrage angeht. :)

 

Sehr schade um den E30, aber zum Glück ist euch nichts passiert.

 

 

Edit: ich kann nicht mehr sagen, wie schnell ich genau war, allerdings habe ich nach realistischer Einschätzung gesagt, es waren wohl höchstens 120 - 130 km/h.

Außerdem hatte mein Bruder (als Beifahrer) unabhängig von mir die selbe Aussage gemacht.


Bearbeitet: von mirabella
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Falls der TE noch auf der suche nach einem Anwalt ist : Dr. Renaud aus Wiesbaden kann ich sehr empfehlen. Er hat mich 2 mal in unklaren verkehrsachen vertreten und habe 2 mal mein Recht bekommen.

 

gruß

 

 

auch meine Empfehlung:daumen:

Ich suche:

 

- Sonnenblenden schwarz für mein Cabrio

 

 

 

Chillen ist die Kunst Nichts zu tun ohne sich zu langweilen

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Danke für die Reaktionen, Tipps und das Feedback!

Entschuldigt die späte Rückmeldung, hatte einiges um die Ohren seit einer Woche.

 

Der Termin beim Anwalt hat zwar keine große Hoffnung für das Auffinden des Unfallgegners geweckt, doch trotzdem war es wichtig zu erfahren, dass ich außer meinem eigenen Schaden keine weiteren Konsequenzen erwarten muss.

 

Nach der juristischen Beratung wurde mir erst richtig bewusst, dass ich natürlich nicht schneller als 130 Km/h gefahren bin. Hatte die Geschwindigkeit zunächst falsch in Erinnerung.

 

Mein Beifahrer und ich haben einen Anhörungsbogen als Zeugen!! erhalten und nicht, wie befürchtet, als Beschuldigte. Das ist auch sehr wichtig. Die Ermittlungen laufen weiter, Ergebnis noch offen.

 

Ich werde berichten, was es neues gibt.

 

Gruß

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Der Termin beim Anwalt hat zwar keine große Hoffnung für das Auffinden des Unfallgegners geweckt,

 

Eigentlich muß die Polizei sich doch bloß mit Polen in Verbindung setzen und dort alle in Frage kommenden Fahrzeuge abrufen lassen. Da bleibt vielleicht eine Handvoll (wenn überhaupt) übrig, die die Kombination

zumindest die ersten 5 Zeichen (PL-JZE) meint mein Beifahrer gesehen zu haben, das haben wir den Beamten direkt nach dem Notruf und vor Ort nochmal genannt. Es hiess die "Fahndung" wenn man es so nennen will ist schon rausgegeben.
haben.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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hm, dann lag ich wohl doch richtig, dass dort 130kmh als Vmax. ausgeschildert ist?

Und das mit der Anhörung als Zeuge und nicht als Beschuldigter hatten wir doch schon mal in einem anderen Fred!?!

Bleib bei der juristischen Beratung in Bezug auf den Anhörungsbogen; sonst werden dir die echten gefahrenen Kmh zum Verhängnis.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

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Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Das traurige ist ja, dass der Polnische Fahrer vor Angst Fahrerflucht begeht. Er selbst ist in größerer Gefahr als befürchtet.

 

zum Glück ist euch nichts passiert und das Leben geht weiter für euch :(

 

Gute Besserung. Krass, dass man in so einer Situation überhaupt daran denken kann abzuhauen

 

EDIT: mach lieber das mit den KMh raus aus dem Forum. Geht um deine Sicherheit

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klasse doppelmoral....

 

 

"xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx......"

 

 

 

sorry aber wenn da 130 zugelassen sind und man da mit 150 langzieht und es kracht ist eben nicht nur der andere schuld. da sollte man hinterher genausoviel hintern in der hose haben wie zu dem zeitpunkt wo man aufs gas gelatscht hat.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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klasse doppelmoral....

 

 

"xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx......"

 

 

 

sorry aber wenn da 130 zugelassen sind und man da mit 150 langzieht und es kracht ist eben nicht nur der andere schuld. da sollte man hinterher genausoviel hintern in der hose haben wie zu dem zeitpunkt wo man aufs gas gelatscht hat.

 

 

Aua! :wall:

 

Und du bist noch nie 20 Km/h schneller gefahren, oder wie? Wobei man da ja dann nochmal die Tachoabweichung mit einberechnen muss, was dann wohl effektiv 5 Km/h zu schnell oder vielleicht auch gar nicht zu schnell gewesen wäre. Du tust hier so, als wär er da mit über 200 lang ... mal wieder ein typischer "ich dramatisier mal alles" Post.

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Ja, aber mal ehrlich. Da wird jemand auf der Autobahn übelst geschnitten, es entsteht ein Folgeunfall an dem mehrere Personen beteiligt sind und der Unfallverursacher begeht Fahrerflucht, nachdem er einen riesigen Sachschaden verursacht hat und auch nicht weiß, wie die gesundheitliche Verfassung der verunfallten Personen ist.

Und das wird dann dem Anschein nach damit gleichgesetzt, das jemand lt. Tacho (!) vielleicht 20 Km/h zu schnell fährt? Also da muss ich mir echt an den Kopf fassen ... und das regt mich auch auf. So ein quatsch gehört nicht in so einen Thread mit solch einem ernsten Hintergrund.


Bearbeitet: von esgey
Falls Fragen, PN!
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Klar doch. Erst schreibt er 150, dann angemessen. Evtl. waren es auch 180, wer weiß?

Leitplanken-Pingpong bei einer Bremsung von 150 auf ca. 80? Merkwürdig...

Wenn dort 130 ist, dann ist dort 130. Spielt keine Rolle, ob 20 oder 50 zuviel, er ist mit schuld.

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Meist gibt man weniger an als man tatsächlich gefahren ist. Man will sich ja nicht selbst belasten. Vor allem wenn man weiß, dass da Beschränkungen sind, waren oder sein könnten. Die Strecke ist bekannt, dass sehr viele Beschränkungen sind.

 

Da ich unbeteiligt bin kann ich hier mal rumspinnen.

Der Transit ist mit Sicherheit schneller als 80 km/h gefahren. Sagen wir mal 100 km/h, aller Wahrscheinlichkeit auch schneller. Wer fährt nur 100 auf der Autobahn?

Der Transit wollte ja vorwärts kommen, sonst hätte er nicht die Spur nach links gewechselt.

 

Der Transit ist sicherlich auch nicht 3 m vor dem E30 eingeschert. Wenn der Transit vor dem E30 rüber schneitet und der E30 dann noch nach links ausweichen konnte war der Abstand auch nicht so sehr knapp zwischen Transit und E30.

 

Vorgeschriebene Geschwindigkeit 130 minus 100 vom Transit = 30 km/h. Diese „nur“ 30 km/h müssten ohne Schleudern in den Griff zu bekommen sein. (Unfall vermeidbar)

Bei 50 km/h Differenz wird es schon schwieriger.

Da ich angenommen habe, dass der Transit nur 100 gefahren ist, aber sicherlich schneller unterwegs war müsste der E30 auch schneller gefahren sein um ins schleudern zu kommen.

 

 

Fakt ist, Der Pole hätte nicht abhauen dürfen!

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sorry das ich einer von den leuten bin die zu der scheisse die sie verzapfen auch stehn. wer das als "dramatisierend" ansieht... gute nacht.

 

wenn auf der bahn nen schild mit ner 130 in nem roten kreis steht dann habe ich mich daran zu halten. mach ich es nicht und werde geblitzt zahl ich "expresszuschlag". mein problem.

 

fahr ich mit 20kmh zu schnell und es knallt hab ich teilschuld. auch mein problem.

 

 

 

sich aber hier hinzustellen und den polen zu verteufeln weil man selber nicht in der lage war sich an geschwindigkeitsbegrenzungen und die verkehrsverhältnisse zu halten.....

 

 

 

und wenn ich meine geschwindigkeit um 70kmh verringern muss und dabei auf ner FÜNF spurigen bahn PLUS standstreifen leitplankenpingpong spiele......8-/8-/8-/

 

 

mal nen bissi mehr bei der wahrheit bleiben und auch mal eigene fehler einzugestehn....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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So ein Form ist eben auch nur ein Querschnitt durch die Gesellschaft, es gibt immer einen der den ersten Stein wirft und dessen Trittbrettfahrer. Ich sehe das sehr entspannt. Und ziehe den Vergleich:

 

Ein geistesgestörter Vergewaltigt eine Frau auf offener Strasse und flüchtet. Hinterher wird es auch die geben, die behaupten sie hätte sich eben nicht so aufreizend kleiden dürfen...

 

Genug der Forenphilosophie, ich sehe das alles ganz entspannt und bin dankbar dass ich überhaupt in der Lage bin hier etwas zu tippen. Glück im Unglück.

 

Servus!

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