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E30 V8: ABS ausgebaut und Trotzdem TÜV?


Herbert_1980
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Ich habe aktuell einen E30 Touring V8 bei mir, der Teilrestauriert wird.  Fahrzeug ist umgebaut auf 4L V8 und es ist alles eingetragen. 

 

Im Zuge des Umbaues wurde das ABS zum Großteil entfernt, lediglich an den Schwingen befinden sich noch die ABS-Fühler. 

Offensichtlich wollte man sich die Mehrarbeit nicht antun um das ABS vernünftig zu versetzen.  

 

Mir kommt dies nun sehr komisch vor, dass der Wagen so TÜV bekam, ABS still zu legen, bzw. einfach aus zu bauen?  Kann man legal doch gar nicht so umsetzen? 

 

Eure Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.

 

 

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Laut Google ist ABS bei PKW erst ab 2004 Pflicht. Sowohl der e30 Touring als auch der Spendermotor sind älter (der Touring sowieso) und somit gilt keine ABS Pflicht. 

Und selbst wenn der Touring ABS ab Werk hätte, könnte man es so gesehen ausbauen, da es das Fzg. ja auch ohne ABS gab. Hier müsste man aber genauer in die Datenblätter der Fahrzeuge schauen. Möglicherweise gibt es auch nochmal einen Unterschied zwischen nationalem und europäischem Recht was das Thema ABS angeht. 

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Denke auch, es könnte auf die ABE vom Basisfahrzeug ankommen. Wenn ich mich richtig erinnere, hatten die 6 Zylinder Tourings (einschl. Diesel) ab einem gewissen Modelljahr ABS sogar schon serienmäßig an Bord, stecke aber nicht so tief drin in den Einzelheiten.

 

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HM, also ich sehe es eher so: Den Touring gab es nie ohne ABS, zudem Leuchtet beim TÜV beim E30 die ABS Lampe, so fällt man durch die HU weil das ABS Sicherheitsrelevant ist. Ergo: Einfach ein sicherheitsrelevantes Teil still zu legen kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen?


Bearbeitet: von Herbert_1980

 

 

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am vor 18 Minuten schrieb Herbert_1980:

HM, also ich sehe es eher so: Den Touring gab es nie ohne ABS, zudem Leuchtet beim TÜV beim E30 die ABS Lampe, so fällt man durch die HU weil das ABS Sicherheitsrelevant ist. Ergo: Einfach ein sicherheitsrelevantes Teil still zu legen kann zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen?

Wenn ABS Teil der ABE bei den Tourings war - wofür viel spricht, wenn es den Touring nur mit ABS gab -  dann hast Du m.M.n. recht.

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Natürlich gab es den E30T auch ohne ABS, es war nur beim 325i und 325iX Serienmäßig.

Eventuell auch bei den späten Designer 316/318er, da müsste ich jetzt in mein Archiv gehen und nachschauen.

 

Wenn es tatsächlich nicht mehr vorhanden ist würde ich die Birne rausnehmen und fertig.

 

Interessant wäre, was dieser Touring mal ab Werk war, also welches Modell.

 

Ich möchte dich nicht schräg von der Seite anmachen aber für mich klingt deine Sorge eher nach "ich hätt gern ein Problem"...

Warum ? Auto fährt, Motor ist eingetragen und alles ist gut, das kleine Restproblem (überflüssige Birne) ist in wenigen Minuten abgearbeitet.

Ob man ABS möchte oder sich ohne unsicher fühlt lasse ich mal außen vor, darum geht es ja hier nicht.


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Wen es den Touring auch ohne ABS gab, ist es möglich das auszubauen. Muss dann allerdings auch ausgetragen werden. Verhält sich wie zum Airbag-Lenkrad.

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

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Wenn es Serie war, dann nur beim 325i und oder M3. Bei den Motorisierungen drunter war das Aufpreis. Ich habe ein 320i Cabrio Bj89 große Bremse aber auch kein ABS. Airbags werden ja auch zurück gerüstet, wenn die EZ passt, genauso LWRs. Die muss man auch erst ab 1991 haben, davor nicht. Wenn Das ABS erst ab 2004 Pflicht war, kannst das auch aus einem E36 oder E34 ausbauen, die gab es auch noch ohne Abs..

 

Edit:

 

Ich muss die Aussage wohl revidieren. Scheinbar ist ein Ausbau des ABS auch wenn es ein KFZ vor 2004 ist nicht zulässig. Sicherheitsrelevante Geschichten dürfen wohl nicht ausgebaut werden, wenn sie ab Werk vorhanden waren. Das wird sich mit einem Airbag dann wohl genauso verhalten, obwohl da sau viele rum fahren, die den ausgebaut haben. ICH denke das wird einfach daran liegen, dass der oder die TÜVer das eben gar nicht auf dem Schirm haben, zu prüfen ob der gerade vorgeführte E30 einen Airbag oder ABS hatte. Die sehen/merken das einfach nicht und deswegen gibt es TÜV---


Bearbeitet: von Laafer
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Neiin, ich suche sicherlich kein Problem. Ich hatte nur bereits mit genau solchen Umbauten meine Erfahrungen, dass alles "Irgendwie" eingetragen wird, auch mal das ABS raus genommen wird und hernach hat man bei einem Unfall oder HU so richtig Probleme und so etwas will ich eben nicht :)

 

 

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am vor einer Stunde schrieb Laafer:

Wenn es Serie war, dann nur beim 325i und oder M3. Bei den Motorisierungen drunter war das Aufpreis. Ich habe ein 320i Cabrio Bj89 große Bremse aber auch kein ABS. Airbags werden ja auch zurück gerüstet, wenn die EZ passt, genauso LWRs. Die muss man auch erst ab 1991 haben, davor nicht. Wenn Das ABS erst ab 2004 Pflicht war, kannst das auch aus einem E36 oder E34 ausbauen, die gab es auch noch ohne Abs..

 

Edit:

 

Ich muss die Aussage wohl revidieren. Scheinbar ist ein Ausbau des ABS auch wenn es ein KFZ vor 2004 ist nicht zulässig. Sicherheitsrelevante Geschichten dürfen wohl nicht ausgebaut werden, wenn sie ab Werk vorhanden waren. Das wird sich mit einem Airbag dann wohl genauso verhalten, obwohl da sau viele rum fahren, die den ausgebaut haben. ICH denke das wird einfach daran liegen, dass der oder die TÜVer das eben gar nicht auf dem Schirm haben, zu prüfen ob der gerade vorgeführte E30 einen Airbag oder ABS hatte. Die sehen/merken das einfach nicht und deswegen gibt es TÜV---

Die LWR müsste bereits früher Pflicht gewesen sein, ich habe 1.1.89 im Kopf ?? 

 

Das Austragen eines Airbags habe ich vor 20 Jahren noch ganz hoch offiziell und ohne großes Getöse machen lassen. Das ging aber auch nur bis zu einem gewissen Baujahr bzw. Erstzulassung. Nach diesem Stichtag war das Austragen nicht mehr möglich und somit ein Ausbau illegal. Mein Fahrzeug von damals war EZ 94 und der 95er vom Kollegen ging nicht mehr. Allerdings spielte hier auch die Anzahl der Airbags eine Rolle. Mein Laguna damals hatte nur einen Fahrerairbag und der des Kumpels auch einen Beifahrerairbag. Evtl. war auch das einer der Gründe. Weiß ich heute nicht mehr. 

 

So oder so: Ich tippe auf die Thematik, dass das ursprüngliche Basisfzg. kein ABS hatte und es deshalb auch nicht nachgerüstet werden muß - auch nicht beim V8 Umbau. 

 

Was sagt denn der Auftraggeber / Eigentümer des Wagens? 

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LWR (vom Fahrersitz aus bedienbar) Pflicht ab 1.1.1990 Leuchtweitenregulierung – Wikipedia

(mein '89er hat noch keine. Einerseits gut ---> kein Ärger damit ("was gar nicht erst dran ist, geht auch nie kaputt !"), andererseits muß ich halt leider mit gut gefülltem Laderaum Gegenverkehr + Vorausfahrende etwas blenden . . . )


Bearbeitet: von OO--II--OO

Da hier anscheinend einige erhöhten Puls wegen meiner Beiträge bekommen (haben), hier noch folgender Hinweis

Zu Risiken + Nebenwirkungen einfach mal Hirn einschalten und mit gesundem Menschenverstand über mein Geschriebenes nachdenken bzw. einfach nicht blind nachmachen. Oder fragen Sie vorher Mechaniker/Mechanikerin(nen) bzw. in der (BMW-) Apotheke Ihres geringsten Mißtrauens. 

 

Rust never sleeps ! (Neil Young, 1979)             Benzinverbrauch: BMW - 3er - 318i touring E30 - Spritmonitor.de

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Danke liebe Leute für eure rege Beteiligung an diesem Thema. Ein ABS kommt definitiv wieder rein und zwar nicht der alte 3-Kanalkrempel, sondern das MK60.

Mit dem habe ich bereits sehr gute Erfahrungen gesammelt.

 

 

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Also natürlich gabs den Touring auch ohne ABS. Weiß ich weil bei mir sowas in der Garage steht. Und würde ich auch sehr komisch finden, wenn BMW auf einmal angefangen hätte jedem 08/15 Kombi das teure ABS rein zu hauen.

 

am vor 4 Stunden schrieb Herbert_1980:

Ein ABS kommt definitiv wieder rein und zwar nicht der alte 3-Kanalkrempel, sondern das MK60.

Das wird dann aber auch eingetragen, oder? Oder???

 

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