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E30 15 Zoll Kreuzspeichenfelge ohne KBA Nummer


Tim17
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Guten Tag,

Ich habe vor ein paar Tagen meine Traumfelgen gekauft: 15 Zoll Kreuzspeichenfelgen vom E30 (BBS).
Nun wollte ich das passende Gutachten hierfür raussuchen, dabei stellte ich leider fest, das auf der Kreuzspeichenfelge keine KBA Nummer stand, nur "KBA" alleine.

Habe ich nun fake Felgen gekauft, zu alte Felgen für KBA Nr. oder ist die Nummer irgendwo versteckt?

Vielen Dank für die Unterstützung

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Die ab Werk verfügbaren 7x15 Kreuzspeichen sind Bestandteil der Gesamtfahrzeug ABE und bedürfen keiner Eintragung oder anderweitiger Betriebserlaubnis. Die Felgen wurden nicht nur von BBS hergestellt, sondern kamen von mehreren Zulieferern, so wie auch Deine. Glückwunsch zum Kauf!

 

Zitat

Due to rising energy costs, the light at the end of the tunnel has been turned off. Sorry for inconvenience!

Meine Homepage: ** nullzwotii.de  **      

     *** Ein ///M sagt mehr als tausend Worte ...***

Suche: Batterieträger Original BMW Ersatzteil, Motorhaube malachit, gut erhalten, Großraum KÖLN

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Ja, so wie @NULLZWOtii sagt.

Und wenn sich trotzdem (wie bei mir vor vielen Jahren) einmal ein TÜV-Prüfer querstellen sollte:  Auf den Felgen steht "BMW" und die BMW-Teilenummer "1 179 066", darüber sind sie indentifizierbar und unter dieser Nummer in der Fahrzeug-ABE gelistet.

 

Gruß

Markus

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eine ABE ist wohl auch unter der e30-forever.de Seite herunnterzuladen.

 

Bei Fahrzeugen vor Briefausstellung 1.5.1986 muß die Felge leider eingetragen werden, da vorher nicht Bestandteil der ABE für den e30. So wurde mir das gedeutet beim Tüv vor über 20 Jahren.

 

Die ABE für die Felge (hier konkret der Felgenhersteller ALU in Nürnberg) habe ich, auch sollte es bei einer notwendigen Eintragung durch eine Abnahmewstelle keine Probleme geben, da originale BMW Teilenummer zu sehen. Da hilft dann auch ein Auszug aus dem ETK.

 

1988 habe ich die Kreuzis bei ALU für 100,-DM das STück kaufen können, war sehr viel Geld damals.

 

die ABE Nummer lautet KBA 41363


Bearbeitet: von helheb
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Oh, das war mir so noch garnicht bewusst. Wahrscheinlich, weil ich bisher nur "späte" E30 hatte, bei denen die Kreuzis in der Fahrzeug-ABE standen.

 

Habe beim G00geln gerade noch die ABE für die Räder gefunden, und zwar nicht herstellerspezifisch (meistens hat man ja auch gemixte Sätze an Rädern), sondern mit BMW als Inhaber der ABE:

https://www.e30.de/fotostory/f02110/ABE7x15E30Kreuzspeichen.pdf

 

 


Bearbeitet: von cabriolet
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Vielen Dank für die raschen Antworten. 
Kurz zum Hintergrund, ich möchte die Felgen auf meinem Mx5 Na eintragen.
Der Tüv meinte, wenn die Felgen eine KBA Nummer haben/ Abe, dann kann er Sie mir einfach eintragen.
Dann frage ich bei diesem einfach nochmal nett nach ob ich diese in Verbindung mit der Teilenummer und Abe auch eingetragen bekomme.
Vielen dank nochmal :)

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Hier

 

http://abes-e30.de/

 

findet man unter Felgen, Sonderräder auch "BMW Sonderräder 7Jx15H2 mit 205/55/R15 ( 1)" In dem pdf ist dann ein Nachtrag zur ABE für die Kreuzis - auch für die ABE 41363 (am Ende des pdf). Da es ausdrücklich ein Nachtrag zur ABE ist und die Autos ohne Baujahr genannt werden, gehe ich davon aus, dass man die Räder nicht mehr eintragen braucht, auch nicht bei Autos vor Bj. 01.05.1986. Aber das soll der TÜV oder wer auch immer letztlich entscheiden.

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Das ist die ABE, die ich auch verlinkt hatte.

Und das ist eben kein Nachtrag zur Fahrzeug-ABE, sondern eine ABE für die Räder. Eben damit die Räder auch auf älteren Fahrzeugen eintragbar sind.

 

Wäre es ein Nachtrag zur Fahrzeug-ABE, dann würde er NICHT RÜCKWIRKEND gelten. Die Fahrzeug-ABE und auch deren Nachträge gelten für die Fahrzeuge, die ab dann zugelassen werden.

Die Nachträge zur Fahrzeug-ABE dienen ja dazu, Änderungen in der Serienfertigung zu erfassen (Modellpflege z.B. mit anderen Bremsen, anderer Beleuchtung, anderen Motoren, neuer Schadstoffeinstufung, hinzugekommene und entfallene Karosserievarianten, ...). Welche Dinge zur ursprünglichen ABE hinzukommen oder welche Beschreibungen sogar ungültig werden bzw. entfallen, steht dann im Nachtrag sehr ausführlich beschrieben.

 

Bezogen auf die 15"-Kreuzis: Es gab eine Änderung zur Fahrzeug-ABE, in der die 15"-Kreuzspeiche aufgeführt ist. Die gilt aber erst ab dem Datum, das auf der Änderung steht (so wie @helheb sagt, wohl ab 1.5.1986). Ab hier ist eine Eintragung nicht erforderlich.

Zusätzlich hat BMW dann noch eine ABE (Nummer 41016) für die Räder erstellen lassen. So wie man es sonst auch für Zubehör-Felgen kennt. Und genau das hat auch die Firma Alumetall machen lassen (Nummer 41363). In beiden stehen dann alle Fahrzeuge auf denen diese Räder mittels dieser ABE gefahren werden dürfen. Darunter eben auch die E30 mit den ABE-Nummern 9637/2, 9637/3 und E147. Fahren darfst du die Räder also auf jedem E30. Aber ohne Eintragung eben erst ab dem Datum, ab dem die Änderung der Fahrzeug-ABE greift.

 

In unseren Links finden sich aber wiederum nur Nachträge zu den Räder-ABES, und nicht die ausführlichen eigentlichen ABES. Ob sich der Prüfer beim Miata damit zufrieden gibt, wird sich zeigen, zumindest sollte er leichter Zugang zu den kompletten Dokumenten haben als wir.

 

Gruß

Markus


Bearbeitet: von cabriolet
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Danke für die Aufklärung :daumen:

 

Ich glaube, ich habe mit 05.86 gerade noch so Glück gehabt bei meiner e30 vfl Limo und wenn die Karre doch schon im April zugelassen wurde (habe die Papiere gerade nicht zur Hand), lass ich es drauf ankommen ... :D

Bei meinem Cabrio, nach meiner Erinnerung 11/86 EZ, sind die Kreuzis schon in den alten Papieren ab Werk verzeichnet, weshalb ich ne Kopie der alten Papiere mitführe.

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In dem Fall (es existiert unabhängig von der ABE auch eine KBA Nummer für Eintragungen) sollte es kein Problem sein, da in dem Gutachten die Traglast hinterlegt ist und der MX5 ja nichts ist was die überschreitet.

Man muss sie ebend nur eintragen lassen, während sie auf E30 der Generation einfach drauf gepackt werden kann.

 

Mit späteren Felgen sieht es anders aus.

Die haben keine KBA Nummern sondern wurden nur Bestandteil der Gesamt ABE der Modellreihen für die gedacht waren. 

Normalerweise hat man sich von BMW ein Traglastgutachten schicken lassen und die Teile auf anderen Modellen oder auch am Auto seiner Wahl eintragen lassen.

....nun rückt BMW aber seit letztem Jahr keine Traglasten mehr raus und damit hat jeder der sich irgend eine BMW Felge eintragen lassen will/muss ein Problem.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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