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Ohne Papiere Paragraph 21 Anmeldung?


Marcel. D
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Hallo Leute,

Habe nochmal zugeschlagen und ein E30 gekauft.

 

Keine Papiere vorhanden - nur das Checkheft und dieses wurde 1997 das letzte mal gestempelt.

 

Keine Vorbesitzer bekannt nix...gekauft bei einem Händler der viele kleine Fahnen am Zaun hat. Der Preis war zu gut.

 

Weder weiß ich wielange der Wagen abgemeldet ist, noch wieviele Vorbesitzer etc. Er stand bei ihm schon mehrere Jahre und dort wechselte immer wieder der Besitzer und sie übernehmen dann quasi viele Autos gleich mit.

 

Bevor ich jetzt eine Karosse suche mit Papiere...

 

Der Händler sagte ich soll zur Dekra oder TÜV und dort eine 21er Abnahme machen. Ich soll dann sagen ist ein Reimport aus einem EU Land oder aus dem Amiland und gut. Einen Kaufvertrag könnten sie mir nachträglich machen wenn die Zulassungsstelle sich quer stellt.

 

Funktioniert diese Vorgehensweise? Bzw. jemand ähnliches erlebt oder auch so gekauft?

 

Gruss

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Kaufvertrag und eine EV des VK, damit werden neue Papiere erstellt.

Nennt sich Aufbietung und kostet was um die 120 Mücken.

Kein Ding, Papiere gehen schon mal verloren.

Dafür gibts die FIN.

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Wie schaut das aus, wenn der abgewrackt wurde?

Gruß G.W.

 

Der Deutsche ist der stärkste Mensch der Welt. Kein anderer bekommt so viele Bären aufgebunden und läuft noch aufrecht.

 

Mein Freund der Baum braucht CO2, drum setz ich´s mit dem Auspuff frei.

 

 

 

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Dann bekommt das Unternehmen, das die entsprechenden Dokumente zum Abwracken (die Prämie gab´s ja nur bei entsprechendem Nachweis) ausgestellt hat, gewaltig Ärger. Entweder wegen Betrugs oder wegen illegaler Abfallentsorgung. Im Extremfall beides.

Die Unternehmen, die offiziell abwracken durften, wissen aber auch, dass die Autos nie wieder auftauchen dürfen. Dementsprechend haben die höchstens in Form von Teilen oder zumindest ohne Fahrgestellnummer den Weg an der Presse vorbei angetreten.

 

Gruß

Markus

 

edit: Marco war schneller.


Bearbeitet: von cabriolet
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Aber zum eigentlichen Thema: Die Papiere sollte der Verkäufer aufbieten lassen. Machst du das auf deinen Namen und das Auto stellt sich als gestohlen heraus, bist du der Gearschte, weil du an gestohlenen Dingen kein Eigentum erwerben kannst. Da hilft auch kein nachträglicher Kaufvertrag.

Wenn sich der Verkäufer das nicht traut (du kannst ihm ja die Übernahme der Kosten anbieten), würde ich da sicherheitshalber die Hände weg lassen.

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Dann ist er im Schrott gelandet und dürfte nicht wieder in Verkehr gebracht werden. Sprich nur noch in Teile verkauft und eine Wiederinbetriebnahme ist soweit ich weiß ausgeschlossen.

 

Marco

 

Falsch. Nach 7 Jahren ist der wieder "sauber" und frei


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Falsch. Nach 7 Jahren ist der wieder "sauber" und frei

Ich weiß nicht, ob es bei Abwrackern nach 7 Jahren so ist, aber ich habe auch gehört, dass man die mit einer schnöden 21er wieder legal zulassen kann.

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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Das würde ja dann dem eigentlichen Sinn der Abwrackung entgegen wirken. Man wollte doch die Alten Autos mit dieser Maßnahme von der Straße holen. Alles im gelobten Auftrag der Umwelt zuliebe und lässt dann so ein Schlupfloch offen? Zu was wurden dann die Prämien gezahlt?

 

Marco

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Also im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein wird es so gehandhabt:

 

Hier braucht man zusätzlich zu den üblichen Unterlagen: Vollabnahme vom TÜV, notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung über das Eigentum des Vorbesitzers, Gerichtsbeschluss zur Erlaubnis der Verwendung des Fahrzeuges, Kaufvertrag.

 

Wenn man das alles bei der Zulassungsstelle vorgelegt hat, wird der "Brief" von der Zulassungsstelle aufgeboten. Dadurch wird festgestellt, ob das Fahrzeug mit Rechten von Dritten (Finanzierungen, Verpfändungen etc.) belastet ist oder das Fahrzeug als gestohlen gemeldet oder an einer Straftat beteiligt war. Nach etwa sechs Wochen nach kann man dann bei der Zulassungsstelle anfragen, ob es eine neue Zulassungsbescheinigung gibt oder nicht. 

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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Das Schlupfloch könnte hier darin liegen, dass das KBA eben die Daten nicht mehr ewig speichert, sondern nur 7 Jahre.

Und was das Amt nicht weiß ...

 

In dem von mir beschriebenen Fall hatte das Auto eine "Ruhezeit" von 18 Jahren und es waren die Daten noch vorhanden. Vermutlich wurden die Daten nicht mehr online gehalten, sondern waren archiviert.

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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OK dann würde mein erster Weg ja zur Polizei erstmal sein und Fragen ob ich was geklautes auf dem Hof habe. 50/50 Chance also...wobei E30 ja nicht sooo oft geklaut werden bzw. Wurden.

 

Mit dieser Aufbietung oder rechten Dritter macht mir dann schon mehr Kopfschmerzen. Macht man den Bock fertig und dann kommt raus das, das Teil noch irgendwie oder irgendwo als Pfand etc. drin steht.

 

Raus aus der Nummer komme ich nicht mehr da der Bock ja nun auf dem Hof steht bei uns. Zum Schlachten ist er zu Schade. Lohnt nicht da ein Nackter Hund aber die Karosse von der Substanz sehr gut ist. War auch der Kaufgrund bzw. der letztendliche Entscheidungsgeber.

 

Ich werd morgen mal zur Polizei und mir selbst die Daumen drücken das alles Legal zugegangen ist bei dem Wagen. Wenn er 7 Jahre raus ist wäre das natürlich von Vorteil.

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Das würde ja dann dem eigentlichen Sinn der Abwrackung entgegen wirken. Man wollte doch die Alten Autos mit dieser Maßnahme von der Straße holen. Alles im gelobten Auftrag der Umwelt zuliebe und lässt dann so ein Schlupfloch offen? Zu was wurden dann die Prämien gezahlt?

 

Marco

 

...weil Politiker -> Politiker sind und keine verstrahlten Altautofans...

 

Keiner ist davon ausgegangen das sich jemand den Schrott mehr als 7 Jahre wegstellt und dann wieder dem Verkehr zuführt.

9 von 10 "Abwrackopfer" waren finale Schrotthaufen ala Scenic Modell fix+fertig, Golf 3 mit Bodenbelüftung, Opel mit Restradläufen usw.

Und wenn doch mal etwas einigermaßen brauchbares abgegeben wurde dann wird das 7 Jahre später nicht zwangsläufig interessant sein.

Die wirklich gepflegten Rentnerkisten um die es schade war waren derart selten das man sich heute kaum noch daran erinnert.

Und wenn dann jammern sowieso meist nur die Igelzüchter die weder Platz noch Kohle hatten oder haben um den klaren Vento mit 2 Speichen Volant und Radio Alpha wegzustellen.

Selbst falls irgendein toller M-T2 325i e30 dabei drauf gegangen ist so ist das wurscht weil der Marktwert damals weniger als die Prämie war und dadurch schöne Ersatzteile bzw. Ausstattungsteile günstig verfügbar waren.

 

Ein Freund von mir hat eine offiz. Altautoannahmestelle und auch damals Abwrackautos verwertet.

Und was kam da an ?

Mausetote e39, e36 316i Compact, Vectra B, Astras, Renaults und Asiaten der frühen bis mittleren 90er.

Alles kein Verlust.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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Bei mir ging es folgendermaßen, Rhein-Sieg-Kreis:

Auto stammte aus Erbe, Papiere nicht vorhanden.
Der Erbe (Enkel) hat mir das Auto verkauft (muss komplett aufgebaut werden), ist mit zum Straßenverkehrsamt und musste dort darlegen, wie er an das Auto gekommen ist inklusive Nachweis des Erbes. Dann hat er vor Ort die eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist und berechtigt ist mir das Fahrzeug zu verkaufen.
Dann wurde das Auto für 6 Wochen aufgeboten, dabei ist logischerweise nichts bei rumgekommen. Wenn ich jetzt eine frische HU durchführe und dann mit allen Papieren der Vorgänge bei der Zulassungsstelle erscheine bekomme ich die neuen Fahrzeugpapiere auf meinen Namen ausgestellt.


Bearbeitet: von Cove

Grüße Fabian

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Verfolge den Thread mit gewissem Interesse:

 

Mein Jugendauto (Manche hier kennen die Wanderdüne alias 200D/8) hat nach zig Umzügen auch keine Papiere mehr. Gut, es wird noch eine Weile dauern bis der wieder auf die Straße käme, aber die Idee das mal vorsorglich abzuhaken ist sicherlich keine schlechte...

 

Der war früher aus Versicherungstechnischen Gründen auf meinen Vater zugelassen. Also müsste er die Versicherung abgeben. Zugelassen war der im Landkreis Südliche Weinstraße. Mittlerweile befinde ich mich viieel weiter im Norden und im Landkreis Northeim. Welcher da zuständig ist weiß ich nicht. Kann man aber sicherlich mit einem kurzen Telefonat klären...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug mit dem Hinweis verkauft, dass er die Papiere besessen und verloren hat und das Fahrzeug mal in Deutschland zugelassen war, kann man sich das Aufgebotsverfahren sparen, soweit ich weiß.

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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Wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug mit dem Hinweis verkauft, dass er die Papiere besessen und verloren hat und das Fahrzeug mal in Deutschland zugelassen war, kann man sich das Aufgebotsverfahren sparen, soweit ich weiß.

Der Verlust der Zulassungsbescheinigung wird immer von der Zulassungsstelle an das KBA gemeldet.

 

 

Tu, was die Vernunft nicht erlaubt!

 

 

 g040.gif

 

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Zur Polizei braucht man da nicht, nach dem Antrag bei der Zulassungsstelle wird sowieso erstmal geprüft, ob das Kfz gestohlen oder sonstwie unsauber ist.

Wie gesagt, mit der EV/Verlustmeldung und Kaufvertrag sind neue Papiere kein Problem.

Hatte ich selber schon, einmal ohne Papiere gekauft, einmal selber verschlampt.

Schwierig könnte es werden, wenn die EV vom letzten Halter verlangt wird, weil alle Verkäufe ohne Vertrag liefen.

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Ich habe das schon paarmal durch BGB §435 ,wichtig ist der letzte Kaufvertrag mit dem Letzten Halter. Da nützt dir ein Kaufvertrag mit dem Fähnchenhändler wenig. Meistens findet sich ein alter Tüvbeleg oder sonst was mit Namen im Auto(unter dem Sitz). Ich habe von so einem Beleg bis zum letzten Halter ermitteln können.Rechte Dritter können ärgerlich sein,selbst wenn nur eine kleine Restsumme bei der Bank offen ist,wird das ermittelt.Ganz Dumm abgerechneter Versicherungschaden bei  Diebstahl,da bezahlst du dann einmal die Summe für den Schaden an die Versicherung,da die jetzt Besitzer sind. Frage vorher bei der Zulassung ob das in irgendeiner Weise noch festgehalten ist. Was die Abwrackprämie betrifft,ist der Staat der letzte Besitzer,der den Wagen entsorgen lässt. Eigendlich dürfte das Auto nicht ausgeschlachtet werden,müsste gleich in die Presse,ich habe zu dieser Zeit versucht so manches Teil zu bekommen,es ging rein garnichts.Es ist bei dritten,auch so ob da noch Angehörige Ansprüche stellen,das natürlich heftig wenn man schon viel Geld in das Fahrzeug gesteckt hat,so wie ein Bekannter von mir der hat das Auto dann von der Schwester des Verstorbenen erworben.Viel Erfolg


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Falsch. Nach 7 Jahren ist der wieder "sauber" und frei

Interessantes Thema, betrifft mich wohl in 3 Jahren, dass ich meine Autos das 2.te mal kaufen darf!!

 

mache seperaten Threat !!

Falsch. Nach 7 Jahren ist der wieder "sauber" und frei

Interessantes Thema, betrifft mich wohl in 3 Jahren, dass ich meine Autos das 2.te mal kaufen darf!!

 

mache seperaten Threat !!

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Also zu Corona Zeiten ist das alles gar nicht so einfach.

 

Der Freund und Helfer wollte gar nicht gucken...der hat mich gleich ans KBA verwiesen. Die Nette Dame vom KBA sagte sie wären dafür nicht zuständig sondern die Zulassungsstelle wo der Wagen Angemeldet werden soll in Zukunft.

 

Dank Corona bekommt man aber keine Telefonische Auskunft sondern wird direkt mit der Terminvergabe verbunden. Bei uns momentan 8 Tage Wartezeit. Selbst für diese kleine Auskunft brauch man einen Termin. Nicht zu Fassen...sie könnte nur mal kurz Eintippen...Nein...nicht ohne Termin

 

Habe mir keinen Termin geben lassen da ich wirklich keine Zeit habe für ein 2min Gespräch 35km eine Tour zu fahren.

 

Werde mal an das KBA eine Mail senden und gucken was da raus kommt.

 

Eine Recherche der Vorbesitzer ist mir nicht Möglich dank neuem Datenschutzgesetz. Selbst wenn die HIS einen Eintrag hätte dürften sie keine Informationen zum Vorbesitzer machen. Ich habe zwar ein Check Heft mit Stempeln aber kein Name.

 

Und da der Wagen beim Händler 3-4 Platzhalterwechsel hatte isses nicht mehr nachvollziehbar. Die Verschwinden dann so schnell wie sie gekommen sind.

 

Warte ich mal ab was das KBA mir Schriftlich mitteilt.

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