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TÜV Probleme wegen zwei eingetragener Fahrwerke


OllIS
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Mahlzeit,

 

Ich habe vor ca. 15 Jahren mal meine aktuellen Federn eintragen lassen. Im alten Brief waren auch noch andere Federn eingetragen und wurden in den neuen Fahrzeugs Hein übernommen.

 

Dort sind also jetzt zwei verschiedene Fahrwerke eintragen. Jetzt war ich ca. das 5. Mal in den 15 Jahren beim TÜV und der sagt mir, dass ich das alte Fahrwerk austragen lassen muss, sonst kann er das Auto nicht abnehmen.

Es dürfen anscheinend nicht zwei Fahrwerke eingetragen sein.

 

Kann jemand von euch dazu etwas sagen?

 

Gruß

Olli

 

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Such dir nen anderen Prüfer! :freak: :D

 

Warum trägt er dir das nicht aus? 8-/

Das darf doch nur der Herr Inschenör und dann muß es die Zulassungsstelle in den Papieren ändern.

 

 

Nicht quatschen. Machen! :heuldoch:

 

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Dem Inschenör is das zu schwör :-D

 

 

 

 

Am Dienstag ist bei uns wieder der TÜV im Haus, kann ja mal fragen was der zu dem Thema sagt


Bearbeitet: von Machine Head

Habe di EHRE        :-UU

 

Machine Head

 

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Ich war bei GTÜ, die können ja nichts ein und austragen.

Muss dann wohl tatsächlich zum TÜV und austragen etc.

Hatte mich nur gefragt, ob das einer schonmal so hatte.

 

@Machine Head: wäre super wenn du mal fragen würdest...

 

Gruß

Olli

 

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ich denke, das wird fast überall nach ermessen entschieden. ich hab z.b. zwei verschiedene felgen- und reifensätze eingetragen. ist nie ne frage für den tüv gewesen. für mich klingt das nach nölerei.

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Eigentlich müsste man das mal umkehren:

 

Wenn man keine zwei Fuhrwerke eintragen darf, hat ja letztendlich derjenige der dir das aktuelle Fuhrwerk eingetragen hat Mist gebaut! Denn DANN hätte er ja im Zuge dessen das Alte austragen müssen. Hat er aber nich!

 

Aber letztendlich ist das willkürlich und für dich müßig. Man kann es darauf anlegen oder drauf sche.... und die Kohle für die HU in den Wind schreiben. Dann eben ein weiteren Versuch woanders...

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Mumpitz.

Ich kann drei verschiedene Fahrwerke oder 8 verschiedene Rad-/Reifenkombinationen eingetragen haben, das spielt überhaupt keine Rolle.

Wichtig ist nur, dass eine der eingetragenen Änderungen auch tatsächlich verbaut ist.

Wenn ich je nach Einsatz monatlich mein FW wechseln will kann der bekittelte Halbgott wohl kaum verlangen, dass man dann jedes Mal einumausträgt.

Such dir einen fähigen Prüfer.

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Ich war bei GTÜ, die können ja nichts ein und austragen.

Muss dann wohl tatsächlich zum TÜV und austragen etc.

Hatte mich nur gefragt, ob das einer schonmal so hatte.

 

@Machine Head: wäre super wenn du mal fragen würdest...

 

Gruß

Olli

 

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Hallo Uli,

 

komisch, ich hab bei GTÜ die AHK und die Ablastung meines Unimogs abnehmen lassen. Eingetragen wird das dann ja immer beim LRA.

 

Tschüß,

 

Bernd

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Ich war bei GTÜ, die können ja nichts ein und austragen.

Muss dann wohl tatsächlich zum TÜV und austragen etc.

Hatte mich nur gefragt, ob das einer schonmal so hatte.

 

@Machine Head: wäre super wenn du mal fragen würdest...

 

Gruß

Olli

 

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Doch, können die.

Und tatsächlich wäre das jetzt nur eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (ohne technische Änderung - weil die ist ja schon durchgeführt und abgenommen). Und auch das sollte der Mann von der GTÜ dürfen.

 

 

ich denke, das wird fast überall nach ermessen entschieden. ich hab z.b. zwei verschiedene felgen- und reifensätze eingetragen. ist nie ne frage für den tüv gewesen. für mich klingt das nach nölerei.

gruß harry

 

Rad-Reifen ist was anderes. Die sind zum Wechseln vorgesehen.

 

Eigentlich müsste man das mal umkehren:

 

Wenn man keine zwei Fuhrwerke eintragen darf, hat ja letztendlich derjenige der dir das aktuelle Fuhrwerk eingetragen hat Mist gebaut! Denn DANN hätte er ja im Zuge dessen das Alte austragen müssen. Hat er aber nich!

 

Genau so ist es. Aber vielleicht hat er das getan und die Dame von der Zulassungsstelle, die das in die Papiere gebracht hat, hat nicht richtig gelesen.

 

Mumpitz.

Ich kann drei verschiedene Fahrwerke oder 8 verschiedene Rad-/Reifenkombinationen eingetragen haben, das spielt überhaupt keine Rolle.

Wichtig ist nur, dass eine der eingetragenen Änderungen auch tatsächlich verbaut ist.

Wenn ich je nach Einsatz monatlich mein FW wechseln will kann der bekittelte Halbgott wohl kaum verlangen, dass man dann jedes Mal einumausträgt.

Such dir einen fähigen Prüfer.

 

Wie oben schon gesagt: Rad-Reifen ist zum wechseln da.

Das Fahrwerk hingegen ist nur mit viel Aufwand zu wechseln. Da bei einer Anbauabnahme auch nachgeschaut wird, ob der An-/Umbauer auch ordentlich gearbeitet hat, SOLLTE ein FAhrwerk im Normalfall nur einmal im Schein stehen.

 

 

--------------------------------------

 

Nichtsdestotrotz.

Der Inscheniör von der GTÜ hat recht. Das Fahrwerk sollte raus. Ist aber kein großer Akt und kann er normalerweise so machen. Ob es daür unbedingt ne Anbauabnahme sein soll, kann man drüber streiten. Aufwand ist es aber eigentlich nicht, da nur Papierkram. Kosten sollte das ganze grundsätzlich nicht mehr als 50 €.

Warum der aber die komplette Arbeit abgelehnt hat, ist mir ein Rätsel.

 


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Ist genau wie über mir getippt,Es muss das Fahrwerk,Federn gelöscht werden,die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht am Fahrzeug war.Bei meinem Roten MT2 war der Brief voll mit gestrichenen Eintragungen,nachdem ich anderen Motor,Fahrwerk verbaut wurde,wurde zuerst M88/3 gelöscht,danach der 366S1wegen dem 386S1.Einzig die Räder wurden nicht gestrichen,ist kein fester Bestandteil des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Eintragung.Klar macht der jetzt Theater,um zu vermeiden das er Ärger bekommt falls die Polizei dich anhält und das beanstandet,dich evtl zur Nachuntersuchung schickt. Für Bremse,Lenkung,Fahrwerk,Bereifung gilt eine Überprüfung ob eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.Auch sollte man bei ABE vorsichtig sein und alles gut durchlesen,ob zB Lenkrad,Felge nur für Original Bereifung und Fahrwerk zulässig ist,usw usw.RR


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Scheint wohl wieder ein Behördending zu sein, jeder bissl wie er will.

Unsere Zulassung übernimmt immer alles fein säuberlich aus dem alten Schein.

Ohne Änderungsabnahme dürfen die ja auch nix weglassen.

Was die Prüfung des Verbaus angeht, wechsel ich Dämpfer, muss ich ja auch nicht zur Abnahme.

Das Argument zieht nicht.

Und wenn ich für die Eintragung eines 60/40 bezahlt hab, dann aber mal ein 40/30 fahren will, um im Jahr darauf wieder zum 60/40 zu wechseln dann sehe ich nicht ein, jedes Mal für den Ramsch Kohle hinzulegen.

Genauso Blödsinn wie nur eine eingetragene Höhe beim Gewindefahrwerk.

Genau der Sinn eines solchen...

Dafür hat das ganze Zeug Nummern, damit sich der interessierte Beamte oder Prüfer vergewissern kann.

Offensichtlich ist da jemand mit so vielen Zahlen überfordert.

 

PS:

Ich hab 2 Kaltlaufregler eingetragen

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Ja das kenn ich mit übernehmen,bei mir war es zB. Scheibenfolie in Fond&Heckscheibe,daraus wurde vordere und hintere Scheiben. Fakt ist auch das im Bereich der GTÜ(ehemalige DDR)das ganze nicht so genau genommen wird. Während hier jederzeit damit gerechnet werden muss das 2 Herren vom Tüv den anderen Verein überprüft.Tüv Nord macht Riesenfilm wenn nur die Nummern nicht auf den Federn sichtbar sind,grußRR

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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gut, das mit dem festen bestandteil des fahrzeug macht für mich sinn.

meine erfahrung mit tüffi`s auch lt. werkstätten sagt mir, das jeder prüfer andere prio`s hat. so abstrakt nicht okay, aber jede scene hat dadurch auch einige vorteile, denk ich mal. so ganz prinzipiell.

wenn man ein echter insider ist, findet man immer auslegungsbedingte argumente.

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Ich war bei GTÜ, die können ja nichts ein und austragen.

Muss dann wohl tatsächlich zum TÜV und austragen etc.

Hatte mich nur gefragt, ob das einer schonmal so hatte.

 

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Gruß

Olli

 

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Ist ein bekanntes Problem. Wenn da einer bei der HU Langeweile hat und sich ausführlich einliest, kann das so kommen. Im Prinzip hat er sogar leider Recht, denn in den Papieren wird eingetragen, was ggüber Serie verändert wurde, also Teil der neuen BE ist.

 

Bei Motorsportfahrzeugen wurde sowas früher ganz gerne mal mit dem Vermerk "wahlweise" eingetragen.

Der letzte Platz ist nie gefährdet !
 

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Such dir nen anderen Prüfer! :freak: :D

 

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Das darf doch nur der Herr Inschenör und dann muß es die Zulassungsstelle in den Papieren ändern.

Das sehe ich auch so - mal als ersten Kommentar in Eurem super Forum :-) !

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Bei mir war ein Lenkrad und ein Fahrwerk eingetragen. Das Lenkrad war schon bei meinem Kauf nicht mehr verbaut, das Fahrwerk habe ich kurze Zeit später durch das originale M-Tech ersetzt.

Den Tüvler hat das all die Jahre nicht interessiert. Erst als ich bei einer HU auch das H-Gutachten machen wollte, meinte er, dass ich das unbedingt auszutragen hätte.

Scheint also Tagesform abhängig / Ermessensfrage zu sein...

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