Guten Morgen! Da wirst Du wohl zumindest teilweise ums Lackieren nicht drumrum kommen.. Der schwarze "Lackauftrag" stellt aber eh keine Basis für vernünftige, dauerhafte Lösungen dar. Das wird nach und nach abblättern, wenn man es teilweise schon runterkärchern konnte. Lackierte Blinker und Rückleuchten stellen übrigens eine nachträgliche Änderung eines bauartgenehmigten Bauteils dar. Konsequenz: Bauartgenehmigung erloschen, damit Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen, daher besteht kein Versicherungsschutz, weil Du mit einem Fahrzeug durch die Gegen fährst, dass keine Betriebserlaubnis besitzt. Ist jedenfalls in der Theorie so.. Wo kein Kläger, ist natürlich auch kein Richter. Im Falle eines Unfalls oder einer Polizeikontrolle könntest Du damit aber Probleme bekommen! Ansonsten: Viel Spaß mit dem Cabrio.. ist ein wunderschönes Auto..! Ich hab auch eins.. ;)