Erstmal, vor Gericht glaubt der Richter 2 Beamten mehr, als 5 oder 6 Bürgern die das Gegenteil behaupten. Das nächste ist, die Beamten werden wohl kaum eine Anzeige geschrieben haben, wenn du nicht bei Rot gefahren bist. Deshalb kannst du das von wegen nicht bei Rot gefahren schon mal abhaken. Jedenfalls kannst du wenn die Beamten es beide beobachtet haben davon ausgehen, das es ein Rotlichtverstoß war. Die einzige Chnace aus der Sache rauszukommen ist, das die Beamten dich eindeutig als Fahrer wiedererkennen müssen. Und hier kommt es darauf an, wie die Beobachtungssituation war und wie gut das Gedächtnis der beiden funktioniert. Da Gerichtsverfahren in der Regel zig Monate nach der Tat stattfinden, stehen die Chancen ganz gut. Aber eben nur, wenn die Beamten dich nicht schon vorher als Fahrer identifiziert haben. Nur gibt es ein Problem. Du musst auf dem Bogen angeben ob du der Fahrer warst oder nicht. Da du dich nicht selbst belasten musst brauchst du keine Angaben zur Sache machen. Dann könnte aber folgendes passieren: Die Beamten stehen eines Tages vor deiner Tür und können dich identifizieren, da dann noch nicht viel Zeit vergangen ist stehen die Chancen hoch das sie dich sofort als Fahrer wiedererkennen.