Man könnte meinen, Du willst das Auto uns hier verkaufen.
Der Gutachter von der Versicherung wird nicht in Deinem Sinne entscheiden.
Für den zählen Alter, Laufleistung und in gewissen Rahmen der Zustand. Er wird dann den niedrigsten Wert ansetzen.
Was Du irgendwo im Netz "ermittelt“ hast zählt nichts.
Deshalb habe ich den link geschrieben.
Der die Abrechnung auf Gutachterbasis, sprich fiktive Abrechnung beschreibt.
Beispiel :Ein Kamerad hatte einen M3 E30. Der Gutachter der Würt… ermittelte einen Wert von 3000€ und wollte seinem Unternehmen die erheblich höher liegenden Reparaturkosten ersparen.
Abzüglich dem Restwert.
Dagegen hat der Kamerad erfolgreich Einspruch (Anwalt) erhoben, der von ihm beauftragte Sachverständige hat den Wert des M3 viel höher eingeschätzt.
Der Vergleich hat dann wie üblich den Erfolg gebracht.
Bei dem Altwagen Deiner Mutter wird es sich zwar nur geringfügig, aber doch spürbar auszahlen.