Bestandsschutz. Es gelten die zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebserlaubnis, gültigen Vorschriften.
z.B. Ein E30 muss nur Euro1 erfüllen, oder braucht gar keine Abgasreinigung.
Auch
deshalb ist z.B. das Tagfahrlicht am E30 nicht zwingend Vorgeschrieben.
Auch das wieder in Mode gekommene Firlefanz-Licht, wie beleuchtete Grills,
durchgehende Lichtleisten vorne und Ähnliches sind lediglich zum Modell oder
Ausführung zugelassen und nicht nachträglich an ältere Autos angebaut.
Ebenso die Nachträgliche Änderung der Leuchtmittel (LED) müssen einzeln für jedes Modell abgenommen werden.
Beleuchtung von Kennzeichen in LED ist auch seit kurzem ein EM, das bedeutet,
das eigentlich keine HU zu bekommen ist.
Was die Regierung plant, bzw. schon längst beschlossen und eingeführt hat, ist der Co2 Preis Der ab nächstes Jahr den Liter Super weiter steigen lässt.
Zusammen mit den unersättlichen
Mineralölkonzernen wird um den Jahreswechsel herum, der Preis die zwei € sicher überschreiten.