Naja der eigentliche unterschied liegt ja nur in der Eintragung... Hast du ne Allgemeine Betriebserlaubnis und hast ALLE Auflagen in dieser ABE erfüllt (oftmals kaum möglich) fährst du legal rum. Hast du ein Teilegutachten über die Felgen in der z.B. die zugelassene Reifengröße drinsteht muss "der ordnungsgemäße Anbau" trotzdem noch durch einen Prüfer abgenommen werden - Stichwort: Anbauabnahme/"normale" Eintragung Hast du ein Festigkeitsgutachten musst du zum TÜV und der Prüfer überprüft Dinge wie den Abrollumfang im Vergleich zum Serienreifen, die Felgentraglast im Vergleich zur zulässigen Achslast, die Einpresstiefe, ordnungsgemäße Befestigung, Radabdeckung, Freigängigkeit in alle Richtungen (zur Bremse, zum Radhaus, zum Federbein) und wenn du all diese Prüfungen/Auflagen erfüllt hast trägt er sie dir per Einzelabnahme ein. Diese ist, da der TÜV mittlerweile nach Aufwand abrechnet teurer als die anderen beiden, dafür ist es bei dieser Abnahme egal woher die Felge stammt und von was für einem Auto sie ist - der Prüfer prüft genau und wenn er sagt gut, dann gut... Zu deinem konkreten Problem: Ich denke du hast lediglich ein Teilegutachten für deine 9x16 da diese einfach viel zu sehr von der serienbereifung abweichen und auf jeden Fall ein anlegen (Bördeln) der Radhauskanten erfordern. Also: Ab zum TÜV und die kombination Rad/Reifen/Distanzscheibe eintragen lassen! Viele Grüße Chris edit bzgl. meinem Vorredner: DEKRA darf keine Einzelabnahmen auf Grundlage eines Festigkeitsgutachtens machen! Da hat der TÜV noch das Monopol drauf...