Da geht natürlich. Aber nur dann, wenn Du die Kiste auch komplett in einer Werkstatt repariert wird. Der Tagessatz für den Nutzungsausfall wurde bei mir vom Gutachter auf 59,-- / Tag festgesetzt. (Cabrio). Entsprechend dem Tagessatz wird auch der Mietwagen bezahlt. Allerdings nur für die auch im Gutachten stehende Reparaturdauer. Wenn es länger dauert (wie bei mir), muss der Grund nachgewiesen werden. Der Wagen darf dann auch nicht mehr verkehrstüchtig sein. Sonst sagen die, Du kannst solange fahren, bis die Werkstatt Zeit hat und die Teile beschafft sind usw usw. Du darfst auch keinen anderen Wagen haben, den Du benutzten könntest. Meine Kiste ist mittlerweile seit über 6 Monaten in Reparatur. --- ok, zum Teil auch meine "Schuld", da ich auf eigene Kappe eine komplette Lackierung beauftragt habe.