Folgende Sachlage: Eine gute Bekannte bezog ALG II (Hartz 4) und hatte für 12 Monate einen 1 Eurojob im öffentlichen Dienst. Da sie diesen Job sehr gut gemacht hat, bekam sie zum 1.April eine Festanstellung im Tarif Öffentlicher Dienst.(TVöD E3) Die Arbeitsaufnahme hat sie auch Mitte März mit einer Kopie vom Arbeitsvertrag an das Jobcenter gemeldet. Die Leistungsabteilung war aber so freundlich, und hat ihr das ALG II für den April auch noch überwiesen. So weit, so (nicht) gut; die Frau hat nämlich ein P-Konto und allein von ihrem Nettogehalt, der auf ihrem Konto landet, sind 30% in Pfändung. Verfügbar hat sie nur den Selbstbehalt von 1.049.-€. Hartz 4 und der Rest von ihrem Gehalt gehen also an den Gläubiger. Jetzt kommt aber der Hammer: Ende April ist ihr wieder der Hartz 4 für Mai überwiesen worden und gleichzeitig das Gehalt für April auf dem Konto eingegangen. Viel Kohle auf dem Konto; ein HABEN wie seit langem nicht mehr. Dumm aber, dass Lastschriften zurück gegangen sind, weil sie ja über diese Anhäufung gar nicht verfügen kann und mit der Gehaltsauszahlung für Mai war dann die Panik komplett, denn das Jobcenter fordert die zuviel überwiesenen Beträge zurück. Leider kann meine Bekannte auch jetzt über nicht mehr als den ihr zustehenden monatlichen Selbstbehalt verfügen und von dem muss sie ja ihren Lebensunterhalt bestreiten. Wovon also das inzwischen gepfändete Hartz 4 zurück zahlen? Deshalb waren wir beide heute beim zuständigen Amtsgericht, um hier eine Freigabe der gepfändeten Gelder aus ALG II zu erreichen. Die Rechtspflegerin war da aber der Meinung, dass aus rein rechtlichen Gründen keine Möglichkeit besteht, fehlerhafte auf dem P-Konto eingegangene Zahlungen aus der Pfändung zu nehmen. Und da der Fehler nicht bei meiner Bekannten liegt, sondern beim Jobcenter (was von denen auch entschuldigend eingeräumt wurde), ist das Geld nicht rückzahlbar, da es rechtlich dem Gläubiger zustehen würde. Den Antrag auf Rückzahlung müsste das Jobcenter beim Amtsgericht einreichen, welches es dann nach Bearbeitung an den Gläubiger weiterreicht. Der muss dann aber auch zustimmen und das kann ein Verfahren über Wochen, wenn nicht sogar Monate sein. Für mich sieht das so logisch aus, da die betroffene Frau von den zuviel gezahlten Geldern im Endeffekt keinerlei finanziellen Nutzen ziehen konnte; eher das Gegenteil, weil Rücklastschriften und Gebühren und Mahnkosten etc. zusätzlich ihrem Konto aufgelastet worden sind und damit den Selbstbehalt geschmälert haben. Vielleicht weiß ja jemand eine andere Rechtslage oder kann mir einen Tip geben?!? Die Frau ist völlig verunsichert, dass jetzt so eine Forderung von 1.500.-€ ansteht, welche sie bis zum 14. Juni zahlen soll, obwohl sie nur noch einen Tausender für Juni zur Verfügung hat, von welchem die Miete, die Abschläge für Strom und Gas noch beglichen werden müssen sowie der Lebensunterhalt bestritten werden muss. Sie hat zwar einiges angespart, was sie vorher mit dem 1-Eurojob zusätzlich zu Hartz 4 bekommen hat; aber von den Geld (800.- sind es) wollte sie sich ein Auto kaufen. Und da sehe ich auch nicht ein, warum sie das ersparte nun wieder verlieren sollte. Ich werde sie moralisch und auch schriftlich, wenn es um den Briefverkehr geht, weiterhin unterstützen und hoffe deshalb um fachkräftige Meinungen dazu! Gruß Jochen