Antwort von Radio Eriwan: im Prinzip JA; aber........................... Wenn die Reifen die nötige Tragfähigkeit aufweisen, würde ich mir keine großen Gedanken machen. Gruß Jochen PS: Inzwischen ist ja sogar die Winterreifenpflicht bzw. die "dem Wetter angemessene Bereifung" vom BVG aufgehoben worden. Wo kein Kläger, da kein Richter und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Niederquerschnitt der Reifen zum einem auffällt oder nachgeprüft wird!