na, diese statistik würde ich mal gerne ordnungsgemäß ausgewertet sehen die streuung der kompetenz und schlampigkeit der prüfer ist mit sicherheit weitaus größer als die varianz der mängelhäufigkeit innerhalb eines 2-monats-fensters nirgends steht etwas davon, dass sich bei abgemeldeten fahrzeugen etwas ändert. wird das fahrzeug abgemeldet dem tüv vorgeführt, gilt der HU-termin schon immer 2 jahre ab prüfung. sei lieber froh, dass es dabei bleibt. UND dabei noch vorausdatiert wird. immerhin bekommst du dann für 20% mehr kosten, auch mindestens 8% längere HU-gültigkeit . ab 4,8 monaten überzogen lohnt es sich dann sogar finanziell wieder, wenn man zwischendrin nicht erwischt wurde wer wie gewohnt pünktlich zur HU erscheint hat ja ohnehin keine sorgen. und trotzdem noch eine 2-monatige schonfrist bei terminlichen schwierigkeiten. ICH finde diese regelung sehr kulant!