Ich bin zwar kein Anwalt, aber das was Du da von Dir gibst glaub ich erst dann, wenn Du es mir mit irgendwelchen Urteilen beweist. Genau der Punkt, dass man auf ein Gebrauchtfahrzeug seit Einführung der neuen Regelung 2 Jahre Gewährleistung hat die man per Vertrag maximal auf 1 Jahr drücken kann und bei der im 1. halben Jahr die Nachweispflicht beim Händler liegt hat dafür gesorgt, dass man ältere Autos nur noch teuer (wegen Rücklagen) oder gar nicht mehr bei Händlern kriegt, weil denen die Sache zu heiß ist. Wenn das Auto mit Klima verkauft wurde muß diese funktionieren. Wenn nicht ist das wohl ein Mangel der höchstens im Vewrtrag hätte ausgeschlossen werden können (Erwähnt dass Klimakomp im Ar* ist) Es ist schon klar, dass das im Rahmen der Nachbesserung abgewickelt wird. Aber die Fachausdrücke sind für nen Laien der hier fragt IMHO irrelevant weil sie nun mal nicht so leicht verständlich sind - außer man versucht so, sich gegenüber einem Kunden raus zu winden weil der sich noch weniger auskennt. Georg