Panikmacher! Es ist richtig, dass es die zweimonatige "Gnadenfrist von früher nicht mehr gibt. Aber Punkte gibt es erst ab 4 überzogenen Monaten. Nach Ablauf der Plakette kostet es erst mal 15,-€ und nicht mehr. Nachzulesen hier im Bußgelgkatalog Also wie schon geschrieben - Termin machen damit man es gleich nachweisen kann wenn man angehalten wird und dann ab zum TÜV. Wichtig ist auf nur auf jeden Fall, dass das Auto keine groben Mängel hat, sonst könnte §214 greifen: Das kostet nämlich direkt mal 90,- und 3 Punkte. Das sehe ich anders. Wenn Du diverse Eintragungen im Brief hast und die teilweise auch noch als Einzelabnahme gemacht wurden, muß das in der Zulassungsstelle auf Wunsch Wort für Wort in die neuen Papiere eingetragen werden. Georg