Sorry MrM und auch die anderen die dieser Meinung sind - aber das ist ein absoluter Schmarren!!!! Wenn in dem Kaufvertrag die Zeit vermerkt wurde, zu der das Fahrzeug übergeben wurde ist man raus aus der Nummer. Selbst wenn der Käufer am übernächsten Eck über ne rote Ampel brettert und dabei 2 vollbeladene LKWs zum umfallen bringt, wird der eigene Schadensfreiheitsrabatt NICHT ich wiederhole: N I C H T belastet. Auch irgendwelche Zusatzvereinbarungen wie Einzelfahrer o.ä. sind dabei uninteressant. Die sind ja schon für den Fall der Probefahrt außer kraft. Oder meint ihr, irgendwer kauft von euch ein Auto ab wenn er ne Probefahrt machen will und ihr sagt dann "nee Du - setz Dich mal nebenhin, das Auto ist nur für mich als Fahrer versichert" Der dreht sich um, lacht sich erst mal 5min aus und geht dann. Logisch ist: An nen Käufer im Ausland würde ich das Auto niemals angemeldet rausgeben. Wenn der über der Grenze ist und die Karre nicht mehr abmeldet hab ihr ein Nachweisproblem Bei nem Käufer im Inland hab ich bis jetzt jedes Auto angemeldet übergeben - auch bei den drei verschiedenen M3s. Ich hab vom Käufer einen Personalausweis als Identitätsnachweis und der hat mir den Zettel für die Zulassungsstelle und die Versicherung zu unterschreiben die beim KV mit dabei sind und die am nächsten Tag bei den zuständigen Stellen sind. Wenn mir der Typ nicht koscher vorkäme - hatte ich noch nicht - würde ich es ggf. auch anders machen. Dann kann man sich z.B. bei der Zulasssungsstelle treffen und er meldet das Auto um und kriegt danach die Schlüssel. Zum Thema "Kurzzeitkennzeichen": Oft kommt ja jemand am Wochenende und ggf. auch von weiter her. Meint ihr wirklich der kauft das Auto, fährt extra noch mal heim und kommt einige Tage später noch mal mit ner Kurzzeitnummer? Mitbringen? Ja, nee, is klar - ich hab ein halbes Jahr nach meinem Cabrio gesucht und war an jedem Wochenende irgendwo Autos angucken. Wenn ich da jedes mal ein Kurzzeit Kennzeichen geholt hätte, hätte mich das einige tausend Euro gekostet für eine nicht genutzte Blechtafel. Macht also auch nahezu keiner. Wichtig ist ein vernünftiger Kaufvertrag für privat wegen explizitem Ausschluß der Gewährleistung und dass dieser vernünftig und korrekt ausgefüllt wird - im Gegensatz zur Versicherung kann da nämlich wirklich Ärger geben, wie bereits erwähnt wurde. Georg