Solche Radarfallen gibt es, werden vorrangig als feste Blitzer in Tunnels eingesetzt (dort mit sichtbarem Blitz zu arbeiten ist glaub ich sogar verboten) Es sind alles einzeln abzuhandelnde Verstöße, sprich es wird teuer. Als zusammenhängend ist es nur zu werten wenn du auf ein und der selben Fahrt durchgängig zu schnell fährst und mehrmals gegen verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen verstößt. Gab da mal ein Urteil, da sind sie mit ´nem Kamerawagen hinterher gefahren und wollten bei 3 verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen 3 verschiedene Verstöße daraus machen.... Wenn du zahlst, gilt es als "Geständnis" und der Fall ist abgeschlossen. Manchmal auch vom Vorteil, es kann dir auch später keiner mehr was von wegen die Strafe sei zu niedrig gewesen. Die dicken Striche machen aus der ganzen Geschichte zwei voneinander getrennte Fahrbahnen auf denen es auch kein rechts gibt. Ist also nichts anderes als zwei Straßen neben einander. Der Beschleunigungsstreifen ist im übrigen ja auch dafür da. (sonst müßte das Ding ja Bremsstreifen heißen ) Sicher sollte man seine Geschwindigkeit anpassen, das gilt immer. Angepasste Geschwindigkeit ist aber kein festgelegter Wert, du kannst also mit 60 da durch blasen wenn du der Meinung bist das das angepasst ist. Im Falle eines Unfalls ist dann aber das Problem ob du unangepasst schnell warst? Solange nichts passiert kann dir auch keiner was. Ist ähnlich wie der Gummiparagraph bei Blaulichtfahrten. Kreisverkehr ist ja eigentlich nichts als "ne bessere Kreuzung" (und du bist da drinne auf der Hauptstraße) und bei der gilt auch die selbe Geschwindigkeit wie auf der Straße davor. Ja, siehe "Kreisverkehr ist bessere Kreuzung". Keiner der Einmündenden weiß ja welche Geschwindigkeit vorher auf einer der anderen Straßen galt. Es muß also neu ausgeschildert werden, b.z.w. die in der STVO vorgesehene Geschwindigkeit gilt. Die Raststätte ist nicht Teil der Richtungsfahrbahn sondern ein Parkplatz und eine "getrennte Fahrbahn" (siehe weiter oben), man kann dort also nicht rechts "überholen" weil man quasi auf einer anderen "Straße" ist.Wenn zum Beispiel auf der Abfahrt eine andere Geschwindigkeit angezeigt ist, würde ja auch keiner auf die Idee kommen die für die Richtungsfahrbahn der Autobahn zu benutzen. Wenn du dort schneller bist, ist es halt so. Da es sich allerdings um einen Parkplatz handelt ist Schrittempo angesagt, solange nicht anders ausgewiesen. Bei Stau würde eh auch noch die Geschichte "vorbei fahren" greifen, wenn zum Beispiel dir rechte Spur rollt und die linke steht. Wieder, du hast recht, es sind zwei getrennte Straßen. Nicht umsonst stehen da überall extra Schilder vor der Ausfahrtsspur die oft sogar das gleiche anzeigen wie auf der Richtungsfahrbahn. (ich kann gerne Beweisfotos für den Fahrlehrer machen)Spätestens die Einfahrt in eine andere Autobahn würde eh Aufhebung bedeuten. Stimmt, woher sollte der Einfahrende wissen welche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke vorher galt.Auf Autobahnraststätte gilt die von dir genannte Ausnahme, da ja kein "Straßenfremder" einfahren kann.