Deshalb muß die gelieferte Ware trotzdem der Beschreibung entsprechen, egal welchen Salm du da drunter schreibst. Wenn ich einen SATZ Felgen ET24 kaufe kann da nun mal keine 35er dabei sein. Das hat nichts mit gewerblichen Gewährleisungsrecht zu tun. Hätte einer von euch den Satz gekauft würde alles Zeter und Mordio schreien. (außer einer, der würde Backpfeifen anbieten ) Der Verkäufer hat offenbar einen Fehler gemacht, sie haben sich geeinigt und gut. Muß heute aus jedem Fliegenschiss ein Gang vor die UNo Menschenrechtskommission gemacht werden nur weil keiner sagen kann "tut mir leid, hab mich wohl geirrt, meine Schuld, wie finden wir eine Lösung?