So, ich habe fertig. Anträge auf können bei mir auch gerne per PN abgegeben werden, dann spare ich mir die elende Editiererei hier. Zum Thema: Die Schlüsselnummer 300 nennt sich zwar "Zentralverriegelung mit Diebstahlsicherung" was sich auf die dann vorhandene Schlossverriegelung beim "Querschließen" bezieht. Die vom TE erfragte eingetragene "blinkende rote LED" bezieht sich auf die 301 "Diebstahlwarnanlage" (die keinerlei Wegfahrsperrenfunktiion beinhaltet), zu erkennen am zusätzlichen zweiten Türschloss mit LED, siehe Bild. Diese ist (zum Glück, hässlicher und uneleganter konnte man es nicht lösen) selten, die entsprechende Eintragung der Blink-LED jedoch "prophylaktisch" immer vorhanden. Der BC II hat zwar eine "Codewegfahrsicherungsfunktion" (Wegfahrsperre traut sich nicht mal BMW dazu zu sagen, weder im Katalog noch in der Bedienungsanleitung!) die aber keine der Bedingungen für eine Versicherungsanerkannte Wegfahrsperre (3 Punkt Unterbrechung, automatische nicht abschaltbare Schärfung) erfüllt. Eine anerkannte Wegfahrsperre gab es ab Werk für den E30 nie sondern immer nur die Nachrüstvariante mit dem "Pömpel". Diese "Versicherungströster" (mehr sind diese Nachrüstdinger auch nicht) kamen erst Anfang der 90er "in Mode" und waren deshalb beim E30 nie geplant und vorgesehen.