Erstens ist ein Fragment eines E39 Scheinwerfer montiert in einen H1 E30 Scheinwerfer kein zulässiger Xenonscheinwerfer! Scheinwerfer haben übrigens nie SWRA/ALWR, die hat nur das Auto in dem sie montiert sind, auch jeder so ausgestattete E39. (auch hier irrt der Verfasser also) Es gibt lediglich E32 ohne ALWR, die aber dafür eine Niveauregulierung haben. Eine Eintragung von zulässigen! Xenonscheinwerfern war vor 2000 in Fahrzeuge ohne SWRA und ALWR ist möglich, ja. Das Problem ist das du, um selbiges zu praktizieren, noch einen Fluxkompensator und 1.21 Gigawatt Leistung brauchst (die erforderlichen 140KM/h sollten dagegen selbst mit einem 16er mit runder Nocke erreichbar sein) um dich ins Jahr 1999 zurüch zu katapultieren, da eine Eintragung vor 2000 ansonsten schwer möglich ist. Nur zu deiner Info, wie schreiben den 13.06.2010! Alternativ wäre vielleicht das aufsuchen eines muslimischen Prüfers möglich, die sind glaub ich erst irgendwo im 15. Jahrhundert.