Erstmal gilt für dich grundsätzlich Schweizer Recht, auch wenn der Unfall in D / mit deutschem Gegner war. Der Schaden wird normalerweise von einer einheimischen Versicherung die als Ansprechpartner auftritt, abgerechnet. Wie es also genau bei euch in der Schweiz gehandhabt wird, wird hier kaum einer wissen. Mir wurde mal ein E30 von ´nem österreichischen LKW zerlegt. Die dortige Versicherung hat mir ihre "Partnerversicherung" in D als Ansprechpartner genannt. Ich bin zum Gutachter, der hat ein Gutachten erstellt, Restwertangebote eingeholt und beigelegt. Gutachterwert - Restwert + Nutzungsausfall für 2 Wochen + Aufwandsentschädigung (Schreibkram, Porto, Rennerei) wurde mir umgehend erstattet und das war´s. Wer sich das alleine nicht zutraut, ab zum (auf dem Gebiet fitten) Anwalt und der erledigt den Rest.