Fakt ist, das ich bereits 2 Mal dabei war, als ein (jedes Mal der selbe und jedesmal mit meinem Auto unterwegs) Kumpel seine 20 Mark (waren das damals noch) abdrücken durfte, weil er die Pappe nicht dabei hatte. (b.z.w., einmal habe ich, als treu sorgender Beifahrer, noch für ihn ausgelegt ) Fakt ist Außerdem: Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen, u. a. Kraftfahrzeugen, ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV. Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.[1] Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und damit im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen darf. Der Führerschein ist während der Fahrt ständig mitzuführen (§ 4 Abs. 2 FeV) und bei Kontrollen der Vollzugsorgane auf Verlangen auszuhändigen; wird die Aushändigung verweigert, ist ebenso eine Verwarnung möglich.[2] Beim Nichtmitführen kann die entsprechende Behörde vor Ort auch eine Kontrollaufforderung ausstellen und aushändigen.