die Rißthematik war bei denen kein Thema, daß ging erst ab 88 wieder an, als andere Gußzusammensetzung und Hersteller ins Spiel kamen wenn du die katlose Nocke hast, kannst die auch verwenden, ist minimal schärfer als die von der Katversion
was die meisten dabei nicht bedenken ist, daß unsere e30 mindestens so 15 Jahre alt sind und mit den herkömmlichen Lagern dies erreicht haben bzw. irgendwann mal ein Teil erneuert worden ist. Wenn ich im Vergleich zu den heutigen Fahrzeugen deren Verschleiß an Querlenkerlager oder sonstigen Fahwerksgummis sehe, dann sollte es niemanden ein Problem bereiten, wenn ab und an mal ein Gummi zu erneuern ist. MEine Meinung zu den Themen.
alternative ist auf e30-forever.de hochladen und dort zum downloaden bereitstellen Dort ist es "offiziell" nicht allgemein zugänglich und daher wohl fast legal
".... sofern werksseitig verbaut" bedeutet im Juristendeutsch, wenn nicht ab Werk verbaut, ist das Mitführen der ABE, Anbaubescheinigung bzw. die Eintragung vorgeschrieben