Es ging ja um die rechtliche Frage, wenn ich das richtig gelesen habe. Selbstverständlich müsste dein Bekannter für den Schaden aufkommen. Sofern er eine Haftpflichtversicherung hat, kann er auch versuchen, diesen Fall über diese abzuwickeln. Ist aber erst einmal nicht Dein Problem. Du kannst auch versuchen direkt mit dieser Kontakt aufzunehmen, aber ohne Mithilfe des Verursachers hast Du da Probleme. Sollte er generell unwillig sein, den Schaden zu regeln, wirst Du eine Zivilklage nicht vermeiden können. Wie Du den Schaden regelst, bleibt auch deine Sache. Du kannst selbstverständlich den Schaden in einer Fachwerkstatt beheben lassen. Bei einer HPV könnte es allerdings darauf hinauslaufen, das sie wollen, dass Du den Schaden entweder mit Gebrauchtteilen reparieren lässt und /oder in einer Ihrer Vertragswerkstätten. Bei letzterem hast du aber freie Werkstattwahl, bei ersterem Problem wird es dann auf eine juristische Auseinandersetzung herauslaufen, wenn du das nicht willst. Wie du das mit deinem "Bekannten" regeln kannst, wirst Du selber wissen müssen. Vieleciht kann er ja eine ordentliche gebrauchte Scheibe auftreiben und einbauen. Ich würde mich, je nach Freundschaftsgrad, auch nicht einfach so in die Werkstatt stellen und das selber machen.