Bei der rechtlichen Bewertung des Eigentums am Motor ist es erst einmal völlig egal, ob das Schwarzarbeit war oder nicht. Inwiefern es mit der Entlohnung eine Rolle spielt, solange Du nicht bewusst Schwarzarbeit in Auftrag geben hast, weiß ich nicht. Prinzipiell ist es die Aufgabe deines Gegenübers, das ganze Steuerlich korrekt abzuwickeln, nicht Deine. Es gibt hier in Bayern eine sicher erfundene Geschichte über einen Lackierer, der von einem Kunden einen ikonengoldenen Benz vorbeigebracht bekam um ihn neu zu lackieren. Schwarz, weils billiger ist. Sie haben sich dann vor Gericht wieder getroffen, weil der Lackierer sich geweigert hat das schwarze Auto wieder golden zu lackieren und seine Rechnung bezahlt haben wollte. Der Lackierer soll recht gekommen haben. Am besten wäre es, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, den Streitwert abzuklären und die Möglichkeiten. Wird Dich zwar wohl dann gleich noch einmal etwas Geld kosten, aber Du hast eine Vorstellung vom Risiko und deinen Möglichkeiten. Eine Anzeige ist immer eine Möglichkeit, zu viel Detektiv spielen bringt Dir wahrscheinlich nichts. Wenn der Betrieb kein Innungsbetrieb ist, wobei Du ja auch nicht dem Inhaber einen Auftrag gegeben hast, fällt Schlichtung eh aus und es bliebe nur der Gang zum Gericht. Ich habe im Laufe der Jahre schon zwei mal für Forenmitglieder bei seriösen Teileverkaufern vorgefühlt, wo die gekauften Teile denn verblieben sind. Und beide Male war es erstaunlich festzustellen, dass der Gegenüber sehr genau Vorstellungen von seinen Rechten hatte, bei den Pflichten waren sie großzügiger.