da das mehr als fahrlässig ist so rumzufahren, zumal man das definitiv merkt , dass etwas nicht in ordnung ist, wenn man so runfährt. würde ich es als gerecht empfinden so jemand in form von haft auf bewährung und hoher geldbuße zu bestrafen. das darf ja wohl nicht wahr sein? so jemand nimmt es in kauf, sich und die mitmenschen in ernsthafte gefahr zu bringen. so jemand ist definitiv untauglich ein kfz zu führen in meinen augen. die strafe isn witz... *kopfschüttelnd* ich frage mich inwieweit der letzte tüv da geschlafen hat, ne vollscheibe an der hinterachse so runtergebremst dass sie bricht, na gute nacht...