§23 STVZO (4) ...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind... Aber vorsicht. So einfach ist das nicht. Du darfst mit nicht gesiegelten Kennzeichen fahren. ABER: Diese müssen Dir auch zuordbar sein. Du kannst also nicht einfach irgendwelche 20 Jahre alten Kennzeichen von irgendwem draufschrauben. Sprich das mit der Zulassungsstelle vorher ab. Hier in Köln mach ich es immer so, dass ich Kennzeichen reserviere, zur Zulassungsstelle fahre, den Anmeldevorgang beginne, damit die Kennzeichen auf mich laufen, Kennzeichen besorgen, wieder nach Hause, zur HU, zur Zulassungsstelle und Anmeldevorgang beenden. Ist ein bisschen Aufwändiger, dafür bin ich auf der sicheren Seite. Ausserdem muss der Spaß mit der Versicherung abgesprochen sein. Du musst eine Versicherungsbestätigung dabei haben (ne reine eVB-Nummer reicht hier nicht). Darauf muss vermerkt sein, dass Fahrten zum Zecke der Zulassung mit entsiegelten Kennzeichen von der Versicherung erfasst werden.