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ACHTUNG vor "bmwsiegen"!!!


Roli P.
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Leider lasst mir dieser User keine andere Wahl...... alias Sebastian Renard

 

Ich will euch hier nur mal kurz "INFORMIEREN", das dieser Herr Geld kassiert, ohne zu liefern und sich auch nicht an die versprochenen Rückzahlungen haltet!!

 

Die ganze Geschichte ist mittlerweile schon seit 2 Monaten im Laufen....

 

Wie gesagt, wollte Euch das nur mitteilen, damit man sich im Falle des Falles sich mit einer Kauftätigkeit diesem überlegt!!!

Er handelt unter anderem auch in einem E34 Forum, nur mal so nebenbei....

 

Sollte sich die ganze Sache hiermit doch noch erledigen, werde ich diesen Thread auf alle Fälle wieder rausnehmen(lassen).

Erst beim Nachfolgemodell (E36) wurde die zweitürige Variante des Modells als Coupé bezeichnet, da sie eine eigenständige Karosserie mit wenigen Gemeinsamkeiten zur viertürigen Limousine aufweist. :klug:

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Ich warte auch noch vergebens auf meine Sachen, er hat sich aber zu seinem Glück gemeldet einen Tag nachdem ich mit meinem Anwalt geredet habe wie ich weiter vorgehen soll. Ich warte bis nächstes Jahr, wenn dann nichts da ist gebe ich die Sache weiter, können uns ja mal per PN absprechen.

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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wegen sowas könnt ihr auch mal mit der bank reden. (wenn ihr das geld überwiesen habt) normal können die das geld auch noch 30 tage später zurück überweisen. aber ich weiß nicht ob das immer geht.

 

bei mir hat sich mal so eine glückspielfirma 50€ ohne unterschrift von mir von meinen konto überwiesen. und die bank hat das dann wider zurück holen können.

 

 

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wegen sowas könnt ihr auch mal mit der bank reden. (wenn ihr das geld überwiesen habt) normal können die das geld auch noch 30 tage später zurück überweisen. aber ich weiß nicht ob das immer geht.

 

bei mir hat sich mal so eine glückspielfirma 50€ ohne unterschrift von mir von meinen konto überwiesen. und die bank hat das dann wider zurück holen können.

 

Abbuchungen von Deinem Konto kannst Du immer wieder zurückbuchen lassen ( die Einzugsermächtigung entziehen )

 

Wenn Du aber selbe eine Überweisung ausgeführt hast, sieht es schlecht aus - erst recht wenn die Überweisung schon länger her ist.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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aso jo..ja dann würde ich denjenigen einfach mal besuchen ;) die adresse müsste man ja schnell rausbekommen.

 

auch wenns 1000km wegen 10€ sind :D

 

 

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wegen sowas könnt ihr auch mal mit der bank reden. (wenn ihr das geld überwiesen habt) normal können die das geld auch noch 30 tage später zurück überweisen. aber ich weiß nicht ob das immer geht.

 

bei mir hat sich mal so eine glückspielfirma 50€ ohne unterschrift von mir von meinen konto überwiesen. und die bank hat das dann wider zurück holen können.

 

Abbuchungen von Deinem Konto kannst Du immer wieder zurückbuchen lassen ( die Einzugsermächtigung entziehen )

 

Wenn Du aber selbe eine Überweisung ausgeführt hast, sieht es schlecht aus - erst recht wenn die Überweisung schon länger her ist.

 

malwieder die allseits bekannte falschinformation:

 

überweisungen sind sobald sie gebucht sind nichtmehr rückbuchbar!!!

die empfängerbank KANN solange das geld noch nicht auf dem empfängerkonto gutgeschrieben ist zurückbuchen, MUSS das aber nicht... sobald die buchung aufm kontoauszug ist --> pech gehabt, das geld ist nichtmehr rückbuchbar!!!!

was bleibt ist der zivilrechtliche weg... also klage und 2 jahre aufs verfahren warten

 

wie fändet ihr es, wenn der arbeiteber nen paar gehälter zurückbuchen würde???

 

anders ists bei der lastschrift nach dem einzugsermächtigungsverfahren (abbuchungsauftrag ist von den fristen wie ne überweisung; nur vom empfänger initiiert und vom belasteten VORHER gehehmingt)... die buchungen sind bis zu sechs wochen nach rechnungsabschluss (normal quartalsweise beim privat-girokonto) rückbuchbar --> nach nem bgh-urteil von ca 99 sinds eben nichtmehr 6 wochen; sondern 6 wochen nach rechnungsabschuss; vier monate sind also nicht unmöglich.

im umkehrschluss --> wer könnte noch was essen, wenn 4 gehälter zurückgehen würden????

 

lastschriften nach einzugsermächtiungsverfahren dürfen allerdings in der regel nur firmen einziehen... und die müssen sich verpflichten nur bei vorliegender gehehmigung zeusch einzureichen.

 

leute, die von anderen nur das beste (=geld) wollen, werden also auf überweisung bestehn und keine bank wird sie einziehen lassen; weils nur ärger gibt

 

soooo ich hoffe alle klarheiten beseitigt zu haben *G*

 

zum thema zeusch kaufen und keine ware erhalten --> betrugsanzeige wirkt oft wunder; sie sollte aber auf jeden fall begründet sein um sich ned selbst in die nesseln zu setzen!

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Also ich hab das durch im feb. anzeige gemacht im aug. hatte es endlich mal der staatsanwalt und was kahm raus Fallengelassen weil keine fristgemäße anzeige gemacht wurde vorfall war am 21.1.07 anzeige am 9.2.2007! Klasse nur weil er es erst im 1aug. hatte versteht das einer??

Wer Schreibfehler findet sollte versuchen Lehrer zu werden und es Beruflich machen!

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sorry cabbiman aber das was du sagst stimmt nicht! das ist schlicht und ergreifend verkehrt!!!

 

rückbuchbar sind alle beträge bis 6wochen nach rechnungsschluss der bank. natürlich nur wenn ein berechtigter grund vorliegt.

 

der rechnungsschluss der bank steht in deren AGB. das kann einmal im quartal passiern. damit ist alle zeit der welt um die kohle zurückzuholen.

 

nen berechtigter nachweiss wäre zum bleistift ne vorlage der anzeige.

 

 

wenn das stimmen würde was cabbi erzählt wäre ich heute millionär. weil irgend ne versicherung hatte mal auf mein privatkonto ne summe von über 36 millionen D-mark gebucht. und es war auch auf dem konto gutgeschrieben. also hätte ich es nach cabbis auskunft behalten können.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Gib ruhig zu, wir sind hier ganz unter uns. Das liegt doch jetzt alles in der Schweiz. :-D

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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geh in ne gute bibliothek und leih dir den grill/perczynski aus... wirtschaftslehre des kreditwesens...

das ist das buch, was du als bankkauffrau /-mann gefressen haben musst --> in dem steht alles drin.

unter anderem "übeweisungsrückruf" und "rücklastschrift"... und laut überweisungsabkommen muss es genau so gemacht werden wie ich sage.

 

bei deinem fall gehe ich mal von folgendem aus --> die bank hat den fehler gemacht und es war ja eindeutig, das die kohle ned auf dein konto sollte... desswegen haben sie eigenverantwortlich zurück gebucht. ansich nicht ok, aber auf der anderen seite bedeutet es ja, wenn geld auf deinem konto landet, noch lange nicht, das es da rechtmäßig ist.

abheben und ausgeben darfste es nicht ohne dich strafbar zu machen... wiegesagt bei 39mille weisste ja, wenn du se erwartest und so ne buchung kommt ned soooo häufig *G*

es gibt noch sowas wie das agb-pfandrecht, auf das sich die bank in deinem fall berufen hätte, wenn du stress gemacht hättest

 

aber trotzdem habe ich meine ausbildung nicht zum spass gemacht (hat se auch ned... war echt kagge) ich muss jetzt aber nicht wirklich den ganzen kram raussuchen???

 

das mit den lastschriften ist übrigens wegen einem bgh urteil --> es waren "innerhalb von sechs wochen nach buchung" und die richter haben entschieden "wer seine auszüge in der zeit ned geholt hat weiss ja nix von" und haben daher geurteilt "die kontoauszüge müssen, wenn man se ned holt irgendwann zugeschickt werden... sagen wir nach jedem rechnungsabschluss und desswegen kommt die zeit noch auf die 6 wochen druff (bzw davor)"

 

was würdest du im übrigen sagen, wenn du dich mit deinem chef streitest und der die ma locker flockig 4 gehälter zurückbucht??? wäre recht unlustig, oder???

und genau aus dem grund gehts nicht --> sonst würde ja jeder unseriöse deutsche (die gesetze beziehen sich auf deutschland) was kaufen und dann das geld zurückbuchen lassen. das blöde an der geschichte --> wir haben reichlich unseriöse leute, wie die erfahrung leider lehrt

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Sorry, Mathes, aber da muß ich Dir jetzt auch widersprechen! Der Cabbi hat Recht!

 

Lastschriften können bis zu 6 Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluss zurückgegeben werden wegen Widerspruchs oder auch mangels Deckung. Bei Überweisungen funktioniert das definitiv nicht mehr, wenn sie erst mal auf Deinem Kontoauszug gebucht sind. Sollte es sich um eine Fehlbuchung handeln, mußt Du dies eindeutig nachweisen, daß es sich um eine Fehlbuchung handelt. Wird dieser Nachweis erbracht, hat der Empfänger die Kohle wieder rauszurücken. Das wird Dir im vorliegenden Fall jedoch schwerfallen, denn die Überweisung selbst war ja gewollt und keineswegs eine Fehlbuchung. Du kannst dann nur darauf hoffen, daß der Empfänger so freundlich ist und Dir die Kohle wieder rausrückt. Sonst mußt andere Geschütze auffahren wie Mahnbescheid,...

 

Solange bei einer Überweisung der Betrag auf Deinem Konto noch nicht belastet ist, sich die Kohle also noch im Hause der Bank befindet, kannst einen sog. "Notrückruf" veranlassen; das selbe gilt übrigens auch für Daueraufträge.

 

Dein Beispiel mit der Versicherung ist so ein typischer Fall einer Fehlbuchung. Ich mach jede Wette, daß die ganz schnell nachgewiesen haben, daß es sich um eine Fehlbuchung gehandelt hat, und deshalb hast die Kohle auch wieder rausrücken müssen!

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stimmt, rückbuchen geht nicht.

 

Das haben die mir letztes Jahr auch erklärt, als ich 80 Tacken für das Schalker Auswärtsspiel bei den Lüdenscheidern am vorletzten Spietach bezahlt hab, und keine Karte bekommen hab.

Die Anzeige bei der Polizei hat dann sogar ergeben, das der Typ per Haftbefehl gesucht wird, wegen diverser Betrugsdelikte.

Von der Kohle habe ich keinen Cent mehr gesehen, beim Spiel war ich trotzdem noch (teuer).

 

 

 

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glaubt ihr doch euren büchern.

 

ich geh weiterhin zu meiner bank und lass kohle zurückbuchen wenn der verkäufer die ware nicht liefert.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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folgender vorschalg... ich geb dir meine kontonummer und du überweist mir was. dann lassen wir 3 bankarbeitstage zeit und du buchst zurück.

 

wenn du es wieder bekommst, überweis ich dir noch was zusätzlich; ansonsten darf ichs behalten

 

allerdings muss die rückbuchung rechtlich einwandfrei erfolgen...

 

übrigens bin ich gelernter bankkaufmann und wir hatten mehrfach solche fälle und es ging nix dran zu rütteln... gab jedes mal nen heiden ärger! anschließend haben unsere kunden oftmals anzeige erstattet und sind trotzdem oft leer ausgegangen --> geld bereits abgehoben und der kontoinhaber ist sozialhilfeempfänger + hat haftbefehle wegen betrugs...

 

was geht ist ein überweisungsrückruf, solange der empfänger noch keine kenntnis erlangen konnte --> manche banken legen das so aus "solange noch kein auszug geholt wurde"... richtig ist das allerdings nicht, weil ich guck beispielsweise immer mal per online banking, was sache ist und wenn dann was zurück geht hat die bank nen problem.

genau desswegen machen viele banken (postbank soweit ich weiss) erst garnicht dabei mit --> es gibt keinen zwang fürn überweisungsrückruf... im text steht da ...blabla KANN zurückbuchen blabla... nicht MUSS und 100%ig nicht nach wochen!

 

gruß cabbiman

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folgender vorschalg... ich geb dir meine kontonummer und du überweist mir was. dann lassen wir 3 bankarbeitstage zeit und du buchst zurück.

 

wenn du es wieder bekommst, überweis ich dir noch was zusätzlich; ansonsten darf ichs behalten

 

allerdings muss die rückbuchung rechtlich einwandfrei erfolgen...

 

 

Mir auch, mir auch, mir auch...............:applaus:

;-)

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folgender vorschalg... ich geb dir meine kontonummer und du überweist mir was. dann lassen wir 3 bankarbeitstage zeit und du buchst zurück.

 

wenn du es wieder bekommst, überweis ich dir noch was zusätzlich; ansonsten darf ichs behalten

 

allerdings muss die rückbuchung rechtlich einwandfrei erfolgen...

 

 

dann muss ich dich aber anzeigen. weil ohne die anzeige klappt das nicht bei meiner bank.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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dann mach ich ne anzeige wegen verleumdung ;)

 

also üblich ist das trotzdem so nicht...

 

gruß cabbiman

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Es gibt hier, aber anscheinend mehrere die solche Sachen abziehen...:motz:

Und ich komm mir hier auch langsam verarscht vor von einem GEWISSEN JEMAND!!!!!! gute 5 Monate sinds schon...!

Jungs ziehen Handbremse --> MÄNNER! haben Heckantrieb!

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ja wenn jeder sowas gleich hier reinschreibt wird die warscheinlichkeit geringer das es noch nem andrem passiert und der unzuverlässige käufer wird es sich vieleicht nochmal überlegen ober er die sachen dochnoch wegschickt oder er läst sich im forum nie mehr sehen ich persönlich bin dafür das man bei der anmeldung schon kontrillieren könnte ob es diese person da wirklich gibt und alle angaben zum wohnort und telenummer usw. weis ja nicht ob das möglich ist

 

 

ach so wen jemand die telenummer von dem BMWSIEGEN braucht die habe ich noch da

 

gruß christian

Wenn jemand Teile vom e30 braucht schaut einfach hier

http://e30-talk.com/biete/t-viele-teile-abzugeben-62570.html

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