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Der Kauf meines ersten Autos - E30 320i von 1990


der-wasguckstdu-dreier
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am vor einer Stunde schrieb emmac:


Genau wie der Käufer bei Besichtigung und Kauf!

Und genau deshalb habe ich gesagt er soll den Jungen nicht verrückt machen

Das ist ja auch nicht falsch. Aber ohne Witz, ein 18 Jähriger (der in der Regel nicht weiß was wie überhaupt eingetragen werden muss) guckt sich das erste Auto an, was der Verkäufer einige Jahre lang hatte. Der Verkäufer verschweigt, dass Felgen und Fahrwerk nicht eingetragen sind. Du erwartest, dass der 18 jährige sich unters Auto legt und natürlich erkennt das das Fahrwerk nicht original ist und das er natürlich sofort erkennt, dass die Felgen nicht eingetragen sind.

 

Der Verkäufer dahingegen hat nach deiner Ansicht alles richtig gemacht? Kennst du den Verkäufer? 

 

 

am Am 19.11.2022 um 02:19 schrieb der-wasguckstdu-dreier:

obwohl der TÜV in Bayern meinte, nur die Reifen sind falsch, sonst würde der TÜV kriegen

Ich gehe jetzt davon aus, dass diese Aussage vom Verkäufer getätigt wurde. 

 

 

Zwar vom Händler, aber ähnlicher Fall: 

https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/falsches-fahrwerk-in-gebrauchtfahrzeug-berechtigt-kaeufer-zum-ruecktritt-vom-kaufvertrag/

 

Der Einbau des neuen Fahrwerks und die Übergabe des Fahrzeugs in einem nicht zulassungsfähigen Zustand stellt einen erheblichen Mangel dar. Die Gebrauchsfähigkeit eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr ist regelmäßig ein Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit für ein Fahrzeug. Der Käufer kann und darf davon ausgehen, dass er ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf.

 

 

Ergo, wenn ich als Käufer zu jemandem fahre, der ein Auto inseriert welches angemeldet ist und im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, darf ich davon ausgehen legal damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu können. Das ist hier ganz klar eine Täuschung vom Verkäufer und (nicht mal rechtlich) menschlich nicht die feine Art. Normal hätte der Verkäufer genau wie du selbst dem Käufer folgendes mitteilen müssen: 

 

am Am 21.11.2022 um 19:22 schrieb emmac:

Ich würde das Auto allerdings auch nicht ohne Eintragungen fahren. Das kann ganz böse Enden wenn es um Haftungsfragen geht. Im Extremfall kostet das die Existenz bis ans Lebensende.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Alter, Falter, was Du für ein Theoretiker im rosaroten Traumland Du bist.

 

NIEMAND entbindet einen volljährigen von seiner Verpflichtung, sich an Recht und Gesetze zu halten und sich von der Verkehrstüchtigkeit seines Gefährtes zu überzeugen. Egal ob an diesem Tag 18 geworden oder schon kurz vor dem Riechen an der Grasnabe!

 

Er hat ein Auto gekauft, das er vorher besichtigt hat. Der Verkäufer hat ihm keine Möglichkeiten verwehrt, sich der Eigenschaften des Fahrzeuges zu überzeugen (davon gehe ich jetzt einfach mal aus, wenn er das Fahrzeug zur Besichtigung bereitgestellt hat). Der FAHRER ist in jedem Fall dazu verpflichtet, sich von der Verkehrstüchtigkeit des Autos zu überzeugen. Das lernt man schon in der Fahrschule, dass niemand einen davon entbindet. Das muss der FAHRER, nicht der Halter, und auch nicht der Verkäufer!! Soviel zum Rechtlichen. Insofern erkenne ich absolut keinen Verstoß des Verkäufers. Moralische Fragen hier außen vor!

 

Dass ich vom Fahren in dem Zustand abrate hat NICHTS mit damit zu tun, dass er einen Gegenstand gekauft hat, den er besichtigt hat und sich von seinen Eigenschaften persönlich überzeugen konnte. Sondern WENN und SOBALD man zu der Erkenntnis kommt, dass das Fahrzeug nicht der StVZO entspricht, dann sollte man das Fahrzeug auch nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen. Egal zu welchem Zeitpunkt man zu dieser Erkenntnis gekommen ist!

 

Komm mir jetzt übrigens nicht mit einem Urteil zu einem Händler. Ein Händler handelt gewerblich. Ein privater Verkäufer eben nicht, und das ist ein riesiger Unterschied! Händler haben ganz andere Pflichten, wie z.B. eine Gewährleistungspflicht.

 

So, jetzt kannst Du wieder mit Deiner rosaroten Moral-Predigt über den Verkäufer kommen und den Jungen wuschig machen :klatsch:

 

 

 

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am vor 7 Stunden schrieb der-wasguckstdu-dreier:

Och Jungs, entspannt euch doch mal. Ich habe das Auto jetzt gekauft und wollte ehrlich gesagt auch nicht nach Bayern juckeln um dort Stress anzufangen. Wer Recht hat ist doch jetzt auch egal, wichtig ist nur dass meine Karre legal wird und TÜV bekommt.

Habe heute die Vollkasko abgeschlossen (keine Sorge, Haftpflicht hatte ich vorher schon) und die Felgen montiert. Jetzt noch die Eintragung machen lassen und dann kann ich erstmal unbesorgt fahren. Die anderen Mängel kann ich ja mit der Zeit beseitigen. 

Richtige Einstellung, jeder hat in jungen Jahren mal daneben gegriffen. Du hast ein absolut schönes Auto bekommen und fertig. Als erstes um die Eintragungen kümmern oder notfalls rück. bzw. umbau.  

Aber ist Vollkasko nicht zu Teuer, bezüglich deines Alters und FS _Klasse ?  Ich zahle 199€ für Vollkasko+Fahrerschutz+Schutzbrief. 

 

 

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Ich zahle 550€ mit Schutzbrief und Teinkasko ohne Selbstbeteiligung. 

Wollte halt Vollkasko haben wegen Wildschäden, da hab ich immer Angst vor.

Die Teilkasko ohne Selbstbeteiligung find ich persönlich super, weil man ja schnell man nen Steinschlag hat und das dann "umsonst" reparieren kann ohne höher zu kommen.

Außerdem schützt die VK gegen Vandalismus und mein Auto steht immer an der Hauptstraße wo auch viel Durchfahrtsverkehr ist...

Besoffene sind mal nachts beim Schützenfest über alle Autos von den Nachbarn gelaufen, die hatten überall Dellen und Kratzer, das hätte TK nicht bezahlt.

Wie ihr schon gesagt habt baut man auch in jungen Jahren schnell mal nen Unfall und selbst wenn ich Schuld bin bekomme ich den Schaden bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen,

Julius

 

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am vor 45 Minuten schrieb der-wasguckstdu-dreier:

Wollte halt Vollkasko haben wegen Wildschäden, da hab ich immer Angst vor.

In der Regel deckt eine Teilkasko Wildschäden ab, sodass du dafür keine VK benötigst.

 

am vor 45 Minuten schrieb der-wasguckstdu-dreier:

Außerdem schützt die VK gegen Vandalismus und mein Auto steht immer an der Hauptstraße wo auch viel Durchfahrtsverkehr ist...

Das ist richtig. Aber du musst bedenken, was soll kaputt gehen? Delle im Kotflügel?? Spiegel ab? Deine Selbstbeteiligung ist so hoch, dass es (bei einem normalen E30) günstiger ist das selbst zu beheben. 

 

am vor 48 Minuten schrieb der-wasguckstdu-dreier:

Wie ihr schon gesagt habt baut man auch in jungen Jahren schnell mal nen Unfall und selbst wenn ich Schuld bin bekomme ich den Schaden bezahlt.

Das ist richtig. Aber bedenke, dass die Versicherung teurer wird und du natürlich deine Selbstbeteiligung zahlen musst, sprich am Ende holt die Versicherung das Geld meistens wieder zurück. Häufig ist es bei "günstigen Autos" dann wirtschaftlicher auf eigene Kappe zu richten. Trotzdem kann einem niemand die Entscheidung abnehmen und jeder hat ein anderes Empfinden. 550 ist für einen Fahranfänger absolut ok. 

 

 

 

 

 

 

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  • 2 Wochen später...

Ich habe mir eintragungsfreie Ronal Felgen gekauft, Thema Felgen ist also erstmal durch. Wegen dem Fahrwerk gehe ich demnächst zu meiner Werkstatt, die haben jeden Tag nen Prüfer da und wenn was nicht passt muss ich die Gebühr auch nicht bezahlen. Die sagen mir dann auch etwas präziser, was die für das schließen der Rostlöcher haben wollen.

Bin im Moment allerdings erstmal "handlungsunfähig",  weil ich operiert wurde. 


Bearbeitet: von der-wasguckstdu-dreier
Vertippt

Mit freundlichen Grüßen,

Julius

 

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am vor 20 Minuten schrieb der-wasguckstdu-dreier:

....eintragungsfreie Ronal Felgen....

Nähere Infos dazu, Typ, Dimensionen? Warum eintragungsfrei? Ich hab da so meine Zweifel....

 

Zitat

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@TE: Erstmal gute Besserung dir. Zubehör Felgen sind NIE eintragungsfrei. Auch bei exakt gleicher Größe wie die original (bei Auslieferung) Felgen MUSST du diese eintragen lassen. Sofern sie natürlich die gleichen Maße haben, Sprich Größe, Einpresstiefe ist das alles recht problemlos zu machen. (Aber auch hier müssen die technischen Eigenschaften berücksichtigt werden.) Du bekommst sicher eine "Polo" Felge in den Dimensionen die ein E30 Touring hat, nur wäre die ggf. dafür nicht ausgelegt. Darum MUSS sie eben eingetragen werden. Also besorge dir das Gutachten, auf dem sollte die Nummer stehen die auf deinen Felgen steht. Eventuell hat der Tüv auch das Gutachten in seiner Datenbank. Da du das Fahrwerk sowieso eintragen lassen musst und dies ja sowieso in Kombination eingetragen wird, wirst du ohnehin beides eintragen lassen müssen. Ich hoffe ja der TÜV legt dir die Kiste nicht vor Ort still...

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am vor einer Stunde schrieb Christian R:

@TE: Erstmal gute Besserung dir. Zubehör Felgen sind NIE eintragungsfrei. Auch bei exakt gleicher Größe wie die original (bei Auslieferung) Felgen MUSST du diese eintragen lassen. Sofern sie natürlich die gleichen Maße haben, Sprich Größe, Einpresstiefe ist das alles recht problemlos zu machen. (Aber auch hier müssen die technischen Eigenschaften berücksichtigt werden.) Du bekommst sicher eine "Polo" Felge in den Dimensionen die ein E30 Touring hat, nur wäre die ggf. dafür nicht ausgelegt. Darum MUSS sie eben eingetragen werden. Also besorge dir das Gutachten, auf dem sollte die Nummer stehen die auf deinen Felgen steht. Eventuell hat der Tüv auch das Gutachten in seiner Datenbank. Da du das Fahrwerk sowieso eintragen lassen musst und dies ja sowieso in Kombination eingetragen wird, wirst du ohnehin beides eintragen lassen müssen. Ich hoffe ja der TÜV legt dir die Kiste nicht vor Ort still...

Na, das stimmt so nicht ganz! Es gibt auch Zubehör Felgen mit ABE, diese ist aber nur gültig mit einem Fahrzeug im Serienmäßigen Zustand, sobald weitere Veränderungen, wie Fahrwerk usw. Stattgefunden haben ist diese aber hinfällig. 

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am vor 10 Stunden schrieb Christian R:

Auch bei exakt gleicher Größe wie die original (bei Auslieferung) Felgen MUSST du diese eintragen lassen.

Das wäre mir neu, bei gleicher Breite, Durchmesser und ET muss doch nichts Eingetragen werden!?

Wer rastet der rostet-

wer rast hat spass.

 

 

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am vor 2 Minuten schrieb Djembejungler:

Das wäre mir neu, bei gleicher Breite, Durchmesser und ET muss doch nichts Eingetragen werden!?

Es muss doch bescheinigt werden, dass die felgen stark genug sind!?!

Stell dir vor, jemand drechselt zu hause im keller felgen, mit den gleichen abmessungen, aus sperrholz...

Müssen sie nicht eingetragen werden? Sie taugen im verkehr, nur weil die abmessungen gleich sind?

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am Am 7.12.2022 um 17:17 schrieb der-wasguckstdu-dreier:

Ich habe mir eintragungsfreie Ronal Felgen gekauft, Thema Felgen ist also erstmal durch. Wegen dem Fahrwerk gehe ich demnächst zu meiner Werkstatt, die haben jeden Tag nen Prüfer da und wenn was nicht passt muss ich die Gebühr auch nicht bezahlen. Die sagen mir dann auch etwas präziser, was die für das schließen der Rostlöcher haben wollen.

Bin im Moment allerdings erstmal "handlungsfähig",  weil ich operiert wurde. 

Hi, herzlich willkommen hier bei den schrägen E30 Freunden!

 

Bist du nun nach der OP handlungsfähig oder handlungsunfähig?

Falls erstens ab zur Werkstatt und Felgen- Reifenkombi und Fahrwerk eintragen lassen. Die 50 - 100 € sind gut investiert und du hast Ruhe.

Viel Spaß mit dem Auto.

 

LG Martin


Bearbeitet: von *Regensburger*

bmw-signatur1.png

 

Wer lang sudert wiad ned budert!

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Da hat sich meine Autokorrektur eingemischt.

Ich kann kaum laufen und fahren so gerade eben. Wenn ich wieder gesund bin gehts direkt zur Werkstatt.

Mit freundlichen Grüßen,

Julius

 

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am vor 1 Stunde schrieb der-wasguckstdu-dreier:

Da hat sich meine Autokorrektur eingemischt...

Bei Martin anscheinend auch:

am vor 5 Stunden schrieb *Regensburger*:

....Bist du nun nach der OP handlungsfähig oder handlungsunfähig?

Falls zweiteres....

Gute Besserung!

 

Zitat

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Bei mir wars die Regierung welche zum Duschen drängte. Wir mussten noch Einkaufen, Hosen kaufen und zum Weihnachtsmarkt...und der Hosenladen macht um 16:00 Uhr zu.

Wir waren 15:25 Uhr vor Ort dank „Alltags-Rennsemmel Golf 2“.

Es hat noch entspannt für die Anprobe multipler Modelle und dem Kaufvollzug zweier Hosen gereicht.

Seit wir aufm Land wohnen...   :klatsch::freak::-D


Bearbeitet: von *Regensburger*

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Deine Wortwahl gefällt mir :D

Och, aufm Land ist es doch schön, hier ist nicht so viel Verkehr und Polizei.

Mit freundlichen Grüßen,

Julius

 

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am Am 7.12.2022 um 17:39 schrieb NULLZWOtii:

Nähere Infos dazu, Typ, Dimensionen? Warum eintragungsfrei? Ich hab da so meine Zweifel....

Magst Du dazu mal Bilder und Infos liefern? Habe selbst Ronal LS 7,5x15 ET25 auf unserer Limo, sind es diese?

 

P1040591.jpg

 

Zitat

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Ja genau die sind das!

Hab jetzt kein Bild von der Seite, aber hier das beste was ich noch auf meinem Telefon hatte.

 

PS: Ne Schicke Farbe hat dein E30.

 

20221126_161116.jpg

Mit freundlichen Grüßen,

Julius

 

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Jepp, das sind die Ronal LS und die müssen leider eingetragen werden. Sind ein halbes Zoll breiter als die Werkskreuzer und 1mm mehr ET, der TÜV wird die Freigängigkeit prüfen. Ist aber kein Problem mit 205/55x15.

 

am vor 31 Minuten schrieb der-wasguckstdu-dreier:

...PS: Ne Schicke Farbe hat dein E30

 

Danke, ist malachit-metallic, aber calypso ist doch auch sehr schön!


Bearbeitet: von NULLZWOtii

 

Zitat

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