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Wieso sind Radarwarner erlaubt, Blitzerapps aber nicht?


Avdei
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Moin, 

mal eben eine Frage, vielleicht für den einen oder anderen selbsterklärend, aber bekanntlich gibt es ja keine dummen Fragen und ich bin sichtlich verwirrt :klatsch:

Blitzerapps sind ja gesetzlich verboten, jetzt verstehe ich aber nicht wieso dann sowas wie Radarwarner erlaubt sind. Letzten Endes machen die doch genau das gleiche?! Ich dachte eigentlich sie wären auch verboten. Jetzt frage ich mich ob Radarwarner sozusagen ein "Schlupfloch" neben den Apps sind und wenn ja, wieso sie erlaubt sind aber eine App die genau das selbe macht nicht.

Vielleicht kann mir ja jemand die Frage beantworten, wäre sehr dankbar das würde meine Kopfschmerzen etwas lindern :D 

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Sind sie nicht. Es steht ja direkt in dem Beitrag dass sie verboten sind, bzw. es ist die Benutzung verboten - nicht der Besitz (also nicht so wie bei Marihuana ;-) )

 

Testen kann man sie deswegen ja um festzustellen, welcher Radarwarner einem am besten geholfen hätte, wenn man ihn mitgeführt hätte als man gerade durch den mobilen Blitzer fotografiert wurde. :D 

 

Bedingt durch unsere Rechtsprechung bei der zwar vieles verboten ist, aber eben auch immer differenziert werden muss, darf man sich eben so ein Teil daheim in die Schublade legen - es aber nicht im Auto mitführen. Wer ne WBK hat darf die darauf vermerkte 45er auch auf dem Weg zum Schießplatz ungeladen und ohne Munition in Reichweite transportieren - wenn er mit geladener Knarre erwischt wird hat er aber ein derbes Problem.

 

 

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Und wenn man das dann als "Unfallschwerpunkt" deklariert (warum sonst stehen denn da Blitzer?) dürfte das denn in der Theorie legal werden. Es kann ja wohl  niemand etwas dagegen haben, wenn ich an Unfallschwerpunkten besonders vorsichtig fahre.

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...da wir in einer Bananenrepublik leben und uns die Affen/Affinen/Affinder verhöhnen und verarschen wie es ihnen gerade passt nehme ich mir ebenfalls dieses Recht heraus...

 

Die App Radarbot ist auf dem Handy und wenn ich die nutzen möchte dann mache ich das ohne irgendeine Staatsnase um Erlaubnis zu fragen.

Allerdings vergesse ich sie zu 99% einzuschalten und das Handy ist sowieso immer stummgeschaltet in der Tasche.

 

Mich betrifft es aber auch eher weniger da ich mit wachen Augen und nur wenig über dem zulässigen Tempo unterwegs bin.

 


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

  kein      post-14170-0-01983500-1449394513_thumb.jpg

 

 

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  • 2 Wochen später...

Da braucht keiner drauf schauen, die Dinger sagen Bescheid. Kommt in der Stadt im Cabrio besonders gut. :-D

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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@augustin71 In deinem Link ist der entsprechende Paragraph auf den es ankommt genannt worden.

Ich zitiere:

 

"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt dazu in § 23 Absatz 1c Folgendes:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Einfach übersetzt heißt das. Alle Geräte und Apps sind legal (denn da steht nirgends, dass sie verboten sind)! 

Nur die Nutzung durch den Fahrzeugführer während der Fahrt ist verboten 😉

App vor Fahrtantritt oder bei der Pinkelpause nutzen ist erlaubt. 

Beifahrer nutzt App, ist erlaubt. 

 

MfG 

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...

im TV kam zu diesem Urteil neulich die Info: '... wenn der Fahrer darüber Kenntnis hat'

 

mit anderen Worten: der Fahrer darf es einfach 'nicht wissen' - und das Gegenteil wird schwer rechtssicher zu beweisen sein :-D

 

 

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