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e30 verkaufen?


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Hallo,

 

ein Kumpel von mir besitzt einen e30, den er schon sehr lange hat. BJ 89, er ist aber offiziell kein Oldtimer (kein H-Kennzeichen), da er zu viel dran rumgebastelt hat. Da der Kumpel jetzt schon länger finanzielle Probleme hat, muss er jetzt in die Insolvenz gehen. Er befürchtet, dass man ihm den Wagen abnimmt, denkt ihr das könnte passieren? Und wäre es dann schlauer, ihn jetzt noch schnell auf eigene Faust zu verkaufen?

LG

 

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Hallo,

 

ein Kumpel von mir besitzt einen e30, den er schon sehr lange hat. BJ 89, er ist aber offiziell kein Oldtimer (kein H-Kennzeichen), da er zu viel dran rumgebastelt hat. Da der Kumpel jetzt schon länger finanzielle Probleme hat, muss er jetzt in die Insolvenz gehen. Er befürchtet, dass man ihm den Wagen abnimmt, denkt ihr das könnte passieren? Und wäre es dann schlauer, ihn jetzt noch schnell auf eigene Faust zu verkaufen?

LG

Hey,

 

Ob das Auto einkassiert wird oder nicht, hängt von mehreren Umständen ab, wie z.B. ob es sich um Erst- bzw Zweitwagen handelt, ob er es benötigt, um zur Arbeit zu kommen und letzten Endes auch wie hoch der Wert des Wagens ist. Auch die persönliche Bindung soll eine Rolle spielen.

 

Mit dem Verkaufen würde ich aufpassen, da der Verkauf vom Insolvenzverwalter angeficht werden kann (https://www.schuldnerberatung.org/auto-privatinsolvenz/#bei-drohender-privatinsolvenz-das-auto-vorher-verkaufen). Am besten vorher mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen!

 

LG :)

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Er befürchtet, dass man ihm den Wagen abnimmt, denkt ihr das könnte passieren? Und wäre es dann schlauer, ihn jetzt noch schnell auf eigene Faust zu verkaufen?

 

Klar zählt so etwas zum verwertbaren, da pfändbarem Vermögen. Autos darf man nur im Ausnahmefall behalten, wenn es nicht mehr viel wert ist (max 5tsd? Habe die aktuelle Grenze nicht im Kopf) und man es für seine Arbeit braucht (Achtung, reiner Weg zur Arbeit langt dafür nicht aus, wenn man auch anders irgendwie zur Arbeit kommen kann).

 

Er sollte sich nen guten Schuldnerberater suchen.

 

Und da Du jetzt weist, dass Insolvenz droht, würde ich an Deiner Stelle nicht ans abstauben denken, denn im Ernstfall holt sich dass dann der Insolvenzverwalter im Anfechtungswege von Dir zurück und verkauft es dann.

 

Ein Verwalter lässt bei Oldtimern in aller Regel ein Gutachten zum Wert erstellen.

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Liege ich falsch mit dem Gedanken "was weg ist ist weg" vor (!) der (Privat-) Insolvenz ?

Es geht doch dabei um den finanz. Gesamtstand am Tag X, also beim Insolvenzantrag und nicht um das was vorher war.

Da soetwas ja nicht von jetzt auf gleich kommt wäre ich pfiffig genug am Tag X nicht zuviel bzw. garnichts pfändbares zu besitzen.

 

Falls ich falsch liege wäre es vielleicht leichter wenn die Reuse schon länger abgemeldet ist und er auch nicht damit rumprahlt vor kurzem noch ein "fast M3 Coupe" gefahren zu haben. :freak:

Obacht und recht korrektes Verhalten ist erst angesagt wenn der Amtsweg ( die Insolvenz) eingeleitet wurde.

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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.

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Liege ich falsch mit dem Gedanken "was weg ist ist weg" vor (!) der (Privat-) Insolvenz ?

Es geht doch dabei um den finanz. Gesamtstand am Tag X, also beim Insolvenzantrag und nicht um das was vorher war.

Damit liegst Du leider tatsächlich falsch - der Insolvenzverwalter kann mittlerweile verdammt viel auch und insbesonders rückwirkend anfechten, v. a., wenn eben der Verdacht besteht, dass man Vermögenswerte absichtlich beiseite geschafft hat, bevor man das Verfahren beantragt.

 

Mit solchen Aktionen würd' ich sehr, sehr aufpassen ;-)

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Das gilt aber nur bei gewerblichen Verkäufen z.B., und hier ist ja auch das Thema Nachvollziehbarkeit zu berücksichtigen. Auto bar verkauft und einen KV über 300,00 € vorgelegt wird niemanden interessieren.

Vielleicht kann aber Familie Schlecker da weiterhelfen. Oder lieber doch nicht...


Bearbeitet: von kiwijagas
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Das gilt aber nur bei gewerblichen Verkäufen [..]

Nein, das gilt generell - nachzulesen in der InsO, §§ 129 - 147, i. B. § 133 --> vorsätzliche Benachteiligung.

 

Der Insolvenzverwalter kann bis zu 10 Jahre rückwirkend anfechten!


Bearbeitet: von Kai

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Hallo,

 

der will das Auto doch verkaufen und nicht unterschlagen, also bekommt er einen Gegewert in Form von Geld dafür. Und was will der Insolvenzverwalter da bemängeln wenn der Verkaufspreis in Ordnung war? Eventuelle Schäden gilt es zu berücksichtigen, Motor, Getriebe, Unfall.....

Tschüß,

 

Bernd

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Du scheinst es nicht kappiert zu haben, der Insolvenzverwalter könnte sich das Auto holen und verwerten. Dass dabei der Käufer doof dasteht und mehr oder weniger leer ausgeht, ist egal, wenn die Voraussetzungen stimmen. Insolvenzrecht dient der Sicherung der sog. Masse aus der dann alle Gläubiger anteilig bedient werden sollen und es soll ja gerade nicht dazu kommen, dass irgendwelche Leute sich durch Geschäfte kurz vor knapp besser stellen, als alle anderen Gläubiger, die nichts von der kommenden Insolvenz mitbekommen haben.

 

Gibt da natürlich auch Voraussetzungen, Gestaltungsmöglichkeiten etc. - daher habe ich auch oben geschrieben, der Typ soll sowas nicht via Kumpels und Foren diskutieren lassen, sondern zu einer ordentlichen Schuldnerberatung / Rechtsanwalt (wenn er die Kohle dafür noch  von jemandem bekommt) gehen und sich dort aufklären lassen.

 

Als Käufer wäre ich bei so nem Verkäufer aber erst mal vorsichtig. Gier sollte nie Hirn fressen ... 

 

.

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Der soll lieber gucken das er seine Gläubiger bedient, mit oder ohne E30.

Von nix Kommt nix, Schulden auch nicht.

Habe für solchen Lebenssituationen kein Mitleid, außer es wurde dem Betroffenen wirklich übel mitgespielt (Betrug, Krankheit  o.ä.).

Für solche Fälle finde ich die Möglichkeit der Privatinsolvenz auch super.

Leider ist es es so das der Großteil der "Privatinsolventen" irgendwelche Lebenskünstler oder sonstige Pflegefälle mit Versandkaufhausschulden,

mehreren Handyverträgen sind oder Ihr Geld verspielt oder versoffen haben.

 

Der Vogel brauch ´ne Beratung wie er legal seine Schulden legal abarbeiten/Bezahlen kann und nicht wie er andere auf seinen Schulden sitzen

lassen kann, wobei die meistens auch eine gewisse Mitschuld trifft.

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Ich habe es so verstanden, dass es in unserem Beispiel hier nicht um einen gewerblichen Verkäufer geht, bei dem man die Verkäufe der letzten x-Jahre nachvollziehen können muss, sondern um eine private Insolvenz.

 

Für alte verbastelte Karren muss man i.d.R Entsorgung bezahlen, dass ist für einen Insolvenzverwalter nichts. Insolvenzverwalter sind die Maden im Aas. Die interessiert die Sentimentalitäten einer E30-Gemeinde herzlich wenig, auch keine Wert-Diskussion, nur was nicht älter als drei Jahre ist und zu Geld gemacht werden kann (Antik-Händler vielleicht mal abgesehen), damit der eigene "Bedarf" gedeckt werden kann.

 

Das soll nicht heißen, dass man sich nicht die größte Mühe geben sollte, die eigenen Gläubiger zu befriedigen. Das wird der Kumpel aber bestimmt gemacht haben und ist trotzdem in eine prekäre Situation gekommen.


Bearbeitet: von kiwijagas
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Hallo,

 

der will das Auto doch verkaufen und nicht unterschlagen, also bekommt er einen Gegewert in Form von Geld dafür. Und was will der Insolvenzverwalter da bemängeln wenn der Verkaufspreis in Ordnung war? Eventuelle Schäden gilt es zu berücksichtigen, Motor, Getriebe, Unfall.....

 

Ganz einfach:

Wer Insolvenz anmeldet hat Schulden die er auch schon seit längerem hat.

Die Insolvenz soll dazu dienen, eine geordnete Abwicklung und Aufteilung der vorhandenen Vermögenswerte an die Schuldner zu gewährleisten und für die nächsten Jahre die weitere Schuldentilgung festzulegen, bis dann nach 7 Jahren die Restschuld unanfechtbar erlischt.

Wenn der Schuldner zu Geld kommt soll er davon seine Schulden abzahlen und nicht sich selbst nen schönen Lenz machen (bei Insolvenz bleiben die Schuldner ja auf nem (Groß)Teil sitzen.

 

Wenn jetzt jemand ein Auto hat das er verkauft, dann wird er eventuell dieses Geld nicht nutzen um seine Schulden zu zahlen, sondern z.B. um die Insolvenz noch etwas hinaus zu zögern (Insolvenzverschleppung) oder er bunkert das Geld irgendwo um während der Insolvenzzeit besser leben zu können als von den paar 100€ die er vom Amt aus noch haben darf oder er macht mit dem Verkäufer 2 Rechnungen um nen Teil des Geldes eben schwarz zu behalten und das wird vom Insolvenzverwalter nachgeprüft.

 

Und sorry, aber die Zeiten von

 

Bei der Insolvenz wird wohl nicht der Traumpreis der Schaumschläger angesetzt werden.

Sondern “eine alte Karre“= 1500€

 

sind schon lang vorbei.

Haltet Insolvenzverwalter nicht für dämlich.

Die haben tagtäglich mit Leuten zu tun, die höchst clever und teilweise kriminell versuchen aus der Insolvenz eine Situation zu machen bei der sie möglichst ungestraft (deswegen Insolvenz) davonkommen, im Gegensatz zu den Zielen der Insolvenz aber einen möglichst geringen Teil der Schulden zahlen wollen.

Am besten so, dass man weiterleben kann wie vorher ohne eine Belastung zu spüren.

 

Und dass manche Autos selbst im total verranzten Zustand noch zigtausend Euros wert sind, hat sich genauso rumgesprochen wie der hohe Wert von manchen Bildern die nach Kinderkrakelei ausschauen.

 

Georg


Bearbeitet: von Georg-M3

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Der Verwalter stellt das Auto aus der Insolvenzmasse frei, so das dieses im Eigentum des Schuldners verbleibt,wenn der Antrag gewährt wird.Vorsicht das Auto sollte man nicht kurz vor der Eröffnung der Privatinsolvenz verkaufen. Das kann evtl.von den Gläubigern oder dem Insolvenzverwalter angefochten werden. Auch macht es kinen guten Eindruck und könnte dazu führen das das Verfahren nicht angenommen wird,da man Güter,Barschaften nicht zu Tilgung der Schulden benutzt hat. Stattdessen weiterhin über seine Verhältnisse gelebt hat.


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Na, denn... Oben steht “einen E30...den er schon lange hat...verbastelt... Bj 1989..“

Das lässt ja nicht auf ein Top gepflegtes Fahrzeug schließen..

Wenn, hätte, könnte. Wäre das Auto was “Wert“ hätte der Typ sicher schon verkauft....

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Letztendlich egal,er könnte gegebenenfalls mit dem Erlös,Gläubiger bezahlen,und die Insolvenzsumme veringern. Es gibt genug Typen,die vorher alles überschreiben,oder verschenken weil es angeblich DEFEKT ist und nix wert(Porsche mit Motorschaden :-D )Ein 89er e30 ist hierfür kaum Interesant,bekannte darf ihren Audi A3 aus BJ 2010 behalten.Ich frage mich teilweise auch ob einige es so nötig haben in Privatinsolvenz zu gehen,nur weil Dispo überzogen,und Rechnungen nicht beachtet wurden,das ist ein Generationsproblem.Da kann der Traumtänzer schnell seine Arbeit verlieren und hat keine Rücklagen.Über ihre Verhältnisse leben viele,wenn man dann sieht wofür die Schulden sind,naja,Handy,Spielsucht :-D Onlinekäufe,fetter Fernseher,und immer Kippen und Bier auf dem Tisch,und 3 Kinder,und HUND,KATZE kostet ja alles nix.Oft geht das Boot unter sobald PÜPPI auftaucht,oder Liebesträume platzen,ich kenne soviele die mit Jubeltrubel anfingen,und jetzt,,FRÖHLICH,, :-D........solange bis der T.....Unterhalt euch scheidet.


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Der Vogel brauch ´ne Beratung wie er legal seine Schulden legal abarbeiten/Bezahlen kann und nicht wie er andere auf seinen Schulden sitzen lassen kann, wobei die meistens auch eine gewisse Mitschuld trifft.

 

Äh, genau darauf zielt doch eine solche Insolvenz. 

 

Du lässt quasi "die Hosen 'runter" und mit der Maßgabe "ich hab's verbockt".  :-D  Es gibt dir die Möglichkeit zuzugeben, dass es mit deinen Finanzen voll daneben gegangen ist und du einsichtig bist und eine Chance wahrnimmst es zu regeln und dein Leben wieder in die Hand zu nehmen.

 

Wer dabei weiter unehrlich/einsichtig ist verspielt auch den aller letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit...  :popo:

Zitat Sandmann (http://www.sandmanns-welt.de/): Die Zeit ist zu knapp für langweilige Autos, Abende vor dem Fernseher oder schlechten Wein...

 

Restlicher Fuhrpark: Saab 9-3 SC TTiD Aero + 9-5 SC 2.3t SE + 900 II Cabrio 2.3i; VW T4 TDI Multivan; Benz 200D/8 (Arbeitsvorrat)

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Du scheinst es nicht kappiert zu haben, der Insolvenzverwalter könnte sich das Auto holen und verwerten. Dass dabei der Käufer doof dasteht und mehr oder weniger leer ausgeht, ist egal, wenn die Voraussetzungen stimmen. Insolvenzrecht dient der Sicherung der sog. Masse aus der dann alle Gläubiger anteilig bedient werden sollen und es soll ja gerade nicht dazu kommen, dass irgendwelche Leute sich durch Geschäfte kurz vor knapp besser stellen, als alle anderen Gläubiger, die nichts von der kommenden Insolvenz mitbekommen haben.

 

Gibt da natürlich auch Voraussetzungen, Gestaltungsmöglichkeiten etc. - daher habe ich auch oben geschrieben, der Typ soll sowas nicht via Kumpels und Foren diskutieren lassen, sondern zu einer ordentlichen Schuldnerberatung / Rechtsanwalt (wenn er die Kohle dafür noch  von jemandem bekommt) gehen und sich dort aufklären lassen.

 

Als Käufer wäre ich bei so nem Verkäufer aber erst mal vorsichtig. Gier sollte nie Hirn fressen ... 

 

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...und Du scheinst nicht richtig gelesen zu haben, er will die Kiste doch noch vor der Insolvenzeröffnung vertickern. Dann hat er halt Geld statt Auto. Er muß halt dann darlegen was er damit gemacht hat. Wenn der Preis gepasst hat, sehe ich keine Probleme beim Käufer. Wenn sich der Insolvenzverhalter überhaupt dafür interessiert.....

 

Tschüß,

 

Bernd

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Liege ich falsch mit dem Gedanken "was weg ist ist weg" vor (!) der (Privat-) Insolvenz ?

Es geht doch dabei um den finanz. Gesamtstand am Tag X, also beim Insolvenzantrag und nicht um das was vorher war.

Da soetwas ja nicht von jetzt auf gleich kommt wäre ich pfiffig genug am Tag X nicht zuviel bzw. garnichts pfändbares zu besitzen.

 

Falls ich falsch liege wäre es vielleicht leichter wenn die Reuse schon länger abgemeldet ist und er auch nicht damit rumprahlt vor kurzem noch ein "fast M3 Coupe" gefahren zu haben. :freak:

Obacht und recht korrektes Verhalten ist erst angesagt wenn der Amtsweg ( die Insolvenz) eingeleitet wurde.

 

Ja, liegst du tatsächlich falsch. Die Familie in Deinem Signaturbild hat es ja gezeigt.

schlecker.PNG

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Wieso man schlafende Hunde weg...

Der Bock wird Verkauft und gut...sollte der Insolvenzverwalter Zugriff auf das KBA haben und Straßenverkehrsamt wird nen Vertrag Präsentiert wo nen Betrag 2XX etc. drauf steht mit dem Hinweis Bastlerfahrzeug etc. Der wird natürlich mit nem guten Kumpel gemacht. Danach kann die Karre dann an den nächsten gehen. Der Kumpel ist ja nicht mehr in der Nachweispflicht gegenüber dem Verwalter. Der Kumpel kann die Kiste dann für ordentlich mehr Verkaufen wenn das Fahrzeug es her gibt und gibt dann dem Freund wiederum den Betrag.

 

Das oben geschriebene ist rein Fiktiv erdacht :-)

 

Aber sollte der Herr Schulden haben wie schon gemand gesagt hat - wer Schulden macht auf eigene Kappe sollte dafür auch gerade stehen.

 

Ich hatte auchmal ordentlich Schulden in frühen Jahren durch Handy, Internet und Co. Schufa war Miserabel bei 5%. Dann habe ich Pö a Pö jeden Gläubiger Kontaktiert und um Ratenzahlung oder Vergleichszahlung gebeten.

In 3 Jahren bin ich so von knapp 25.000€ Schulden auf 0€, gekommen und meine Schufa hatte sich pro Jahr immer weiter verbessert auf jetzt irgendwas um 90%. Hat ja dann auch was mit Region, Verträge, Alter etc. zutun.

 

Viel Erfolg

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