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Ebay : Auto ersteigert, Verkäufer sagt ab


Pit-der Mohr
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Hallo,

 

ich erlebe gerade etwas sehr komisches und weiß nicht so recht wie ich weiter vorgehen soll.

 

 

Fakten :

 

ich habe auf Ebay.uk (England) ein Auto entdeckt das ich gerne haben möchte.

Ein Sofortkauf war nicht vorgesehen und der Verkäufer hat auch nicht die Option "Mindestpreis" gesetzt.

Laufzeit 10 Tage.

 

Der Ebay Verkäufer ist in Polen angemeldet.

Der Standort des KFZ ist Dänemark (470 KM Entfernung je Richtung und okay für mich)

 

Ich habe erstmal einen kleinen Betrag geboten und parallel Kontakt aufgenommen.

Der Verkäufer hat mir einige Bilder gemailt und der Wagen gefällt mir.

Außerdem habe ich den Verkäufer nach seiner ungefähren Wertvorstellung gefragt, ich wollte einfach nur die Richtung wissen in die er eventuell die Auktion "lenkt".

Hier kam als Antwort "49.000,- Dänische Kronen" (= ca. 6500,-).

Ich sehe den Wagen eher bei 4000,- Euro, aber das nur nebenbei.

 

Ich habe dann mein Gebot erhöht und war die letzten 7 Tage Höchstbieter.

Heute Morgen dann nochmal mein Gebot etwas erhöht und freudig abgewartet.

 

Gegen 08:00 schreibt mir der Verkäufer "The car is sold at another auction." (brauche ich wohl nicht übersetzen...).

Um 09:39 läuft der Wagen planmäßig bei Ebay.uk aus und ich gehe als Höchstbieter mit knapp 1800,- Euro als Auktionsgewinner/Käufer hervor.

Danach kam bisher noch nichts aber es ist sehr stark davon auszugehen das der Verkäufer die Sache aussitzen möchte.

 

Was soll ich nun tun ?
Lohnt es, einen Anwalt zu bemühen ( habe eine Rsv mit 150,- SB) ?

 

Ich bin für alle Tips, Ratschläge und Meinungen dankbar !

 

Nur der Vollständigkeithalber : die Anzeige war kein Fake o.ä.


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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...ich bin für bezahlbaren Verkehr...
 

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Was soll ich nun tun ?

Normalerweise ist hier ein Anwalt erstmal überflüssig .

Wenn die Auktion NORMAL verlaufen ist , dann wende dich zuerst an Ebay . Ebay hat die Pflicht sich darum zu kümmern, ist hier quasi der "Anwalt"

Auch die Tatsachen , dass es ebay.uk ist , Verkäufer in Polen sitzt und KFZ in Dänemark steht ändern nichts an der Klärungspflicht seitens ebay

wie war denn die Zahlung vereinbart ?

bist Du sicher , dass der Verkäufer die Auktion (aus welchem Grund auch immer) vor Ablauf NICHT abgebrochen hatte ?

 

wenn er schreibt , dass es eine andere (neue) Auktion gibt , muß ja die ürsprüngliche abgebrochen worden sein.

 

wenn er das Auto während einer laufenden Auktion , noch in einer zweiten "zur Schau gestellt" hat , dann ist das Betrug

aber wie gesagt ....ist ne Ebay Angelegenheit.


Bearbeitet: von LutzS.
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Es ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zu Stande gekommen.

Somit hast Du als Käufer das Recht auf Lieferung der Ware.

 

Sollte das nicht eintreten bleibt es Dir offen vom Kaufvertrag zurückzutreten und ggf Schadensersatz zu verlangen.

Dieses gilt nach HGB .

Bei E-Bay sind die AGBs diesbezüglich sehr gut erklärt.

 

Wichtig: Alles sorgsam dokumentieren/Zeugen .

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Zu klären ist, nach welchem Recht hier geurteilt werden müsste. 

 

Ansonsten ist der Kaufvertrag Zustande gekommen. Du hast Anspruch auf Erfüllung und Besitzüberlassung - falls nicht, kannst du weitergehende Schadensersatzansprüche wirkend machen. 

Die Erstberatung beim Anwalt wird dich ja nichts kosten - da ist dann noch keine Tinte genutzt und Papier verbraucht worden.

Ebay kontaktieren und abwarten. 

 

Ich habe solche Sachen auch schon 2x durchsetzen müssen - weil Leute der Meinung sind, im Internet-der-Idioten könnten Sie tun und lassen was sie wollen. Die eigenen Preisvorstellungen entsprachen dann nicht dem erzielten Gewinn und dann kommen solche Sachen bei rum.

Wer sagt denn überhaupt, dass der Wagen noch woanders inseriert war? 

 

 

Gruss

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1. : bist Du sicher , dass der Verkäufer die Auktion (aus welchem Grund auch immer) vor Ablauf NICHT abgebrochen hatte ?

2. : wenn er schreibt , dass es eine andere (neue) Auktion gibt , muß ja die ürsprüngliche abgebrochen worden sein.

3. : wenn er das Auto während einer laufenden Auktion , noch in einer zweiten "zur Schau gestellt" hat , dann ist das Betrug aber wie gesagt ....ist ne Ebay Angelegenheit.

 

 

Hallo Lutz,

 

1. : ja. Ich habe davor gesessen. Ganz normal "dreizweieins meins", so wie tausende Käufe vorher auch.

      Nicht abgebrochen. Das hätte der Verk. eh nur bis spätestens 24 Stunden vor dem auslaufen machen können.

2. : nein. du kannst doch mehrere Auktionen laufen haben und Ebay kontrolliert nicht welche Artikel zu anbietest (von verbotenen Dingen mal abgesehen).

      Falls du meinst das er genau dieselbe Auktion wiederholt (wiedereinstellt), nein, hat er nicht.

3. : ich vermute eher das er entweder das Auto garnicht verkaufen möchte oder über irgendeinen Oldtimervermarkter verkauft hat (CarClassic etc.).

      Ich habe zwar alle mir bekannten Seiten zuvor angeschaut weil ich vor der Kontaktaufnahme seine Preisvorstellung wissen wollte aber auch mir kann ein Inserat durchgehen.

 

 

Hallo Bastor,

 

wie sind die beiden Vorfälle verlaufen (was hast du erreicht) ?


Bearbeitet: von Pit-der Mohr

Gruß, Pit :sonne:

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2. : nein. du kannst doch mehrere Auktionen laufen haben und Ebay kontrolliert nicht welche Artikel zu anbietest (von verbotenen Dingen mal abgesehen).

      Falls du meinst das er genau dieselbe Auktion wiederholt (wiedereinstellt), nein, hat er nicht.

 

 

 

Hast Du die andere Auktion zu genau dem selben Artikel (Auto) gesehen ? hast Du es in deiner Beobachtungsliste abgelegt ?

die hätte dann aber spätesten nach dem Ende der ersten , also dem VERKAUF , beendet/abgebrochen sein müssen

wenn nicht .... ist es Betrug

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Recht haben und Recht kriegen.....

 

Mir wäre hier ein zu grosser Aufwand zu doof. 

Klar schade wenn das Auto nicht kommt, aber wenigstens keinen Schaden.

Und wenn der Anfang schon so läuft, hat er am Schluss tausend Mängel, Unfall oder was auch immer ;-)

 

Ebay melden, ev. eine Genugtuung forden, aber dann im Hinterkopf gleich vergessen :-)

if you can't fix it with a hammer, you've got an electrical problem!

ihr dürft gerne liken ;-)
https://www.facebook.com/HuwilerRacing
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über mich:
http://www.huwiler-racing.ch

 

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Lohnt es, einen Anwalt zu bemühen ( habe eine Rsv mit 150,- SB) ?

 

Es kann gut möglich sein, dass hier, wo es um einen Aktiv-Prozess geht, Du also nicht der Beklagte bist sondern der, der etwas aus einem Kauf einfordert, die RSV gar nicht eintreten will bzw. wird (müsste man in den mit der Versicherung entsprechend vereinbarten Bedingungen prüfen - evtl. dort einmal anrufen).

 

Insgesamt wegen dem Auslandsbezug ein doofer Fall  - ich würde in der Tat einfach noch einmal ganz blöd den Verkäufer anschreiben, dass er Dir bis zum DATUM/Uhrzeit mitzuteilen hat, wann und wo Du das Auto abholen kannst und dass Du das Geld dann bar mitbringst. Kommt dann nichts oder die bereits bekannte Antwort, dann würde ich die Sache auch erst einmal ebay melden.

 

Insgesamt lohnt - wenn Du noch nichts gezahlt hast und Dir deshalb kein direkter Schaden entstanden ist (den Entgang des "Schnäppchen" rechne ich mal nicht dazu) - unterm Strich die Sache den Aufwand nicht. Ist zwar doof, weil diese Vögel offenbar mit allem irgendwie durchzukommen scheinen, aber manchmal ist es für einen selber besser, Dinge schnell abzuhaken.

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Ich würde auch erst mal den Verkäufer anschreiben und dann nach ein paar Tagen ohne Reaktion bei Ebay einen Fall aufmachen von wegen "keine Warenlieferung". Ganz einfach so würde ich da nicht kleinbeigeben, immerhin ist ein rechtsgültiger Vertrag nach Ebay-Richtlinien zustande gekommen.

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Lutz, gerne nochmal, es gab und gibt keine zweite Ebayauktion von/mit diesem Auto.

 

 

 

 

Insgesamt lohnt - wenn Du noch nichts gezahlt hast und Dir deshalb kein direkter Schaden entstanden ist (den Entgang des "Schnäppchen" rechne ich mal nicht dazu) - unterm Strich die Sache den Aufwand nicht. Ist zwar doof, weil diese Vögel offenbar mit allem irgendwie durchzukommen scheinen, aber manchmal ist es für einen selber besser, Dinge schnell abzuhaken.

 

Geld ist noch nicht geflossen, ich würde voll und ganz in Bar bei der Abholung bezahlen.

So ist es üblich bei "Großteilen" mit Selbstabholung.

Würde der Käufer auf eine Anzahlung per Paypal bestehen wäre das für mich auch kein Problem.

 

Mir geht ein Schnapper durch die Lappen, ja aber das ist nicht das worüber ich mich ärgere, ich habe ja auch einen wesentlich höheren Betrag als Gebot abgegeben.

Ich ärgere mich darüber das mir das Auto durch die Lappen geht, der Kaufpreis ist mir nicht so wichtig.

Das letzte vergleichbare Auto (Zustand und Eckdaten, Linkslenker !) ist vor drei Jahren verkauft worden (holländische Zulassung, Preis war zwischen 3500 und 4000,-).

Mich Ochsen hat damals im letzten Moment der Mut verlassen und ich ärgere mich heute noch darüber.

Seitdem suche ich hartnäckig.

 

 

Es geht um einen 70er Jahre Vauxhall aus der Abteilung grottenhäßlich, skuril, für nix gut aber geil. :-D :eek:

 

Meine Frau heuchelt mir zwar Mitgefühl vor aber insgeheim scheint sie sich zu freuen das ihr dieser Schmetterling erspart bleibt.  :-D  :popo:

Gruß, Pit :sonne:

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Mich täte ja schon intertessieren was für ein Automobil du ersteigert hast! :klug:

 

 

...kein Geheimnis, die Geschmäcker sind ja verschieden...

 

https://www.ebay.de/itm/Vauxhall-Viva-1-3-1975/273106442513?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2060353.m2748.l2649

 

Falls der link nicht funktioniert : google (o.ä.) --> ebay.uk --> 273106442513

 

 

Der Verkäufer hat den Fehler gemacht einen Linkslenker mit Standort Dänemark in England anzubieten.

Die Engländer stehen zwar auf ihre schrägen, alten Eigenerzeugnisse aber der typische Tommy kauft nur im Land und nur rechtsgelenkt.

Gruß, Pit :sonne:

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Ist das ein Ascona-Pendant?

 

Bei den Dänen hat man früher immer wieder mal nette, alte englische Autos gesehen (die hatten ja keine einheimische Autoindustrie und waren da Markenoffener), aber auch frühe Japaner konnte man immer wieder sichten.

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Wenn überhaupt kannst du dein Glück bei ebay versuchen. Bestenfalls wird er sich ab- und neu anmelden. Wie waren seine Bewertungen?

Wenn's über 3 Ecken/Länder geht, dürfte schwer sein da dran zu kommen.

Mein Mitgefühl :wall:

Gruß

Hermann

 

Immer ne Handbreit Luft vorm Kühler -  Kein Ziel, kein Plan, aber fantastisches Wetter. :sabber:

 

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Von vorne ist eine leichte Ahnlichkeit mit dem Ascona A zu erkennen, tatsächlich sind die Wagen etwa gleich groß aber haben nicht ein gemeinsames Teil.

Das Ding ist komplett einschließlich der Technik englisch, keinerlei Opel Technik.

 

Recht populär waren diese Fahrzeuge in BeNeLux, DK und Österreich, in der Schweiz und in Yugoslawien sah man sie auch.

Und selbst in Deutschland konnte man diese Fahrzeuge offiziell kaufen aber hier ging "Karl-Heinz Spießling" lieber auf Nummer sicher und kaufte für einen ähnlichen Preis einen Opel.

Gruß, Pit :sonne:

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Bewertungen waren einwandfrei (100%) aber das sagt nichts aus weil er mit dem Account nur gekauft hat. Auch Teile für den Vauxhall.

Gruß, Pit :sonne:

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Vom Geiste her tippe ich auf ein eher schlichtes Gemüt denn wenn er pfiffig gewesen wäre hätte er mit einem Zweitaccount (Bruder, Mutter, Kollege...) einen hohen Betrag geboten,

Hauptsache mehr als ich um mit mir keinen Vertrag einzugehen.

Gruß, Pit :sonne:

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Hallo Pit,

meine Fälle sind nicht ganz vergleichbar gewesen, aber da du fragtest wie die ausgegangen sind:

- eine außergerichtliche Einigung

- einmal habe ich die differenzsumme für das Neubeschaffen der Sache in ähnlichen/gleichwertigen Zustand eingeklagt (Musste wesentlich teurer Ersatz beschaffen) - eben ein schnapper gewesen, aber wurde dann auf zweitweg trotz Zustandekommen eines Kaufvertrages mit mir halt anderweitig veräußert.

Wenn der Verkäufer nicht so frech und beleidigend gewesen wäre auf meine Anmerkungen zur Rechtslage und das es keine „feine englische Art“ war... dann.. aber wie gesagt: manchmal einfach lernen durch Schmerz.

 

Ich würde eBay kontaktieren und direkt darauf hinweisen das der Verkäufer sich weigert das ersteigerte Objekt „zu übergeben“. Und das du auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehst.

Dann kommt das übliche EBay hin/her. Entweder sieht er es dann ein, oder du besuchst einen Anwalt ... wenn dir das Auto das Wert ist, weil der Zustand nunmal selten zu finden und der Preis unschlagbar ?

Wie gesagt: wer weiß ob der Karren überhaupt verkauft wurde und er nicht , aus Mangel an familiären mitbietern, die Kiste auf dem Hof hat und dir was vom Pferd erzählt ...

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mein ehrlicher Rat......

 

kurz ärgern, Haken dran, weitersuchen.

 

Alles andere kostet nur Nerven, vielleicht auch noch Geld und belastet schlimmstenfalls noch die Beziehung.

Also Kopf hoch.

 

Gruß..... Dirk

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mein ehrlicher Rat...... kurz ärgern, Haken dran, weitersuchen. Alles andere kostet nur Nerven, vielleicht auch noch Geld und belastet schlimmstenfalls noch die Beziehung. Also Kopf hoch. Gruß..... Dirk

 

Ganz richtig. man muss das ja zu auch Ende denken: Angenommen es gelänge den Verkäufer zu zwingen das Auto zu übergeben. Rein hypothetisch, so unwahrscheinlich das auch sein mag. Natürlich würde der "gezwungene" Verkäufer zum Abschied noch in den Tank pinklen, Sand ins Getriebe werfen und ein paar andere zunächst unsichtbare aber mittelfristig wirksame Nettigkeiten dem Käufer mit auf den Weg geben. Jeder, in der Rolle des "Gezwungenen" würde darüber nachdenken: Einfach mal zum Abschied noch das Öl tauschen, und in dem Moment wo kein´s drin ist auch noch prüfen ob der Rev-Limiter noch funktioniert. Alles Absehbar, daher sinnlos.

 

Gruß Capo


Bearbeitet: von capo
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