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Argumentationskette M30B35 Eintragung


E30M30
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Super, dann wird meine Touring-Karosse mit eingetragenem M30 immer wertvoller... ;-)

 

Meiner Meinung nach nur, wenn Sie heutigen Kriterien standhält, da ja wie schon öfter geschrieben, der TÜV Stempel auch bei solchen Eintragungen entzogen werden kann.

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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Bestandsschutz. Die Eintragung ist von 2009.

Schließlich konnte der Prüfer damals ja noch nicht die Kriterien von 2014 anlegen, ne?! ;-)

Aktuell suche ich:

  • Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung
  • Bilstein Federn für's Cabrio in gut
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Bestandsschutz. Die Eintragung ist von 2009.

Schließlich konnte der Prüfer damals ja noch nicht die Kriterien von 2014 anlegen, ne?! ;-)

 

Ich habe es ja schon geschrieben, es handelt sich hier um meine persönliche Meinung.

 

Deshalb halte ich auch diese Aussage für ein Gerücht. TÜV ist hier und heute. Wenn Dein Auto TÜV fällig ist und Du hinfährst, dann hat der Prüfer das Recht nach heutigem Stand der Dinge zu prüfen.

Unter welchen Vorraussetzungen die Eintragungen zustande kamen und welches Vorschiften es für Fahrzeuge des betreffenden Baujahrs gibt, lasse ich mal dahin gestellt, dafür habe ich viel zu wenig Ahnung von der Materie.

 

Ist alles legal, gibt es auch heute keine Probleme, war es bei der Eintragung schon nicht legal, hast Du ein Problem bei der nächsten TÜV Prüfung.

 

Wir reden hier ja nicht unbedingt von den Veränderungen in der Gesetzeslage, sondern von Gefälligkeitseintragungungen einiger Prüfer, die es zum Zeitpunkt der Eintragung als OK empfunden haben, und nicht nach max. Motorleistung von 20% oberhalb des stärksten in der Bauhreihe produzierten Modells oder Festigkeitsgutachten gefragt haben.

 

Es gibt viele Wege zu Prüfen, leider ist nur einer der Richtige, man lese nur diesen Artikel

 

http://www.t-online.de/auto/news/id_69830874/korrupte-pruefer-frische-hu-plaketten-fuer-schrottautos.html


Bearbeitet: von Gerhard12

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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Nein, ist es nicht. Es geht um die Karosseriefestigkeit!

Aktuell suche ich:

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dann hat der Prüfer das Recht nach heutigem Stand der Dinge zu prüfen.

 

Ich glaube das stimmt so nicht.

So weit wie ich informiert bin muss der Prüfer immer den Stand der Technik zur Bauzeit des Fahrzeuges berücksichtigen. Wenn es anders wäre dürften Fahrzeuge ohne Blinker, ohne Sicherheitsgurte usw. heute auch keinen TüV mehr bekommen.

Ich denke das gilt auch bei eingetragenen Umbauten.

 

Gruß.... Dirk

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Na ja, die Vorgabe für das Festigkeitsgutachten hat es schon immer gegeben. Es wurde nur nie danach gefragt. (schlagt mich nicht seit wann. Schon einige Jahre) Jetzt sieht das anders aus, daher sind diese Motorumbauten im Nachhinein auch illegal ausser sie können so ein Gutachten vorweisen.

Gruß

Marko

316i Touring EZ 11/93 Schwarz Mica Metallic

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dann hat der Prüfer das Recht nach heutigem Stand der Dinge zu prüfen.

 

Ich glaube das stimmt so nicht.

So weit wie ich informiert bin muss der Prüfer immer den Stand der Technik zur Bauzeit des Fahrzeuges berücksichtigen. Wenn es anders wäre dürften Fahrzeuge ohne Blinker, ohne Sicherheitsgurte usw. heute auch keinen TüV mehr bekommen.

Ich denke das gilt auch bei eingetragenen Umbauten.

 

Gruß.... Dirk

 

Genau so sieht es (in der Juristerei immer) aus. ;-)

Aktuell suche ich:

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dann hat der Prüfer das Recht nach heutigem Stand der Dinge zu prüfen.

 

Ich glaube das stimmt so nicht.

So weit wie ich informiert bin muss der Prüfer immer den Stand der Technik zur Bauzeit des Fahrzeuges berücksichtigen. Wenn es anders wäre dürften Fahrzeuge ohne Blinker, ohne Sicherheitsgurte usw. heute auch keinen TüV mehr bekommen.

Ich denke das gilt auch bei eingetragenen Umbauten.

 

Gruß.... Dirk

 

Schön, dass Du mich zitierst und dann mein Zitat zerlegst. Hättest Du den ganzen Satz zitiert, hättest Du eventuell festgestellt, dass meine Aussage fast identisch ist mit Deiner Aussage

 

Wenn Dein Auto TÜV fällig ist und Du hinfährst, dann hat der Prüfer das Recht nach heutigem Stand der Dinge zu prüfen.

Unter welchen Vorraussetzungen die Eintragungen zustande kamen und welche Vorschiften es für Fahrzeuge des betreffenden Baujahrs gibt, lasse ich mal dahin gestellt, dafür habe ich viel zu wenig Ahnung von der Materie.

 

Und immer noch nein zu der Aussage "das gilt für alle eingetragenen Umbauten", das gilt eben nur, wenn sie damals und heute legal sind, da bleibe ich bei meiner Meinung

Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png

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Leute es ist immer wieder schön,abends solche aussagen zulesen. Eine Technische Abnahme,eingetragen ist wie ein normales Auto,das ist keine PEST oder ansteckende Krankheit. Ihr tut immer so als wenn massen von getunten Autos von gierigen Prüfern ausradiert werden:devil: Dann tippen Leute,die nicht einmal einen solchen Wagen vorgeführt haben ihr Internetwissen,ich habe damit paarmal im Monat zutun. Einmal eingetragen und verkehrssicher erfüllt das Auto die vorgaben einer HU dann ist da nichts dran zu rütteln,einzig wenn ein wirklicher Mangel zur Verkehrunsicherheit beiträgt gibt es keinen Tüv. Der Antrieb sowie andere Technische änderungen um 300PS interessieren doch heute keine Sau,sind nichts besonderes,es wird nur hier im Talk unendlich debattiert. Ich bin letztens zum s38B38 im 3R eintragen gewesen,vorher stand ein Audi mit Lambo- Bremsen,20Zöllern und so bummelig 750PS zur Vollabnahme,was bitte sind da 340PS mit Porsche Boxsterbremse,wenn interessieren die??????

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Ich empfehle den Leuten, die sagen solche Eintragung die einmal korrekt drin sind ist nichts mehr dran zu rütteln nach Berlin zu kommen. Besonders an einem Freitag hier wo die grüne Rennleitung massenweise Umbauten begutachtet. Da ist es keine Seltenheit, das Autos die Eintragungen aus der anderen Ecke Deutschlands haben hier nochml zum TÜV geschickt werden und dann diese Eintragungen ratz fatz gestrichen werden.

 

Das ist der typische Bürokratiewahnsinn in Deutschland. Selbst mit einer korrekten Eintragung kann man sich nicht sicher sein. Was noch wahnsinniger ist, trägt es der TÜV hier in Berlin aus, fährt man nach Bayern und trägt es wieder ein.....nur die Kosten ersetzt einem keiner.

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Ich empfehle den Leuten, die sagen solche Eintragung die einmal korrekt drin sind ist nichts mehr dran zu rütteln nach Berlin zu kommen. Besonders an einem Freitag hier wo die grüne Rennleitung massenweise Umbauten begutachtet. Da ist es keine Seltenheit, das Autos die Eintragungen aus der anderen Ecke Deutschlands haben hier nochml zum TÜV geschickt werden und dann diese Eintragungen ratz fatz gestrichen werden.

 

Das ist der typische Bürokratiewahnsinn in Deutschland. Selbst mit einer korrekten Eintragung kann man sich nicht sicher sein. Was noch wahnsinniger ist, trägt es der TÜV hier in Berlin aus, fährt man nach Bayern und trägt es wieder ein.....nur die Kosten ersetzt einem keiner.

 

Und das hat mit Berlin nichts zu tun.

 

Es gibt KEINEN Bestandsschutz mehr!

 

Wenn dem TÜV in Flensburg die Eintragung aus Garmisch nicht gefällt und er berechtigte Argumente zur Anfechtung hat ist die Eintragung UNGÜLTIG!

 

Genauso, wie die Rechtmässigkeit des H-Kennzeichens bei jeder HU erneuert kontrolliert werden muss.

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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Paar PNs geschrieben, dann Termin zur Abnahme gemacht und der Kerl meldet sich nicht mehr... ziemlich schlecht!

 

LMA!!!

http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg

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Hoi Jungs,

 

ihr habt Sorgen! *tztztztzt*:-(

 

Bei uns in Österreich funktionierts nicht mal, wenn ich zum Prüfer mitm Alpina B6 und meinen 320i@M30B35 hinfahre (Zur Bremsen- und Karosserie-Vergleich), damit er den verdammten M30 einträgt! :klatsch:

 

lg Daniel

Verkaufe:
Differential 168 (3,45 und 4,10) 85€

versch. E30 Getriebe 70-120€
Batterieverlegset 70€

 

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Und das hat mit Berlin nichts zu tun.

 

Es gibt KEINEN Bestandsschutz mehr!

 

Wenn dem TÜV in Flensburg die Eintragung aus Garmisch nicht gefällt und er berechtigte Argumente zur Anfechtung hat ist die Eintragung UNGÜLTIG!

 

Genauso, wie die Rechtmässigkeit des H-Kennzeichens bei jeder HU erneuert kontrolliert werden muss.

 

Richard

 

Genau das ist der Punkt.

Damit haste aber den Bestandsschutz nicht widerlegt, sondern noch untermauert. :klatsch:

Solange ich also eine rechtmäßige Eintragung nach den 2009 gültigen Statuten habe (und die habe ich), genießt meine Eintragung weiterhin den in Dt. üblichen Bestandsschutz. Auch wenn sich die Statuten in 2014 geändert haben. Alles wie gehabt. :rauchen:

 

Was damals Unrecht war, kann auch heute nicht Bestand haben, ich denke den meisten ist das klar.

Es hat höchstens die Tatsache Bestand, dass die Eintragung unrechtmäßig ist. Und somit aberkannt werden kann...

 

Also vollumfänglicher Bestandsschutz. :-UU

Aktuell suche ich:

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Und das hat mit Berlin nichts zu tun.

 

Es gibt KEINEN Bestandsschutz mehr!

 

Wenn dem TÜV in Flensburg die Eintragung aus Garmisch nicht gefällt und er berechtigte Argumente zur Anfechtung hat ist die Eintragung UNGÜLTIG!

 

Genauso, wie die Rechtmässigkeit des H-Kennzeichens bei jeder HU erneuert kontrolliert werden muss.

 

Richard

 

Genau das ist der Punkt.

Damit haste aber den Bestandsschutz nicht widerlegt, sondern noch untermauert. :klatsch:

Solange ich also eine rechtmäßige Eintragung nach den 2009 gültigen Statuten habe (und die habe ich), genießt meine Eintragung weiterhin den in Dt. üblichen Bestandsschutz. Auch wenn sich die Statuten in 2014 geändert haben. Alles wie gehabt. :rauchen:

 

Was damals Unrecht war, kann auch heute nicht Bestand haben, ich denke den meisten ist das klar.

Es hat höchstens die Tatsache Bestand, dass die Eintragung unrechtmäßig ist. Und somit aberkannt werden kann...

 

Also vollumfänglicher Bestandsschutz. :-UU

 

Nein, Du liest es falsch.

 

Beispiel:

 

Ein Prüfer hatte irgendwann mal eine Rad- / Reifenkombination eingetragen, die nach HEUTIGEN Massstäben zu breit ist.

Er kann die Eintragung berechtigt beanstanden und somit für ungültig erklären.

 

Desgleichen gilt für Umbauten aller Art: Auspuff / Fahrwerke / Motoren.....

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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ich glaube, da liegst nun du falsch!

 

Was im letzten Jahrzehnt nach den damals gültigen Richtlinien eingetragen wurde, kann nicht widerrufen werden, nur weil sich die Richtlinien für "NEUEINTRAGUNGEN" geändert haben!

 

War jedoch die damalige Eintragung schon entgegen den damals existierenden Richtlinien, besteht natürlich kein Bestandsschutz.

 

z.B. eine damals eingetragene Tröte mit 90 db, obwohl nur 88 db zulässig waren, ist widerrufbar.

Aber nicht aus dem Grund, weil jetzt nur noch 86 db zulässig sind. (Die db sind aus der Luft gegriffen und nur so als Beispiel)

Oder 18" Felgen, die nur! mit 4x100 Schrauben befestigt sind.

 

Gruß Jochen


Bearbeitet: von Jochen318iC

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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genau, kann ich nur untermauern.

freue mich immer, wenn ich mit meinem fighter angehalten werde. 83er kawa mit banditmotor...98 phon eingetragen, was damals rechtens war, +/- 5 phon. also nach heutigen maßstäben ganz schön zu laut....

Tüv und Rennleitung sehen immer bissi belämmert aus, wenn sie nüscht finden was nicht rechtens iss...

grüsse torsten :-) Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten

M60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !

Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide ..

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Nein, Du liest es falsch.

 

Beispiel:

 

Ein Prüfer hatte irgendwann mal eine Rad- / Reifenkombination eingetragen, die nach HEUTIGEN Massstäben zu breit ist.

Er kann die Eintragung berechtigt beanstanden und somit für ungültig erklären.

 

Desgleichen gilt für Umbauten aller Art: Auspuff / Fahrwerke / Motoren.....

 

Richard

 

Negativ, ich habe das sehr wohl richtig gelesen. Nur, wie Jochen318iC auch schon schrieb, ist das was Du da behauptest schlicht und ergreifend falsch.

 

Es ist wie es ist: Was damals rechtens war, ist auch heute noch rechtens. Wo kämen wir denn da hin, bei den ständigen Änderungen, wenn die auch noch rückwirkend gelten würden.

Aktuell suche ich:

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So heute mit e21 beim Tüv gewesen,statt 323i einen 325i verbaut,sowie Alpina 16Zöller und Abgasanlage selbstgebaut,hatta eine HHHHHHHHHHHH am Kennzeichen;-)

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Ich stell mir grad nen Ovali Käfer mit Airbag vor... ;-)

[CENTER][B]Seitdem ich schwimmen kann ist Arielle nur noch eine Meerfrau!
[IMG]http://abload.de/img/signaturtalkhvpln.jpg[/IMG]


[/B][/CENTER]

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Ich stell mir grad nen Ovali Käfer mit Airbag vor... ;-)

 

Den stellt sich der Richard auch vor. Dazu natürlich Audomadig.

http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg

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